Bergbesteiger
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Der Skandal kann immer noch getoppt werden: Höchst Brisantes von Michael Kasperowitsch (Nürnberger Nachrichten, Printausgabe), der Neuigkeiten an den Tag bringt, die Generalstaatsanwalt Nerlich, weitere Beamte und letztlich Frau Merk in ärgste Bedrängnis bringen: nämlich u.a. die gezielte Entschärfung des Wiederaufnahmeantrages durch die Staatsanwaltschaft inkl. Absprachen bis ins Ministerium hinein...
RA Garcia schreibt dazu:
"Das ist die brisanteste Enthüllung seit langem. Der Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft war demnach schon fertig, bevor der Antrag von Strate eingereicht wurde. Und in den nächsten sechs Wochen hat man zwischen Staatsanwaltschaft Regensburg und Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg (unter Beteiligung des Ministeriums) darum gerungen, inwieweit er umzuschreiben ist.
Damit erklärt sich auch, warum er so abrupt endet. Dies ist mir beim ersten Lesen aufgefallen und ich dachte, schuld wäre der Zeitdruck gewesen. Aber an der Zeit lag es offenbar nicht, sondern an der “Verhandlungssituation”.
Wenn die Staatsanwaltschaft Regensburg Anfang Februar formulierte “Man müsse verhindern, dass die Staatsanwaltschaft nur passiver Zuschauer in diesem Verfahren ist, und „dass ein ,rechtswidriger Zustand‘, der mit einer fortdauernden Freiheitsentziehung“ Gustl Mollaths verbunden ist, nicht rechtzeitig beendet werde.”, dann dürfte nun klar sein, wer demgegenüber die zugeknöpfte Stellungnahme zu § 360 Abs. 2 StPO schrieb."
http://gabrielewolff.wordpress.com/...ine-hangepartie/comment-page-4/#comment-11470
Die Spitze des Zynissmusses nahm sich derweil Leipziger heraus, also jener Psychiater, der Herrn Mollath per Ferndiagnose begutachet hatte und heute noch die vollständige Faktenlage des Falles von sich weist: Er will dennoch ein Seminar geben und betitelte dieses unverfrohren herablassend: "Unser Gustl". Mittlerweile änderte er den Seminar-Titel in 'Gustl Mollath'.
http://opablogdotnet.files.wordpress.com/2013/06/krc3b6berleipz.jpg
Und wie sieht es eigentlich aus, wenn ein Jura-Professor gegenwärtige Entwicklungen in der Justiz reflektiert? Jura-Professor Dr. Bernd Schünemann geht ins Gericht:
"Der Jurist sieht den Strafrichter zu einer "furchtbaren Gewalt" avanciert. "Dass ein Mensch eine so ungeheure Macht nahezu unkontrolliert in seinen Händen hält, ist in einem liberalen, demokratischen Rechtsstaat schon an und für sich inakzeptabel. Geradezu unerträglich wird es, wenn der betreffende Personenkreis weder eine spezifische demokratische Legitimation aufweist, noch sich zuvor durch herausragende Lebensleistungen ein besonderes Vertrauen verdient hat.
Und ein Skandal wird daraus, wenn die betreffenden Personen von jedem seriösen Lerneffekt bezüglich der Richtigkeit ihrer Machtausübung abgeschnitten werden - abgekapselten Despoten vergleichbar, die nur die Einflüsterungen der eigenen Kamerilla vernehmen und den Kontakt zu den Bewährungskriterien der sozialen Realität verloren haben…"
http://www.psychologie-aktuell.com/...-sind-mit-ihrer-machtfuelle-ueberfordert.html
Nürnberger Nachrichten, 15.6.2013
Wiederaufnahme-Antrag „light“
Begründung für erneuten Mollath-Prozess wurde offensichtlich entschärft
VON MICHAEL KASPEROWITSCH
MÜNCHEN — Das wichtige Schriftstück hat einen merkwürdigen Wandel erlebt. Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Gustl Mollath, den die Regensburger Staatsanwaltschaft im März gestellt hat, enthält schon bemerkenswerte Begründungen. Eine Vorläufer-Fassung aber ist geradezu vernichtend für das Nürnberger Urteil, das den nun 56-jährigen Mollath 2006 bis heute in die Psychiatrie brachte. Diese Fassung spricht klar von einem „Vorsatz der Rechtsbeugung“. Es gibt Hinweise, dass Nürnbergs Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich als Chef den Inhalt des Antrags stark beeinflusst hat.
[...]
Die unserer Zeitung vorliegende Fasssung des Wiederaufnahme-Antrags aus Regensburg vom Dezember 2012 ist eine bestürzende Bewertung der Nürnberger Verhandlung 2006 gegen Mollath. Das Gericht habe sich „elementare Verstöße gegen die Rechtspflege“ zuschulden kommen lassen und sich „bewusst und in schwerer Weise vom Gesetz entfernt“.
Das „eklatant prozessordnungswidrige Verhalten“ Brixners sei, so heißt es weiter, nicht nur „ein Indiz der Voreingenommenheit gegenüber Herrn Mollath, sondern stellt sich als eigenständiges rechtsbeugendes Verhalten dar“. Es begründe einen „selbstständigen Wiederaufnahmegrund“. So heißt es etwa zu den Reifenstechereien, die Mollath neben der Gewalt gegen seine Frau als besonders gemeingefährliche Taten angelastet worden waren, in diesem ersten Wiederaufnahme-Antrag: „Angesichts der Beweislage war eine Verurteilung nicht begründbar und bar jeder tragfähigen Beweise. Letztlich wurde kein Motiv festgestellt, niemand hat den Täter gesehen, Spuren gab es keine, andere Täter mit gleicher Motivlage sind vorhanden.“ Dem Revisionsgericht, also dem Bundesgerichtshof, der das Urteil gegen Mollath später bestätigte, sei eine Aufhebung der Nürnberger Gerichtsentscheidung von 2006 unter den gegebenen Umständen gar nicht möglich gewesen. „Das Ziel, durch Manipulationen der Urteilsfeststellung ein ‚revisionssicheres‘ Urteil zu erreichen, stellt einen besonders gravierenden Gesetzesverstoß dar, da dem Verurteilten jede Möglichkeit entzogen wird, das Urteil erfolgreich anzufechten“, stellte die Regensburger Staatsanwaltschaft fest.
