> Mahnverfahren
Geht das auch für Einforderung einer Ware oder nur für Geld-Eintreibungen?
> Bereits die Adresse könnte falsch sein.
Das Einschreiben+Rückschein kam jedenfalls an und wurde quittiert
> Der Verkäufer kann nicht zahlungsfähig sein.
150 Eur wird er wohl noch haben
> Welche Rechtsform hat der Anbieter? (Kapitalgeselschaft?)
Privater Verkäufer auf Ebay, allerdings mit über 1000 Verkäufen / Monat - gilt somit als gewerblicher Verkäufer
> Um keine Formfehler zu machen, führt kein Weg an einem Anwalt vorbei.
Hm, stimmt.
Werde mal das entsprechende zum Thema Mahnbescheid/-verfahren ergoogeln.
Vielleicht reicht das ja auch schon, daß der in die Pötte kommt. Danke.
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@stadtkind:
> Zeigst du auch jeden Drängler auf der Autobahn an?
nein, habe bis dto. noch nie jemanden angezeigt oder ein Gerichtverfahren/Anwalt auf den Hals gehetzt.
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@no.time:
> ist das vom Verkäufer ein feiner Zug, dass er dir gleich einen Rücktritt anbietet
Nee, erst nach der 5, 6 Mail. Vorher hatte er gar nix gesagt, außer langen Lamentierungen, dass es am Händler in Hong Kong läge, man prüfen müsse, 'wir werden alles regeln' und bla. Aber nichts definitives, noch auf die Sache bezogen oder irgendeine Verwunderung/Reaktion, daß die Ware ne Fälschung war (sein könnte). Es kamen nur Standard Baukastensätze zurück, kein Name am Ende der Mail usw.
Hatte ja schon Schwierigkeiten dem eine Adresse zu entlocken, wo man die Ware -quittierbar- zurückschicken kann, statt einer Paketpostfach-Nummer. Nach der 3. Mail hat er sie endlich rausgerückt. Irgendwie wollte der gar nichts tun, außer 'es wird alles gut' und als letzten Satz IMMER: 'Bitte können Sie die negative Bewertung entfernen?'. Er hat ja schon mittlerweile 10 kassiert - und das nur im letzten Monat.