Gesellschaft Die GroKo ist wieder da - was haltet ihr davon?

Wie findest Du das Ergebnis der Koalitionsverhandlung (Vertrag / Besetzung der Ressorts)?

  • Super. Alles gut für die nächsten 4 Jahre.

    Stimmen: 7 6,8%
  • Geht so, denn es hätte deutlich schlimmer kommen können, also prinzipiell noch gut.

    Stimmen: 5 4,9%
  • Na ja, habe mir etwas anderes erhofft, aber angesichts der Rahmenbedingungen noch ok.

    Stimmen: 21 20,4%
  • Müll, richtiger Müll.

    Stimmen: 62 60,2%
  • Das ist mir sowas von latte, das glaubt ihr gar nicht...

    Stimmen: 8 7,8%

  • Umfrageteilnehmer
    103
Status
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Dann kann man im Interesse deiner seelischen Gesundheit nur hoffen, dass du nicht aus Versehen mal einem Fussballspieler begegnest.

Anhang anzeigen 231176
Was soll der Quatsch und was hat der Typ mit unseren Thema zu tun?
Wenn du nicht mehr weiter weißt versuchst du es ins lächerliche abzuwiegeln, eine typische Masche von dir!

Ich denke dass allein die Rücksichtnahme auf Muslime nicht dafür ausgereicht hätte
Dann wird es wohl so sein!

Und bei den jüdischen Bürgern hat das schlechte Gewissen dann zugeschlagen, das die Politiker über das Kinderwohl hinweg entschieden haben!

Man kann also sagen das die Kinder Opfer des Nazideutschland sind!
Halt Pech gehabt!

Aber das ist ja nun auch schon etliche Jahre her.
Der Holocaust auch!

Und warum das hervor gekramt wurde ist der Tatsache geschuldet das wir uns über die Verfassung unterhalten haben auf dir ihr ja bei der Religionsfreiheit als Grund für die Verschleierung herum reitet!

Übrigens ich habe das hervorgekramt um mal den Wiederspruch zu verdeutlichen und aufzuzeigen wie Deutschland für andere Kulturen seine eigene Werte verrät und dafür sogar die Verfassung bricht!
 
Zuletzt bearbeitet:
Deswegen schrieb ich ja auch "vor allem aus Rücksichtnahme auf die jüdischen Bürger". Deren Widerstand hat den Ausschlag gegeben, dass überhaupt eine derart lange und breite Debatte zur Beschneidung entstanden ist und die religiösen Ausnahmen dann 2012 gesetzlich verankert worden sind.

Ich denke, dass allein die Rücksichtnahme auf Muslime nicht dafür ausgereicht hätte.

Aber das ist ja nun auch schon etliche Jahre her. Warum ist dir so daran gelegen, das Thema nochmal hervorzuholen? Auch die letzte Kampagne der AfD zur Beschneidung lief schon vor 2 Jahren.

Ich bin absolut gegen Beschneidung, ich habe ein kleinen Jungen im Krankenzimmer meines Jungen gesehen, der einen gewaltigen Urologischen Eingriff, nach einer Sepsis hatte.
Bei so einer Thematik (Becheidung) bin ich raus, egal ob ich z.b. Jude, Afdler, SPDler, linker, rechter, Moslem bin. Sorry.
 
Zuletzt bearbeitet:
War ja klar, dass darauf keine Antwort kommt...
Stop.gif
(Ist ja nicht so das ich tatenlos war, jedenfalls scheue ich keine Antwort!)

Das du für Beschneidung erst ab 18 bist, ja toll!

Aber gefragt habe ich dich wo bei dir die Toleranz aufhört und damit war sicher nicht diese eine Aussage gemeint, auf der ich ja auch sehr treffend und scharf in der Analyse geantwortet habe, woraufhin du an meinen Geisteszustand gezweifelt hast.

Also WollMac, wo sind bei dir die Grenzen der Toleranz?
Sind die bei dir in der Religionsfreiheit grenzenlos?

Ich möchte darauf verweisen das ich zumeist Beispiele gebe und das obwohl sich mich angreifbar machen, aber von dir kommt soetwas nicht!
Lehne dich doch auch mal aus dem Fenster und gib Butter bei die Fische!
 
Zuletzt bearbeitet:
Wir können gerne mal ein Diskussion führen, wie Du denn den Artikel 16a GG siehst und was Du daraus interpretierst.

Ich habe noch das alte Grundgesetz, das man mir als Schüler gegeben hat. Darin steht:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 16

(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

1993 wurde dann von der CDU das Asylrecht de fakto abgeschafft, indem der Monsterartikel 16a geschaffen wurde:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 16a

(1) Politisch Verfol
gte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.
(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen..

