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Welcher eiserner Vorhang?Wie hieß nochmal das Land, hinter dem eisernen Vorhang, das uns in Sachen Digitalisierung, um Lichtjahre voraus ist?
Estland? Lithauen?
Spannend finde ich in dem Text diesen Abschnitt:Schöner Blog zum Thema:
https://www.immerce-consulting.de/blog/dsgvo-aufbewahrung-von-e-mails/
Es reicht nicht aus, die E-Mails einfach auszudrucken und irgendwo abzulegen. Denn digitale Originaldokumente wie beispielsweise E-Mails müssen zwingend elektronisch archiviert werden!
So ist das…….aber die Meinungen hier sehen das anderes, will ich nicht widersprechen ;-)Spannend finde ich in dem Text diesen Abschnitt:
Du bist verpflichtet, relevante Emails GoBD-konform aufzubewahren, wie Verträge, Auftragsbestätigung etc. Du musst nicht jede Korrespondenz oder Spam-Mail sicher aufbewahren.Als Gewerbetreibender bin ich gesetzlich verpflichtet (GoBD), alle E-Mails für 10 Jahre zu archivieren. Unveränderlich und rechtssicher.
Im Leben nicht! Es wird kein GoBD zugesichert – also ist keins drin. Da steht zum Beispiel (!) kein Wort von der Schnittstelle fürs Finanzamt, die (selbstverständlich) vorgeschrieben ist.Mail Archiver X.
Jein. Es müsste jede Email einzeln exportiert werden.Vielleicht könnte GoBDokumente von moapp.software ( https://moapp.software/software.html ) eine Lösung sein.
Das wäre ja toll. Halte ich aber bisher für eine Einzelmeinung. Noch nirgendwo habe ich von dieser Einschränkung gelesen. Da es um Steuern geht, ergibt es auch eigentlich keinerlei Sinn. Denn, wie z.B. Haufe https://www.haufe.de/finance/buchfu...en-die-gobd-fuer-freiberufler_186_404562.html schreibt:Gemäß https://brekom.de/ratgeber-it-sicherheit/e-mail-archivierung-pflicht-unternehmen sind Freiberufler von der Pflicht zur Archivierung ausgenommen.
Tja, das wird dann irgendwann teuer werden. Oder es ist nur für Euch Mitarbeiter, aber archiviert wird es. Es muss deswegen ja nicht mehr für alle Clients angezeigt werden.Fun Fakt: Alle unsere Emails werden nach drei Jahren automatisch unwiderbringlich gelöscht aufgrund Kostensparmassnahmen.
Du scheinst geschichtlich Lichtjahre (zumindest ein paar Dekaden) hinterher zu sein ...Wie hieß nochmal das Land, hinter dem eisernen Vorhang, das uns in Sachen Digitalisierung, um Lichtjahre voraus ist?
Estland? Lithauen?
Es kann überhaupt nur um eine relative oder hinreichende Unveränderbarkeit von elektronisch gesicherten Emaildaten gehen. Es sind und bleiben Textdateien, bei denen nur der Aufwand die Grenze für absichtliche Änderungen setzt.Was ich absolut nicht verstehe:
Der digitale Transport, die digitale Aufbewahrung und die digitale 1-zu-1-Kopierbarkeit nihiliert die Begriffe von Original und Kopie. Ihre digitalen Nullen und Einsen werden ununterscheidbar.Spannend finde ich in dem Text diesen Abschnitt: …//… »digitale Originaldokumente«
Die betroffenen unter den Foristen sind aber Teil desjenigen Souveräns, der seinen jeweiligen parlamentarischen Vertretern in den Wahlkreisen Aufgaben zu geben versuchen kann, die Teil einer resultierenden, ggf. plausibleren oder sinnvolleren, Legislatur werden können (ob diese Vertreter sie verstehen, steht auf einem anderen Blatt).Hier im Forum kann keiner an den Gesetzen etwas ändern
Und du glaubst wirklich, der gewählte Vertreter deines Wahlkreises interessiert sich NACH der Wahl noch für DEINE Anliegen?Die betroffenen unter den Foristen sind aber Teil desjenigen Souveräns, der seinen jeweiligen parlamentarischen Vertretern in den Wahlkreisen Aufgaben zu geben versuchen kann, die Teil einer resultierenden, ggf. plausibleren oder sinnvolleren, Legislatur werden können (ob diese Vertreter sie verstehen, steht auf einem anderen Blatt).
Ja, ist bis heute auch für mich schwer zu glauben, wie das einfach umgesetzt werden konnte.Tja, das wird dann irgendwann teuer werden. Oder es ist nur für Euch Mitarbeiter, aber archiviert wird es. Es muss deswegen ja nicht mehr für alle Clients angezeigt werden.
Kurzer Widerspruch: es geht um e-Mails.Das wäre ja toll. Halte ich aber bisher für eine Einzelmeinung. Noch nirgendwo habe ich von dieser Einschränkung gelesen. Da es um Steuern geht, ergibt es auch eigentlich keinerlei Sinn.
Muttu nachgucken. Hier. Kannst du sehen, ob er so abgestimmt hat, wie es vorher versprochen wurde.Und du glaubst wirklich, der gewählte Vertreter deines Wahlkreises interessiert sich NACH der Wahl noch für DEINE Anliegen?
Es geht nicht um die Umsetzung von Wahlversprechen. Es geht um die aktive Einbringung von Bürgeranliegen wehrend der Legislaturperiode.Muttu nachgucken. Hier. Kannst du sehen, ob er so abgestimmt hat, wie es vorher versprochen wurde.
Es geht nicht um die Umsetzung von Wahlversprechen. Es geht um die aktive Einbringung von Bürgeranliegen wehrend der Legislaturperiode.
Kurzer Widerspruch: es geht um e-Mails.
Laut § 257 HGB muss jeder Kaufmann „alles mögliche“ aufbewahren. Nichtkaufleute also nicht. Die IHK Offenbach äußert sich dazu.
Die IHK Hamburg schreibt hier, wer was wie lange aufzubewahren hat.
Nichts, das alles wesentliche allgemeinverständlich zusammenfasst.