Ebay - ich zieh's durch, bis zum Schluss

XVCD

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Hallo,

Nach gut 500 positiven Bewertungen und Transaktionen auf Ebay (100%) gibts nun doch etwas Stress mit einem Verkäufer.
(Ich hoffe, ich langweile hier niemanden mit oohlen Ebay-Stories).
Ich brauche nur ein wenig 'Beistand', ob meine derzeitige und zukünftige Handlungsweise so korrekt ist.

Aalso - in kurzen Sätzen der Sachverhalt:
- Vor 5 Wochen bei einem in Deutschland gemeldeten Ebay-Mitglied eine NEUE CF Sandisk Extreme III, 4 GB Karte ersteigert
- Geld auf deutsches Konto überwiesen
- Nach 30 Tagen kam die Lieferung aus Hong Kong (stand so auch im Angebot drin)
- Karte war eine plumpe Fälschung (im Angebot war natürlich ne originale abgebildet)
- Herausgabe der Rücklieferungs-Adresse gefordert, da nur ein Paketpostfach in einer anderen Stadt bekommen
- Adresse erhalten, Artikel mit 14-Tage Fristsetzung auf Nacherfüllung via Einschreiben/Rückschein zurückgeschickt

Verkäufer wollte nur permanent alles auf den Hong Kong Lieferanten schieben und nach zig Mails erklärte er sich bereit, das Geld zurückzuzahlen. (Anm: Mit WEM ich da immer maile - keine Ahnung. Kein Name, nur immer xxxx-Team oder lax mit MFG unterschrieben. Jedoch habe ich mittlerweile 3 Adressen, zwei in D und eine des Lieferanten aus Hong Kong)
Da ich aber als Käufer ZUERST auf Lieferung der Ware bestehen kann (und diese auch in jedem Elektromarkt zu beschaffen wäre), poch(t)e ich weiter auf Erhalt/Nacherfüllung der Lieferung nach §§ 437, 439 I BGB und ich lehnte eine Rückzahlung der Kaufpreises permanent ab.

Zuletzt kam nur gestern eine Mail zurück, mit ...wenn Sie das Geld mit Porto nicht wollen, ok, dann lass das...

--

So, nun meine Frage, denn ich bin gewillt meine Rechtsschutzversicherung zu benutzen (schließlich Jahrzehnte eingezahlt...):
Zunächst muss ich, wenn ich mich nicht irre, noch ein 2. Einschreiben mit einer Mahnung und Fristsetzung versenden/einräumen.

Muss (oder kann) ich DANN, bei Nicht-Lieferung, die Warenansprüche per Amtsgericht und Mahnbescheid durchsetzen (korrekter Weg bei Einforderung von Ware?), oder ist es besser dann zur Polizei zu gehen und Anzeige wg. a) Betrugs und b) Verkauf/Handel von Plagiaten und Fälschungen zu erstatten?
Gibt es irgendwelche Stolpersteine zu beachten (Fristen etc.) oder wie würdet Ihr vorgehen, wenn ihr die Absicht hättet, es bis zum Schluss 'durchzuziehen'?

Mittlerweile ist Ebay informiert, ebenso Sandisk über den Verkauf größerer Posten an gefälschten Speicherkarten.
 
Zuletzt bearbeitet:
XVCD schrieb:
So, nun meine Frage, denn ich bin gewillt meine Rechtsschutzversicherung zu benutzen (schließlich Jahrzehnte eingezahlt...)
Wieso machst du es dann nicht?

Nach deutschem Recht sind Rechtsberatungen im Internet nicht erlaubt, von daher wirst du hier eh keine professionelle Hilfe bekommen.
 
probier es "durchzuziehen", wenn Du ne Rechtschutzversicherung hast und der "Gegner" eine Adresse in Deutschland hat. Ansonsten kannst Du es ohnehin vergessen.
Aber, im mal ehrlich: Du hast dich auf Lieferung aus Hongkong eingelassen, und vermutlich nur nen Bruchteil des Werts bezahlt - was hast Du erwartet? Das ist ein Glücksspiel bei dem man fast nie gewinnt, das sollte doch inzwischen allseits bekannt sein, oder?
 
walfrieda schrieb:
Du hast dich auf Lieferung aus Hongkong eingelassen, und vermutlich nur nen Bruchteil des Werts bezahlt - was hast Du erwartet?
Bei einem in Deutschland gemeldeten und Wohnsitz innehabenden Verkäufer sehe ich da eigentlich kein Problem. Woher die Ware letztlich geliefert wird, ist -finde ich- unerheblich. Und auch durchaus aus Hong Kong kann man Originalware erwarten. Dass aber die Wahrscheinlichkeit einer gelieferten Fälschung zu erwarten sei, will ich nicht abstreiten.
Habe schon öfters von und ins Ausland verschickt/gekauft und es lief bis dto. immer gut.
 