Seit dem kann, streng genommen, nur noch Asyl bekommen, wer vom Himmel gefallen ist, da per Definitionem alle umgebenden Staaten sicher sind. Das war damals ganz bewusst so geplant.
Ich erinnere mich noch sehr genau an die Debatten.

Im Archiv des SPIEGEL findet sich eine Menge dazu. Nur ein Beispiel.
 
Das du für Beschneidung erst ab 18 bist, ja toll!

Das kleine Wörtchen "freiwillig" hast du natürlich weggelassen. War auch zu erwarten, passt ja nicht in dein Weltbild.
Ich bin der Meinung, dass eine Religionszugehörigkeit erst mit der Religionsmündigkeit (in Deutschland übrigens mit 14 und nicht erst mit 18 Jahren) beginnen kann. Insofern lehne ich die Kindstaufe genau so ab wie die Beschneidung von Kindern.

Ich möchte darauf verweisen das ich zumeist Beispiele gebe und das obwohl sich mich angreifbar machen, aber von dir kommt soetwas nicht!
Lehne dich doch auch mal aus dem Fenster und gib Butter bei die Fische!

Sorry, aber mit jemandem, der nicht in der Lage ist, meine Argumentation zu verstehen, ist eine Diskussion sinnlos. Allerdings habe ich bei dir den Eindruck, dass du sie bewusst ignorierst und es dir nur ums Stänkern geht bzw. - typisch für AfD - darum, dich zum Opfer zu stilisieren.
 
Warum forderst du jetzt eine Missbilligung des Bundestages?

Wo fordere ich das? Ich vermute die übliche üble spoegsche Unterstellungsmasche.

Du vermeidest bewusst eine Aussage zu der Frage, ob es Aufgabe des Bundestages sei, Autorentexte einer öffentlichen Bewertung zu unterziehen. Und das ist ja Gegenstand des AfD-Antrages.

Nicht wirklich.
Die Aufgabe des Bundestages ist über den Antrag der AfD zu befinden.
Und dieser beinhaltet keine Bewertung eines Autorentextes von Abgeordneten sondern im Kern eine Aufforderung an die Bundesregierung.

Es wäre meines Erachtens sinnvoll, dass du dich mit der Thematik noch etwas beschäftigst. Ansonsten macht die Diskussion nicht viel Sinn.
 
Seit dem kann, streng genommen, nur noch Asyl bekommen, wer vom Himmel gefallen ist, da per Definitionem alle umgebenden Staaten sicher sind.
In der heutigen Realität kann jeder Asyl beantragen, so das das Asylrecht zum Kasperletheater verkommen ist!

Jeder der hier ankommt stellt doch ersteinmal einen Asylantrag im Wissen das dies eine Weile dauert!

Sehr beliebt scheinbar auch bei Bürgern aus osteuropäischen Staaten.
Deutschland lässt sich doch mittlerweile im großen Stil verarschen!
 
Das kleine Wörtchen "freiwillig" hast du natürlich weggelassen. War auch zu erwarten, passt ja nicht in dein Weltbild.
Oh Gott lag nicht in meiner Absicht!
Habe dich frei zitiert ohne Hintergedanken!

Aber gut, was ist mit dem Wort "freiwillig", das für dich so wichtig ist?
Mit 18 kann das Kind sowieso freiwillig entscheiden, also was soll das!

Ich gehe ja noch nicht mal so weit und könnte mir auch 16 Jahre oder so vorstellen, Hauptsache der Betroffene weiß um was es geht und kann so freiwillig entscheiden!
Nur will ich nicht das an Babys oder Kleinkindern Hand angelegt wird ohne das das Kind seinen Wille bekunden kann!

Ich bin der Meinung, dass eine Religionszugehörigkeit erst mit der Religionsmündigkeit (in Deutschland übrigens mit 14 und nicht erst mit 18 Jahren) beginnen kann. Insofern lehne ich die Kindstaufe genau so ab wie die Beschneidung von Kindern.
Ok, nichts einzuwenden!

Sorry, aber mit jemandem, der nicht in der Lage ist, meine Argumentation zu verstehen, ist eine Diskussion sinnlos. Allerdings habe ich bei dir den Eindruck, dass du sie bewusst ignorierst und es dir nur ums Stänkern geht bzw. - typisch für AfD - darum, dich zum Opfer zu stilisieren.
:hehehe: war ja klar! :faint:


Ok, dann stänkere ich nochmal und bitte dich meine Frage zu beantworten!
Wie weit geht nun deine Toleranz, Beschneidung ist abgehakt, aber gibt ja noch mehr das mit unseren Gesetzen nicht so vereinbar ist!
Also grenzenlos und uneingeschränkt?
 
