Eure Erfahrungen mit Elterngeld als Selbständiger

Heat Vision

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Wenn alles gutgeht, dauert es nicht mehr lange, bis unsere kleine Tochter das Licht der Welt erblickt. Nach einem Besuch bei ProFamilia zusammen mit meiner Frau vor einiger Zeit hatte ich dann endlich auch mal verstanden, wie das mit dem Elterngeld funktioniert, die fachkundige Beratung dort war super hilfreich.

Leider ist das ganze Konzept ja (wie so vieles andere auch) sehr auf Arbeitnehmer zugeschnitten. Eine meiner Erkenntnisse war, daß man in den Monaten, in denen man als Selbständiger Elterngeld beziehen möchte (wobei da immer der Lebensmonat des Kindes zugrundeliegt und nicht etwa der Kalendermonat), keinen Gewinn machen darf, also die Einnahmen in dem Monat die Ausgaben nicht übersteigen dürfen. Was sich ja zum Glück in einem gewissen Rahmen steuern läßt. So zumindest meine bisherigen Annahmen.

Jedenfalls bedeutet die Beantragung von Elterngeld als Selbständiger offenbar ziemlich viel Papierkrieg, wenn man über die 300 Euro hinaus, die man ohne jegliche Nachweise ohnehin bekommenwürde, Elterngeld beziehen möchte (bis zum Maximalbetrag von 1800 €). Man müßte dann also für den fraglichen Zeitraum eine BWA erstellen lassen (sollte fürs Steuerbüro trivial sein). Allerdings ist mir nicht klar, mit welchen sonstigen Berichtspflichten und Eventualitäten ich dabei noch rechnen muß. Da ich mir nach der Geburt einen Monat frei nehmen will, geht es jetzt erstmal um Elterngeld für diesen einen Monat (also quasi den ersten Lebensmonat des Kindes).

Hat von Euch jemand entsprechende Erfahrungen mit der Beantragung von Elterngeld als Selbständiger gemacht? Hat sich bei Euch der Aufwand gelohnt?
 
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Ich hatte das "damals" gemacht und fand es eigentlich cool.
Wichtig war damals nur, während der Bezugszeit keinerlei Einnahmen zu haben. Achte also drauf, alle Rechnungen vorher mit entsprechendem Zahlungsziel zu verschicken und alle Rechnungen während der Bezugszeit eventuell etwas zu schieben.
 
Da ich mir nach der Geburt einen Monat frei nehmen will, geht es jetzt erstmal um Elterngeld für diesen einen Monat (also quasi den ersten Lebensmonat des Kindes).
Der erste Monat war doof.
Da bekommt die Mutter ja noch Mutterschaftsgeld. Irgendwie verringerte fad am Ende den Gesamtzeitraum in dem es Elterngeld gab.
 
Binnzwsr nicht selbständig, aber: mutterschaftsleistungen verkürzen die Elterngeldbezugzeit. Da muss man am Anfang die Hälfte der Mutterschaftsleistungen zur Seite legen um die fehlenden EG Monate zu überbrücken. Elterngeld ist ja nicht gleich Elternzeit.
Geht als selbständiger nicht auch EG Plus? Also 4 Monate weniger arbeiten? Dann hast du vielleicht weniger Probleme mit Einnahmen Ausgaben usw… nur so als Idee. Musst dann halt nen Monat finanziell überbrücken können.
 
Beim dritten bin ich in noch ein Falle gelaufen: ich wollte ein Jahr machen, meine Frau die 2Monate.
Da wir dann plötzlich ein Frühchen hatten, hab ich nur noch für 10Monate Elterngeld bekommen.
 
Hier ein kleines Update. Unsere entzückende Tochter ist mittlerweile ein reichliches halbes Jahr alt und gestern hatte ich dann tatsächlich das Elterngeld für meine im ersten Lebensmonat genommene Elternzeit auf dem Konto. Wobei ich mir zwischenzeitlich beim Zusammenstellen der Unterlagen etwas mehr Zeit gelassen hatte, im Alltag mit kleinem Baby gibt es halt andere Prioritäten und so ganz trivial war es eben leider auch nicht (s.u.).