Weiss nicht ob du das ganze bis zum schluss durchziehen solltest. Würde mir das Geld geben lassen, und den Händler bei ebay melden. Wenn du mit anwalt kommst, und das ganze ist (warhscheinlich) eine Briefkastenfirma, ist dann vielleicht auch noch dein Geld weg. Meistens ist da nichts zu holen. Darauf beruht das ganze ja.

Meine Meinung.
Bin auch ebay gefrustet. Werde nicht mehr kaufen und nichts mehr verkaufen.

Gruss
 
Mir ist nicht klar, warum du nicht das Geld zurueck willst. Dass der Verkaeufer keine orginal Karte liefern kann, scheint offensichtlich.
 
Vielleicht hast Du sogar noch Glück gehabt...

In der c't war mal ne Geschichte wo der Zoll das Päckchen abgefangen hat. Das wird dann bei Produktfälschungen noch ärgerlicher für Dich, denn Du als Empfänger hast dafür gerade zu stehen (ist wirklich so...)
 
Zudem wäre die gefälschte Karte dann weg und Dein Geld auch (so ganz neben dem anderen Ärger)...

Melden bei Ebay bringt Dir nciht wirklich was, da er Dir eine Einigung angeboten hat, die Du abgelehnt hast.

Nimm das Geld, lass die Bewertung bleiben und vergiss die Sache, kostet Dich weniger Nerven...
 
Hm, also besser den Ball flachhalten und den weiter krumme Geschäfte tätigen lassen?
Dass das Geld weg wäre oder so denke ich nicht, denn der Verkäufer ist ja in Ebay-D angemeldet, Wohnsitz & Adresse in D - somit er mein alleiniger Ansprechpartner, mit dem der Kaufvertrag geschlossen wurde.

Was mich bewegt, das durchzuziehen zu wollen?
- 'Rechtsgedankliche, persönliche Einstellung', daß man so etwas nicht macht
- Mithilfe, Ebay sauber(er) zu halten; verkaufe schließlich selbst dort gewerblich
- immer dreistere und laxere Antworten des Verkäufers im Stil von 'kann nichts dafür' / 'ich weiß von nichts' oder gegen Ende 'Pech gehabt'
- ja, auch das 'habe ich noch nie gemacht, wie funktioniert das bis zur letzten Instanz'
und ich sehe es nicht ein, daß sich andere an mir bereichern und ich dann noch, zu deren Gusten klein begeben soll, nur weil es bequemer ist.

Wie gesagt, sowas habe ich noch nie gemacht (Anzeige, Anwalt etcpp), aber mittlerweile kommt mir die Galle hoch - und das muss nun irgendwie gelöst werden, und zwar zu meinen Gunsten.

Ich habe dem Verkäufer höflich, aber sachlich zurückgeschrieben und genügend Zeit und Möglichkeiten gegeben, das ohne großes Tammtamm aus der Welt zu schaffen. Doch wenn man nur ignoriert, hingehalten oder für Dumm verkauft wird, dann reicht es irgend wann.

Und unerheblich ob es nun um einen unter 100 Eur Artikel geht, oder man ein 20.000 Eur Auto für 1000 Eur ersteigert hätte, da würden die Meisten wohl wenig überlegen müssen, das Auto/Herausgabe der Ware einzuklagen, nicht?
 
lass das den anwalt der rechtschutzversicherung machen; egal um wieviel geld es geht. ich bin gerechtigkeitsliebend und solch verhaltensweisen gehen mir auf'n sack.
 