Deutschland lässt sich doch mittlerweile im großen Stil verarschen!

Vor allem die Behörden, z.b. Mehrfachregistrierung durch Asylbewerber
https://www.welt.de/politik/deutsch...rch-Fluechtlinge-CDU-fordert-Aufklaerung.html

Eine ehemalige Mitarbeiterin der Landesaufnahmebehörde für Migranten in Braunschweig hat mit Kollegen 300 mögliche Fälle von Mehrfachidentitäten und Sozialbetrug bei Asylbewerbern ermittelt
https://www.focus.de/panorama/video...zialbetrug-durch-asylbewerber_id_6544969.html

oder
http://www.sz-online.de/sachsen/dresden/sozialbetrug-durch-fluechtlinge-3598947.html

Es handelt sich hier um Straftaten, die müssten mit sofortiger Ausweisung geahndet werden.
 
Ich gehe ja noch nicht mal so weit und könnte mir auch 16 Jahre oder so vorstellen, Hauptsache der Betroffene weiß um was es geht und kann so freiwillig entscheiden!
Nur will ich nicht das an Babys oder Kleinkindern Hand angelegt wird ohne das das Kind seinen Wille bekunden kann!
Ich habe nie etwas Anderes geschrieben. Was soll also der Zwergenaufstand?
 
Im Archiv des SPIEGEL findet sich eine Menge dazu. Nur ein Beispiel.

Interessanter Artikel, vor allem die damalige Einschätzung von Hans-Jochen Vogel zu Schäuble:
“und "was Schäuble angeht", fügte er bedrückt hinzu, "dieser Mann ist unter dem Eindruck der Behinderung sehr hart geworden, manche meinen sogar böse".“
Daran hat sich ja bis heute nichts geändert, ist eher schlimmer geworden.
 
Ich habe nie etwas Anderes geschrieben. Was soll also der Zwergenaufstand?
Was der Zwergenaufstand soll? :eek:

Hast du jetzt Alzheimer?

Du weißt doch sicher noch den Grund weshalb wir darüber reden, oder?

Gebe dir noch mal ne Hinweis: Grundgesetz!


PS an WollMac, nicht das Beschwerden kommen:
Habe Verfassung gegen Grundgesetz ersetzt!
 
In der heutigen Realität kann jeder Asyl beantragen, so dass das Asylrecht zum Kasperletheater verkommen ist!…
Nicht nur in der heutigen Realität. Es war immer schon Wesen des (deutschen grundgesetzfundierten) Asylrechts, es erstmal beantragen können zu dürfen.
Wie sonst sollte man rechtstaatlich festzustellen versuchen, dass der Antrag unbegründet sein könnte?
Übrigens folgt aus deinem obigem Zitat, dass ebenjene rechtstaatliche Prüfung (bzw. das Anrecht darauf) ein Kasperletheater sein müsse.

EDITs
 
Nicht nur in der heutigen Realität. Es war immer schon Wesen des (deutschen grundgesetzfundierten) Asylrechts, es erstmal beantragen können zu dürfen.
Wie sonst sollte man rechtstaatlich festzustellen versuchen, dass der Antrag unbegründet sein könnte?
Übrigens folgt aus dem obigem Zitat, dass ebenjene rechtstaatliche Prüfung (bzw. das Anrecht darauf) ein Kasperletheater sein müsse.

EDITs

Antrag ist ja o.k. er kann ja auch abgelehnt werden, wenn die Vorrausetzungen nicht stimmen.
Man muss ja erst garnicht soviele rein lassen wo die Grundvorrausetzung fehlt, dann gibts keine Anträge.
 
Man muss ja erst garnicht soviele rein lassen wo die Grundvorrausetzung fehlt, dann gibts keine Anträge.
Wo kann da aber der gesetzlich Richter sein, der nach Anruf den mangels Antrag hier gar nicht erfolgten (Verwaltungs)Bescheid über die Ablehnung bewerten und entweder bestätigen (so sei es denn) oder gar verwerfen (so sei es denn dann aber auch) kann?
 
Wo kann da aber der gesetzlich Richter sein, der nach Anruf den mangels Antrag hier gar nicht erfolgten (Verwaltungs)Bescheid über die Ablehnung bewerten und entweder bestätigen (so sei es denn) oder gar verwerfen (so sei es denn dann aber auch) kann?

EuGH hat doch bestätigt Merkels Flüchtlinge sind illegal. EU-Gesetze wurden hunderttausendfach gebrochen.

 
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