SirSalomon
Aktives Mitglied
- Dabei seit
- 26.10.2003
- Beiträge
- 4.834
- Reaktionspunkte
- 119
Man muss einen Menschen nur genau genug kennen, um ihn zu verletzen.minilux schrieb:(ob man aber noch einen Job bekommt wenn man sich weigert seine eGK "freiwillig" bei der Einstellungsuntersuchung zur Verfügung zu stellen??)
Ein Zitat aus dem Film "Das Netz". Natürlich sind viele Angaben freiwillig, natürlich darf einem Kunden kein Nachteil entstehen, wenn er freiwillige Angaben nicht gibt. Aber wer will denn nachprüfen ob nicht irgendwelche Nachteile entstehen?
Das beste Besipiel dazu ist von minilux angeschnitten worden. Wer hat eine Einwilligungserklärung neben seinem Arbeitsvertrag unterschrieben? Oder den Betritt zur Krnkenkasse erklärt?
Grundsätzlich müssen solche Einwilligungen nach der Vertragunterzeichnung vorgelegt und unterschrieben werden. Erst dann ist sichergestellt, dass dem Arbeitnehmer kein Nachteil entsteht.
Und, was liegt als erstes oben auf? Beitrittserklärung zur BKK Thyssen, oder die Verzichtserklärung der Centbeträge beim ausgezahlten Nettolohn.
Was macht da wohl der Arbeitnehmer? Genaustens durchlesen und sich verweigern, oder zähneknirschend unterschreiben?