Sorry, leider nicht 100% zum Thema, aber wie hast du erkannt, dass die Karte gefälscht ist? Arbeite momentan in Hong Kong und wollte mir auch noch eine neue Speicherkarte kaufen. Da wäre es interessant, auf was man achten sollte ;-) Oder war es so richtig schlecht gefälscht das es sofohrt auffällt?
 
wende dich an deine versicherung!

kann wut über seltsame geschäfstpraktiken (mein thread zum thema mobilcom...https://www.macuser.de/threads/rechtliche-frage-handykauf-mobilcom.208365/) absolut verstehen. eine fundierte antwort wirst du aber erst und einzig von einem anwalt aus fleisch und blut bekommen.

viel erfolg
 
Halabalusa schrieb:
Sorry, leider nicht 100% zum Thema, aber wie hast du erkannt, dass die Karte gefälscht ist? Arbeite momentan in Hong Kong und wollte mir auch noch eine neue Speicherkarte kaufen.
Als Erstes die Datenrate im Reader. 2.3 MB/s sind nicht gerade schnell und langsamer als meine Mittelklasse-CF, die ich derzeit benutze.
Zudem ging der Karte in der Kamera nach wenigen Sekunden die Luft aus, bei der Serienbildfunktion. Normalerweise sollte ich mit der Extreme III bis zur Kartenerschöpfung durchballern können. Die war aber nur am schreiben, kam nicht in die Gänge und solange war die Cam blockiert.

Ansonsten hats auf Ebay einige Links (links im Menü bei den Speicherkarten-Rubriken) mit Originalen und Fälschungen, Karten sowie Verpackungen/Blister (das selbe auch bei den Memory Sticks, SD Karten usw.).
Links: Klick 1 , Klick 2, Klick 3

Genau wie unter dem 1. Link dargestellt sah meine aus. Auf den ersten Blick nicht von einer Originalen zu unterscheiden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch wenn Du Deinem Rechtsempfinden nachgehen willst... bei so einem geringen Streitwert: Geld nehmen und gut. Wenn Dir das nicht reicht, dann einfach mal alle Informationen, die Du hast, sammeln, ordentlich aufschreiben und mal so ganz nebenbei an Finanzamt, Polizei und Zoll weiterreichen! Bei letzterem - wenn es stimmt, was Kalle schreibt - wäre ich allerdings vorsichtig.
 
Manjo schrieb:
Bei letzterem - wenn es stimmt, was Kalle schreibt - wäre ich allerdings vorsichtig.
Nunja, habe ja noch etwas Zeit. Erst muss die 2 Mahnung raus und verstreichen. Wenn es mir hier auch weniger um die low-budget Sache, als um das Prinzip geht.
Aber der Artikel im Angebot war schon Original (korrekte Verpackung abgebildet usw). Und das habe ich ja auch bestellt.
Somit denke ich nicht, dass ich hier verknackt werden könnte, da ja keine gefälschte das Objekt der Begierde war / dem Angebot zugrunde lag. Aber hätte/wäre/wenn - die Lieferung ging ohne Zollprüfung durch.

Im Grunde wars wie: Schnellen BMW ersteigert und bekam einen Fiat mit BMW Emblem zugeschickt - in weiser Hoffnung des Verkäufers, ich würde das auf der Autobahn nicht bemerken. :D

Dennoch ist es interssant zu lesen, wie viele hier -zugunsten des, sagen wir mal "möglichen Betrügers"- es für ihn gut ausgehen lassen würden, ohne Konsequenzen für ihn.
 
Frag mal bei deiner Versicherung nach,bei meiner steht im Kleingedruckten,dass ich nicht selbst als Kläger agieren darf.Versichert ist nur die Klageabwendung.
 
Ja, danke - guter Tipp. Hatte ich eh noch vor, die Unterlagen rauszukramen.
 
Du bist nicht mit der Karte einverstanden und meldest dies dem Verkäufer. Dieser argumentiert, dass sein Lieferant daran schuld sei, bietet Dir aber an, das Geschäft rückgängig zu machen, und Dir den vollen kaufbetrag inkl. Porto zu erstatten. So richtig will mir nicht klar werden, wo genau das Problem liegt?
Der VK zeigt sich ja einsichtig und bietet Kulanz an.

Und: Die RSV nützt Dir wohl nichts, da diese Klagen Deinerseits meist nicht einschließt.

Jetzt nur auf Nacherfüllung des Kaufvertrages zu pochen halte ich gelinde gesagt, nicht für sonderlich sinnvoll. Geld nehmen, Karte woanders kaufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schonmal versucht mit anderen Kunden dieses Händlers Kontakt aufzunehmen? Vielleicht ist da einer bei der schon ein bisschen weiter ist als Du? Obwohl viele werden das garnicht merken das die Ware gefälscht ist.
 
Meine Aussage bezog sich vorhin ehr auf die Beschwerde bei Ebay.

Der Verkäufer kann immer sagen, dass er Dir Alternativen angeboten hat. Wenn er das mit den passenden Emails bestätigen kann, hast Du schlechte Karten gegenüber Ebay und Deiner weiteren Handlungsweise.
 
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