Die USA verfügte zwar über die modernste Technologie, war aber nicht bereit, diese an die UdSSR zu verkaufen. Auch die übrigen westlichen Länder stimmten
im Jahre 1949 den US-amerikanischen Vorgaben der Exportkontrolle (CoCom) zu.
Spätestens ab der zweiten Hälfte der 1950er-Jahre begannen jedoch einzelne Konzerne, das Exportverbot zu brechen. So lieferten die deutschen Konzerne Mannesmann, Phoenix-Rheinrohr und Hoesch ab 1958 Großrohre für den Bau von Pipelines in die Sowjetunion. Im Jahre 1961 kam ein wechselseitiges Geschäft zustande, bei dem die Sowjets Rohstahl liefern, die deutschen Betriebe daraus Rohre herstellen, die anschließend wieder in die Sowjetunion exportiert werden. So wurden im Jahr 1962 schon 255.400 Tonnen Rohre aus Westdeutschland in die Sowjetunion geliefert. Die Lieferungen ermöglichten den 1959 begonnenen Bau der Pipeline „
Druschba/ Freundschaft“ zur Versorgung von Osteuropa inklusive der DDR mit Erdöl. Bis 1964 wurden für diese Pipeline rund 730.000 Tonnen Rohre verlegt. In den nächsten Jahren wurde sie noch weiter ausgebaut.
Die USA war jedoch über diese Zusammenarbeit nicht erfreut und
erwirkte 1962 einen NATO-Beschluss über ein Embargo auf den Export von Großrohren (das sogenannte
Röhren-Embargo) in die Ostblockstaaten, das sodann auch von der deutschen Regierung umgesetzt wurde.