Ebay - ich zieh's durch, bis zum Schluss

Merkst Du was? Dein Rechtsbewustsein in allen Ehren, aber Dir wurde kein Unrecht angetan. Ganz im Gegenteil, der Verkäufer bietet Dir die Erstattung doch wieder an.

Ob der illegale Waren verkaufen wird oder nicht, liegt nicht in Deiner Macht, sondern in diesem Fall bei SanDisk.
 
SirSalomon schrieb:
Merkst Du was? Dein Rechtsbewustsein in allen Ehren, aber Dir wurde kein Unrecht angetan. Ganz im Gegenteil, der Verkäufer bietet Dir die Erstattung doch wieder an.

Ob der illegale Waren verkaufen wird oder nicht, liegt nicht in Deiner Macht, sondern in diesem Fall bei SanDisk.


Ganz genau, zumal man erstmal beweisen müßte, dass es sich um eine Fälschung handelt und der Verkäufer Dir diese Fälschung wissentlich verkauft hat. Dauert alles ewig und wird nicht allzu viel bringen.
 
es geht nicht darum es fuer den Betrueger gut ausgehen zu lassen sondern darum, dass es nach meiner Eischaetzung keinen Weg geben wird, den Verkaeufer in juristische Schwierigkeiten zu bringen. Der wird sich immer auf Hong Kong rausreden.

Es wird sicher schon schwierig genug werden, deiner Rechtsschutzversicherung zu erklaeren warum du auf die Erstattung des Kaufpreises verzichtest und auf Lieferung der Ware bestehst.
 
frankyfly schrieb:
...bietet Dir aber an, das Geschäft rückgängig zu machen, und Dir den vollen kaufbetrag inkl. Porto zu erstatten. So richtig will mir nicht klar werden, wo genau das Problem liegt? Der VK zeigt sich ja einsichtig (...)
Nun, laut §439 BGB kann ich zuerst, als Käufer, Nacherfüllung verlangen, bevor er das Recht hat, mir Wandlung oder Rückgabe/Rücknahme anzubieten bzw. zu verweigern: "Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen."

Und das (Verweigerung) sowieso nur, wenn '...wenn sie [Lieferung/Beschaffung] nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist'.
Klar, anbieten kann er mir eine Kostenerstattung, nur annehmen (oder hinnehmen) muss ich die keines Falls. Bis jetzt bin ich, als (derzeitig geprellter) Kunde, am Drücker, nach meiner Auffassung des BGB und Vertragsabschluss über einen Kauf/Erwerb über Ebay.

Das Original kann er in jedem Elektromarkt (MediaMarkt, Saturn, Kaufhaus & Co.) kaufen, somit ist die Ware durchaus beschaffbar und lieferbar und ohne große Beschaffungskosten oder Aufwand für den VK möglich.
Und da ich die Ware haben möchte sowie brauche, und eben nicht mein Geld zurück will, habe ich dies auch von Anfang an so mitgeteilt und um Nachbesserung/Lieferung einer Originalkarte gebeten.
Was der Verkäufer hier 'drauflegen' muss, also monetären Verlust erleidet, das kann mir als Käufer egal sein (und wenn er Repliken mit Absicht verkauft, dann schon 3-mal).
Wenn die Leute auf Ebay nicht so stark mitgeboten haben wie sonst, dann hat mich das ebenfalls nicht zu kümmern oder der VK hätte dann besser eine Sofort-Kaufen, statt einer 'ab 1 Eur'-Auktion starten müssen, wenn er nicht riskieren will, Artikel unter-Preis verkaufen zu müssen.

Zudem muss die angebotene Ware verfügbar sein, dem dargestellten Angebot entsprechen (hier Neuware/Original) und das hat er zu liefern, auch lt. Ebay-Richtlinien und zig schon dahingehend gefällten Urteilen (wie vorhin das Beispiel mit dem Auto Neuwagen für 1000 statt 20000 Eur).
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
da es mir auch schon pasiert ist, ambesten erst zur Polizei Betrugs Anzeige (die ist kostenloss) und meist sehr wirksam. 2Mahnung ist nicht mehr den mail verker ausdrucken das langt beim Rechtsanwald.
 