Der Prozeß sieht folgendermaßen aus: nach dem Einreichen des Antragsformulars habe ich für die beantragten Zeiträume (in meinem Fall: erster Lebensmonat und dann nochmal ein Monat gegen Ende diesen Jahres, also Zukunft) jeweils ein mehrseitiges Formular zur Berechnung der Einnahmen im fraglichen Zeitraum bekommen (tatsächlich bin ich sowohl freiberuflich als auch gewerblich tätig, das darf man dann natürlich auch nochmal schön getrennt aufstellen). In Ermangelung eines Steuerbescheides für das Jahr vor der Geburt (2023) auch zusätzlich ein Formular für eine entsprechende Aufstellung fürs Jahr 2023. Natürlich ist die Systematik auf diesen Formularen geringfügig anders als das, was meine Steuerberaterin als BWA auswirft. Zudem war es ihr offenbar leider nicht möglich, eine entsprechende Aufstellung für den exakten Zeitraum rauszulassen. Ich habe dann eben die Buchungen aus der BWA des ersten Quartals genommen und mir selber ein Spreadsheet gebastelt, mit dem ich Einnahmen und Ausgaben gemäß Formular der Elterngeldstelle für den genauen Zeitraum aufgeführt habe. Da ich es tatsächlich fertiggebracht habe, daß nur ein Kunde in der Zeit eine Rechnung bezahlt hat, ist auf dem Papier für den fraglichen Zeitraum ein Verlust entstanden (was man ja in diesem Falle anstrebt). Für die Zukunft habe ich analog der Ergebnisse für den Februarzeitraum einfach geschätzt.
Der Bescheid liegt mir noch nicht vor, der wird aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorläufig sein. D.h. sobald die Steuerbescheide für 2023 und dereinst auch 2024 vorliegen, werde ich vermutlich alles nochmal einreichen dürfen.
Zusammengefaßt also ordentlich Papierkrieg, aber ich finde, es hat sich trotzdem gelohnt. Meine Krankenkasse hat durchblicken lassen, daß sie rückwirkend den Beitrag senken, wenn ich für den entsprechenden Zeitraum geringere Einnahmen nachweisen kann, da kann ich diese Zusammenstellungen also ganz gut wiederverwenden.
 
Hier ein kleines Update. Unsere entzückende Tochter ist mittlerweile ein reichliches halbes Jahr alt
Na dazu doch erst einmal noch die herzlichsten Glückwünsche und einen guten Start ins neue Leben wünsche ich!
Meine Krankenkasse hat durchblicken lassen, daß sie rückwirkend den Beitrag senken, wenn ich für den entsprechenden Zeitraum geringere Einnahmen nachweisen kann,
Dazu sind sie doch ohnehin 3 Jahre lang verpflichtet. Gerade drum erhalten die doch bei uns Selbständigen die Steuerbescheide. Ich darf da gerade berechtigterweise kräftig nachzahlen. Wenn es aber mit den Einnahmen einmal in die andere Richtung geht wird auch drei Jahre lang zurück zuviel gezahlter Beitrag erstattet. Das müssen die so machen. Früher hatten sich die Kassen das mal schön schreiben lassen und konnten nachfordern, mußten aber selbst nicht zurück zahlen. Diese Klientelpolitik zu Gunsten der Kassen hatte aber keinen Bestand vor Gericht.
 
Na dazu doch erst einmal noch die herzlichsten Glückwünsche und einen guten Start ins neue Leben wünsche ich!
Dankeschön :schnuller Es ist ein tägliches Oszillieren zwischen intensivem Glück und Wahnsinn :xsmile:

Dazu sind sie doch ohnehin 3 Jahre lang verpflichtet. Gerade drum erhalten die doch bei uns Selbständigen die Steuerbescheide. Ich darf da gerade berechtigterweise kräftig nachzahlen. Wenn es aber mit den Einnahmen einmal in die andere Richtung geht wird auch drei Jahre lang zurück zuviel gezahlter Beitrag erstattet. Das müssen die so machen.
Hier ist es nochmal etwas spezieller - denn normalerweise wird ja der Beitrag anhand des Jahreseinkommens berechnet (glücklicherweise auch wie von Dir geschildert rückwirkend). Dabei zählen dann aber die Elterngeldmonate nicht mit, d.h. man kann zwar für den Rest des Jahres den Höchstbeitrag bezahlen, in den Elterngeldmonaten jedoch jeweils nur den Mindestbeitrag. Zumindest hab ich das so verstanden. (Die beitragsfreie Mitversicherung bei meiner Frau war leider nicht möglich, das wäre natürlich ideal gewesen.)
 
Nachtrag: Wie ich schon vermutet hatte, ist der Bescheid vorläufig und die Höhe des Anspruchs wird erst nach dem Bezugszeitraum aufgrund des tatsächlich erzielten Einkommens endgültig festgelegt. Im Bescheid heißt es dazu
Senden Sie uns bitte nach Ablauf des Bezugszeitraums den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2023 zu. Zusätzlich benötigen wir Nachweise über Ihr endgültiges Einkommen sowie die tatsächlich geleistete wöchentliche Arbeitszeit während des Bezugs von Elterngeld.
(Die wöchentliche Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs darf im übrigen bis maximal 32 Stunden betragen.)

Zwischenfazit: es ist ein ganz schöner Papierkrieg. Aber für zwei Monate, in denen man nicht oder kaum arbeitet, jeweils 1800 Euro steuerfrei (aber natürlich unter Progressionsvorbehalt) ist schon ein Wort und ich finde es hat sich dafür gelohnt.
 
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