[...]
Dass es sich bei der ersten Form des Regensburger Antrags nicht um einen „Entwurf“ oder eine „Stoffsammlung“ handelt, wie die Ministerin andeutete, belegt ein Brief — er liegt unserer Zeitung vor — aus Regensburg an Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich. „Am 06.02.2013 wurde erneut ein kompletter Wiederaufnahmeantrag mit dem Dienstwagen übersandt.“ Dies belegt, dass offensichtlich mehrere Versionen kursierten.
Es dürfe, so heißt es darin weiter, in der Öffentlichkeit auf keinen Fall der Eindruck entstehen, dass die Justiz mit der Erledigung ihres Auftrags in Verzug geraten ist. Man müsse verhindern, dass die Staatsanwaltschaft nur passiver Zuschauer in diesem Verfahren ist, und „dass ein ,rechtswidriger Zustand‘, der mit einer fortdauernden Freiheitsentziehung“ Gustl Mollaths verbunden ist, nicht rechtzeitig beendet werde.
Wenn das Gericht dem Wiederaufnahmeantrag von Mollath-Anwalt Gerhard Strate stattgebe, „dann wird in den Medien unsere Untätigkeit mit den sicher unberechtigten, aber unausrottbaren Vorwürfen unlauterer Motive (Vertuschung) garniert werden“, heißt es in dem Brief von Ende Februar an Nerlich.
Auf Nachfrage von SPD- und Grünen-Mitgliedern des Untersuchungsausschusses beteuerte Justizministerin Beate Merk: „Warum der Antrag am Ende reduziert gestaltet wurde, weiß ich nicht.“ Zuvor hatte sie allerdings erklärt, dass es in ihrem Ministerium eine etwa einstündige Besprechung zu einer der Versionen des Antrages aus Regensburg gegeben hatte. Sie war selbst anwesend."
(Digitalisiert: http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/05/26/der-fall-mollath-eine-hangepartie/#comment-11466)
RA Garcia schreibt dazu:
"Das ist die brisanteste Enthüllung seit langem. Der Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft war demnach schon fertig, bevor der Antrag von Strate eingereicht wurde. Und in den nächsten sechs Wochen hat man zwischen Staatsanwaltschaft Regensburg und Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg (unter Beteiligung des Ministeriums) darum gerungen, inwieweit er umzuschreiben ist.
Damit erklärt sich auch, warum er so abrupt endet. Dies ist mir beim ersten Lesen aufgefallen und ich dachte, schuld wäre der Zeitdruck gewesen. Aber an der Zeit lag es offenbar nicht, sondern an der “Verhandlungssituation”.
Wenn die Staatsanwaltschaft Regensburg Anfang Februar formulierte “Man müsse verhindern, dass die Staatsanwaltschaft nur passiver Zuschauer in diesem Verfahren ist, und „dass ein ,rechtswidriger Zustand‘, der mit einer fortdauernden Freiheitsentziehung“ Gustl Mollaths verbunden ist, nicht rechtzeitig beendet werde.”, dann dürfte nun klar sein, wer demgegenüber die zugeknöpfte Stellungnahme zu § 360 Abs. 2 StPO schrieb."
http://gabrielewolff.wordpress.com/...ine-hangepartie/comment-page-4/#comment-11470
Die Spitze des Zynissmusses nahm sich derweil Leipziger heraus, also jener Psychiater, der Herrn Mollath per Ferndiagnose begutachet hatte und heute noch die vollständige Faktenlage des Falles von sich weist: Er will dennoch ein Seminar geben und betitelte dieses unverfrohren herablassend: "Unser Gustl". Mittlerweile änderte er den Seminar-Titel in 'Gustl Mollath'.
http://opablogdotnet.files.wordpress.com/2013/06/krc3b6berleipz.jpg
Und wie sieht es eigentlich aus, wenn ein Jura-Professor gegenwärtige Entwicklungen in der Justiz reflektiert? Jura-Professor Dr. Bernd Schünemann geht ins Gericht:
"Der Jurist sieht den Strafrichter zu einer "furchtbaren Gewalt" avanciert. "Dass ein Mensch eine so ungeheure Macht nahezu unkontrolliert in seinen Händen hält, ist in einem liberalen, demokratischen Rechtsstaat schon an und für sich inakzeptabel. Geradezu unerträglich wird es, wenn der betreffende Personenkreis weder eine spezifische demokratische Legitimation aufweist, noch sich zuvor durch herausragende Lebensleistungen ein besonderes Vertrauen verdient hat.
Und ein Skandal wird daraus, wenn die betreffenden Personen von jedem seriösen Lerneffekt bezüglich der Richtigkeit ihrer Machtausübung abgeschnitten werden - abgekapselten Despoten vergleichbar, die nur die Einflüsterungen der eigenen Kamerilla vernehmen und den Kontakt zu den Bewährungskriterien der sozialen Realität verloren haben…"
http://www.psychologie-aktuell.com/...-sind-mit-ihrer-machtfuelle-ueberfordert.html