Deine Rechte wollte keiner hier bestreiten, aber ich (und andere hier) halten es einfach für juristisch sehr schwierig und vor allem äußerst aufwendig, zu Deinem Recht zu gelangen. Da kannst Du Paragraphen zitieren wie Du willst, Papier ist geduldsam. Mit dem Dir angebotenem Weg seitens des Verkäufers entsteht Dir kein finanzieller Schaden, von einem Betrug würde ich hier also nicht sprechen wollen. Wegen sowas die Gerichte zu belästigen, halte ich ebenfalls für alles andere als sinnvoll.
 
XVCD schrieb:
Zudem muss die angebotene Ware verfügbar sein, dem dargestellten Angebot entsprechen (hier Neuware/Original) und das hat er zu liefern, auch lt. Ebay-Richtlinien und zig schon dahingehend gefällten Urteilen (wie vorhin das Beispiel mit dem Auto Neuwagen für 1000 statt 20000 Eur).

Er wird immer behaupten als Zwischenhaendler arglistig getaeuscht worden zu sein und du wirst ihm schwerlich das Gegenteil nachweisen koennen. Und es war bereits beim Verkauf klar, dass die Ware direkt aus Hong Kong geliefert wird, wenn ich das richtig verstanden habe.
 
XVCD schrieb:
[...]Und da ich die Ware eben haben will sowie brauche, und eben nicht mein Geld zurück will, habe ich dies auch von Anfang an so mitgeteilt.[...]

So wie du deinen Fall schilderst, hast du damit wohl geringe Chancen auf Erfolg. Aufgrund der unsicheren Erfolgsaussichten würde ich mir den Einsatz von Rechtsmitteln zweimal überlegen, lieber die Kohle nehmen und eine korrekte Karte erwerben und gut is.


Betrug hin oder her (der Verkäufer kann selbst übers Ohr gehauen worden sein oder auch nicht), bei solchen Paragrafenreitern wie dir kommt mir mindestens ein kleines Würstchen. :rolleyes: Wenn du es wirklich durchziehen willst, dann bitte. Ich habe dafür nur ein :auslach: übrig.

Nimm es bitte nicht persönlich (du fragst ja schliesslich nach, bevor du handelst :thumbsup:), aber das ist meine Meinung!
 
stadtkind schrieb:
Betrug hin oder her (der Verkäufer kann selbst übers Ohr gehauen worden sein oder auch nicht), bei solchen Paragrafenreitern wie dir kommt mir mindestens ein kleines Würstchen.
Nimm es bitte nicht persönlich (du fragst ja schliesslich nach, bevor du handelst :thumbsup:)
Habe mich mittlerweile gut eingelesen, die letzten Tage. Das BGB kann ich schon runterbeten. :D
Aber auch nicht schlecht, wenn man sich dahingehend ein wenig mehr auskennt und seine Rechte kennt. Und ich nehms natürlich nicht persönlich - jeder hat seine Meinung dazu.
Ich schrecke ja selbst noch etwas davor zurück das durchzuziehen, deswegen auch die Diskussion (auch wegen dem Für und Wider) hier...
Vor Allem will ich ebenfalls nicht die Gerichte mit so Kleinkram zusätzlich belasten. Finde das selbst scheisse.
Aber andererseits möchte ich eben auch zu meinem Recht kommen / meine Rechte wahrnehmen (können und dürfen).

@lundehundt:
> Und es war bereits beim Verkauf klar, dass die Ware direkt aus Hong Kong geliefert wird, wenn ich das richtig verstanden habe.
Ja, richtig. Aber im Grunde, bis auf die längere Versandzeit und Mehr an Porto ist es doch eigentlich unerheblich, von wo die Ware herkommt, oder? (außer, wie gehabt, dass eine Fälschungs-Lieferung aus dem Asien-Raum wahrscheinlicher ist)
 
Soweit mir bekannt, ist es wichtig:
Das man belegen kann, dass der Verkäufer die Erfüllung des Kaufvertrages >ernsthaft und endgültig< verweigert.
Der sichere Weg sind 2 Mahnungen (ich glaube 10 Tage Frist würden reichen), ggf. ist dies auch bereits aus Schreiben wie >werde nicht liefern< indirekt ableitbar.

