XVCD
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Hallo,
Nach gut 500 positiven Bewertungen und Transaktionen auf Ebay (100%) gibts nun doch etwas Stress mit einem Verkäufer.
(Ich hoffe, ich langweile hier niemanden mit oohlen Ebay-Stories).
Ich brauche nur ein wenig 'Beistand', ob meine derzeitige und zukünftige Handlungsweise so korrekt ist.
Aalso - in kurzen Sätzen der Sachverhalt:
- Vor 5 Wochen bei einem in Deutschland gemeldeten Ebay-Mitglied eine NEUE CF Sandisk Extreme III, 4 GB Karte ersteigert
- Geld auf deutsches Konto überwiesen
- Nach 30 Tagen kam die Lieferung aus Hong Kong (stand so auch im Angebot drin)
- Karte war eine plumpe Fälschung (im Angebot war natürlich ne originale abgebildet)
- Herausgabe der Rücklieferungs-Adresse gefordert, da nur ein Paketpostfach in einer anderen Stadt bekommen
- Adresse erhalten, Artikel mit 14-Tage Fristsetzung auf Nacherfüllung via Einschreiben/Rückschein zurückgeschickt
Verkäufer wollte nur permanent alles auf den Hong Kong Lieferanten schieben und nach zig Mails erklärte er sich bereit, das Geld zurückzuzahlen. (Anm: Mit WEM ich da immer maile - keine Ahnung. Kein Name, nur immer xxxx-Team oder lax mit MFG unterschrieben. Jedoch habe ich mittlerweile 3 Adressen, zwei in D und eine des Lieferanten aus Hong Kong)
Da ich aber als Käufer ZUERST auf Lieferung der Ware bestehen kann (und diese auch in jedem Elektromarkt zu beschaffen wäre), poch(t)e ich weiter auf Erhalt/Nacherfüllung der Lieferung nach §§ 437, 439 I BGB und ich lehnte eine Rückzahlung der Kaufpreises permanent ab.
Zuletzt kam nur gestern eine Mail zurück, mit ...wenn Sie das Geld mit Porto nicht wollen, ok, dann lass das...
--
So, nun meine Frage, denn ich bin gewillt meine Rechtsschutzversicherung zu benutzen (schließlich Jahrzehnte eingezahlt...):
Zunächst muss ich, wenn ich mich nicht irre, noch ein 2. Einschreiben mit einer Mahnung und Fristsetzung versenden/einräumen.
Muss (oder kann) ich DANN, bei Nicht-Lieferung, die Warenansprüche per Amtsgericht und Mahnbescheid durchsetzen (korrekter Weg bei Einforderung von Ware?), oder ist es besser dann zur Polizei zu gehen und Anzeige wg. a) Betrugs und b) Verkauf/Handel von Plagiaten und Fälschungen zu erstatten?
Gibt es irgendwelche Stolpersteine zu beachten (Fristen etc.) oder wie würdet Ihr vorgehen, wenn ihr die Absicht hättet, es bis zum Schluss 'durchzuziehen'?
Mittlerweile ist Ebay informiert, ebenso Sandisk über den Verkauf größerer Posten an gefälschten Speicherkarten.
Nach gut 500 positiven Bewertungen und Transaktionen auf Ebay (100%) gibts nun doch etwas Stress mit einem Verkäufer.
(Ich hoffe, ich langweile hier niemanden mit oohlen Ebay-Stories).
Ich brauche nur ein wenig 'Beistand', ob meine derzeitige und zukünftige Handlungsweise so korrekt ist.
Aalso - in kurzen Sätzen der Sachverhalt:
- Vor 5 Wochen bei einem in Deutschland gemeldeten Ebay-Mitglied eine NEUE CF Sandisk Extreme III, 4 GB Karte ersteigert
- Geld auf deutsches Konto überwiesen
- Nach 30 Tagen kam die Lieferung aus Hong Kong (stand so auch im Angebot drin)
- Karte war eine plumpe Fälschung (im Angebot war natürlich ne originale abgebildet)
- Herausgabe der Rücklieferungs-Adresse gefordert, da nur ein Paketpostfach in einer anderen Stadt bekommen
- Adresse erhalten, Artikel mit 14-Tage Fristsetzung auf Nacherfüllung via Einschreiben/Rückschein zurückgeschickt
Verkäufer wollte nur permanent alles auf den Hong Kong Lieferanten schieben und nach zig Mails erklärte er sich bereit, das Geld zurückzuzahlen. (Anm: Mit WEM ich da immer maile - keine Ahnung. Kein Name, nur immer xxxx-Team oder lax mit MFG unterschrieben. Jedoch habe ich mittlerweile 3 Adressen, zwei in D und eine des Lieferanten aus Hong Kong)
Da ich aber als Käufer ZUERST auf Lieferung der Ware bestehen kann (und diese auch in jedem Elektromarkt zu beschaffen wäre), poch(t)e ich weiter auf Erhalt/Nacherfüllung der Lieferung nach §§ 437, 439 I BGB und ich lehnte eine Rückzahlung der Kaufpreises permanent ab.
Zuletzt kam nur gestern eine Mail zurück, mit ...wenn Sie das Geld mit Porto nicht wollen, ok, dann lass das...
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So, nun meine Frage, denn ich bin gewillt meine Rechtsschutzversicherung zu benutzen (schließlich Jahrzehnte eingezahlt...):
Zunächst muss ich, wenn ich mich nicht irre, noch ein 2. Einschreiben mit einer Mahnung und Fristsetzung versenden/einräumen.
Muss (oder kann) ich DANN, bei Nicht-Lieferung, die Warenansprüche per Amtsgericht und Mahnbescheid durchsetzen (korrekter Weg bei Einforderung von Ware?), oder ist es besser dann zur Polizei zu gehen und Anzeige wg. a) Betrugs und b) Verkauf/Handel von Plagiaten und Fälschungen zu erstatten?
Gibt es irgendwelche Stolpersteine zu beachten (Fristen etc.) oder wie würdet Ihr vorgehen, wenn ihr die Absicht hättet, es bis zum Schluss 'durchzuziehen'?
Mittlerweile ist Ebay informiert, ebenso Sandisk über den Verkauf größerer Posten an gefälschten Speicherkarten.
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