Nächster Schritt Artikel bei anderem Händler bestellen und bei 1. Händler Mehrkosten als Schadensersatz aus Nichterfüllung des Kaufvertrages einfordern.

Für ein gerichtliches Mahnverfahren (kostet min 23,00 EUR) braucht man eine ladungsfähige Adresse des Verkäufers.
Nach meiner Erfahrung wirkt ein Mahnbescheid des Amtsgerichtes oft Wunder und weiter mußte ich bisher nie gehen.

>deutscher Verkäufer
Bereits die Adresse könnte falsch sein. (Telefonbucheintrag vorhanden?)
Der Verkäufer kann nicht zahlungsfähig sein.
Welche Rechtsform hat der Anbieter? (Kapitalgeselschaft?)

Eine Anzeige wird vermutlich wegen Geringfügigkeit eingestellt. Ich würde darauf nicht (nocheinmal) viel Zeit verwenden. In einigen Bundesländern aber auch online in wenigen Minuten möglich.
(zusätzliche Anzeige, nicht Mahnbescheid oder Anzeige, weil StGB und BGB)

Um keine Formfehler zu machen, führt kein Weg an einem Anwalt vorbei. Wo ist das Problem, wenn die Rechtsschutzversicherung das Anwaltsgespräch bezahlen würde? Geringer Streitwert <-> Rechtsschutzversicherung mit hohem Selbstbehalt?
 
BGB §§437 1. schrieb:
...nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen

ABER
BGB §§437 1. schrieb:
Der Verkäufer kann ...verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

D.h. wobei sich die Unverhältnismäßigkeit auf den Sachwert, die Beschaffungskosten und dein mutmaßliches Interesse der Sache bezieht.

In meinen Augen ist das vom Verkäufer ein feiner Zug, dass er dir gleich einen Rücktritt anbietet anstatt dich selbst den Weg über verschieden Ansprüche anstatt der Nacherfüllung zu gehen. Er könnte sich auch erstmal auf stur stellen und du müstest dann selbst neu fordern und mehr als der Kaufpreis wird wohl nicht für dich rausspringen...
 
> Mahnverfahren
Geht das auch für Einforderung einer Ware oder nur für Geld-Eintreibungen?

> Bereits die Adresse könnte falsch sein.
Das Einschreiben+Rückschein kam jedenfalls an und wurde quittiert

> Der Verkäufer kann nicht zahlungsfähig sein.
150 Eur wird er wohl noch haben

> Welche Rechtsform hat der Anbieter? (Kapitalgeselschaft?)
Privater Verkäufer auf Ebay, allerdings mit über 1000 Verkäufen / Monat - gilt somit als gewerblicher Verkäufer

> Um keine Formfehler zu machen, führt kein Weg an einem Anwalt vorbei.
Hm, stimmt.

Werde mal das entsprechende zum Thema Mahnbescheid/-verfahren ergoogeln.
Vielleicht reicht das ja auch schon, daß der in die Pötte kommt. Danke. :)

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@stadtkind:
> Zeigst du auch jeden Drängler auf der Autobahn an?
nein, habe bis dto. noch nie jemanden angezeigt oder ein Gerichtverfahren/Anwalt auf den Hals gehetzt.

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@no.time:
> ist das vom Verkäufer ein feiner Zug, dass er dir gleich einen Rücktritt anbietet
Nee, erst nach der 5, 6 Mail. Vorher hatte er gar nix gesagt, außer langen Lamentierungen, dass es am Händler in Hong Kong läge, man prüfen müsse, 'wir werden alles regeln' und bla. Aber nichts definitives, noch auf die Sache bezogen oder irgendeine Verwunderung/Reaktion, daß die Ware ne Fälschung war (sein könnte). Es kamen nur Standard Baukastensätze zurück, kein Name am Ende der Mail usw.
Hatte ja schon Schwierigkeiten dem eine Adresse zu entlocken, wo man die Ware -quittierbar- zurückschicken kann, statt einer Paketpostfach-Nummer. Nach der 3. Mail hat er sie endlich rausgerückt. Irgendwie wollte der gar nichts tun, außer 'es wird alles gut' und als letzten Satz IMMER: 'Bitte können Sie die negative Bewertung entfernen?'. Er hat ja schon mittlerweile 10 kassiert - und das nur im letzten Monat.
 
Zuletzt bearbeitet:
mal ne doofe Frage: Du hast die Karte nicht mehr? Richtig? Wie willst du dann eigentlich n och bewiesen, dass sie gefälscht war/ist?
 
jimbojones schrieb:
mal ne doofe Frage: Du hast die Karte nicht mehr? Richtig? Wie willst du dann eigentlich noch bewiesen, dass sie gefälscht war/ist?
Fotografiert (inkl. unveränderbare Image Authentication meiner Kamera). (Und nötigenfalls die anderen xx Geprellten von Ebay...)
Andererseits will ich gefälschte Ware nicht hier zu Hause und/oder in Besitz haben und es das einzig' Richtige war, das sofort zu melden und zurück zu schicken.
Und als Letztes, die fast direkte Aussage des Verkäufers, dass die wohl nicht so ganz Original ist.
 
XVCD schrieb:
Aber auch nicht schlecht, wenn man sich dahingehend ein wenig mehr auskennt und seine Rechte kennt.
So, ich mal wieder.

Es gibt einen alten Spruch, der auf Deine Situation gut passt:

Recht haben und Recht bekommen sind zwei grundsätzlich verschiedene Dinge.

So wie es schon beschrieben wurde, wird der Händler hingehen und sagen, ich brauche die Ware erst zurück, damit ich selber eine Klage einreichen kann. Somit bist Du nicht Opfer, sondern plötzlich Zeuge. Dem Zeugen gegenüber darf der Verkäufer aber keine Ware aushändigen, dass kann dem Verkäufer als "Bestechung" ausgelegt werden. Weiterhin müsste der Verkäufer erst einmal Klage bei einem zuständigen Gericht in "Asien" einreichen. In der gesamten Zeit hast Du zwar Anspruch auf Umtausch, aber in einem laufenden Verfahren wird kein Richter Dir gegenüber Recht sprechen. Somit bist Du keinen Schritt weiter und hast nur noch mehr Ärger am Hals.

Wusstest Du, dass Du (im extrem Fall) auch als Zeuge geladen werden kannst? Ob ein Asiatisches Recht Dir aber eine Wiedergutmachng der entstandenen Ausgaben zuspricht weiß ich nicht. Ob das überhaupt dazu kommen würde, weiß ich auch nicht, wage es aber zu bezweifeln.

Wobei, ich bin ehrlich, dass ist wohl ein Hirngespinnst, obwohl es eine Möglichkeit wäre. Übrigens, Dir bleibt immer noch die Möglichkeit Anzeige zu erstatten. Mache einfach Bilder von der Karte in Beisein eines Zeugen und informiere den Zoll. Das dürfte mehr bringen, wie das, was Dir vorschwebt. Du hast halt nicht den ganzen Ärger... ;)
 
Um ehrlich zu sein, wäre ich froh, in so einem Falle überhaupt mein Geld zurück zu bekommen ...
 
Fassen wir kurz zusammen:
* Du hast auf ebay einen 150Euro Artikel spottbillig erstanden (sagen wir mal 20 Euro, die genauen Beträge spielen keine Rolle)
* die Karte kam und hat Dir nicht zugesagt. Du vermutest eine Fälschung, und trittst in Kontakt mit dem Händler
* dieser ist bereit Dir Deine 20 Euro zurückzuüberweisen
* Du willst aber die Karte im Wert von 150 Euro statt die 20 Euro zurück, mit dem Argument "mir doch egal, soll er sie doch im Mediamarkt kaufen und 130 Euro drauflegen"

soweit korrekt?

Mein Rat: nimm das Geld und gib Ruhe. Daß Du einen hochwertigen Artikel für den Bruchteil des Wertes bekommst, nur weil er aus Hongkong geliefert wird, zeugt von Realitätsverlust Deinerseits. Dir ist kein Schaden entstanden, ausser daß du dein vermeintliches Schnäppchen nicht bekommen hast (wofür wir alle ein ooooooooooaaaaaaaahhhhhhhhh anstimmen und dich bedauern). Is gut jetz.
 
walfrieda, der Händler schuldet ein Gut, nämlich das durch das Angebot spezifizierte. Wo er es hernimmt, sein Problem. So einfach ist das.
 
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