@snoop69
Nur weil jemand ne andere Meinung hat als du hat das nix mit "nicht schnallen" zu tun...
Nun, ich hatte das so verstanden, dass Du mir unterstellst, ich würde die Schuld beim Kunden suchen, nichts läge mir ferner...
Ich behaupte es ist Blödsinn einen Gerichtsvollzieher bei der Kündigung eines "unwichtigen" Vertrages zu schicken, weil dafür andere Mittel auch ausreichen müssen (Brief, Einschreiben, Fax).
Ich würde einen GV schicken,
wenn andere Mittel offensichtlich
nicht ausreichen. Ist wie gesagt noch nicht vorgekommen, ich hätte aber im Ernstfall keine Skrupel. Sooo unwichtig sind die meisten Verträge eben doch nicht.
Ich hab grade bei meiner jüngsten Kündigung (war auch ein Handy-Vertrag) keine Bestätigung bekommen wenn ich mich recht entsinne sondern nur mal telefonisch nachgefragt ob es gepasst hat und es hat gepasst. Was das mit seriösem oder nicht seriösem Unternehmen zu tun hat möcht ich wissen.
Du hast aber schon gelesen, dass der OP telefonisch die Kündigung bestätigt bekommen hat und jetzt wieder im Regen steht? Telefonische Nachfragen sind bei unseriösen Unternehmen witzlos, weil nicht beweisbar, und bei seriösen Unternehmen überflüssig, weil die eine Kündigungsbestätigung schicken, wenn man danach fragt. Ein Unternehmen, dass eine Kündigung trotz Nachfrage nicht schriftlich bestätigt, ist nach meinem Dafürhalten nicht seriös.
Und wegen dem "wasserdicht oder nicht wasserdicht": Doch es ist wasserdicht. Wenn ich nämlich einen Rückschein habe und der eingeschriebene Brief von einem MA der Telefongesellschaft angenommen wurde dann wirst du keinen Richter finden der der Argumentation der Telefongesellschaft "aber der Brief war leer" folgt. Das is doch eine lächerliche Aussage die so in der Praxis nie stand hält.
Dünnes Eis, dünnes Eis. Du kannst gar nicht wissen, was der Richter glauben wird und was nicht und wie der Gegner seine Aussage substantiieren wird. Allein aus der Tatsache, das in den meisten Fällen wohl der Kunde recht bekommen wird, kannst Du eben nicht rückschließen, dass es 100%ig ist. Und damit ist es eben
nicht wasserdicht, da kannst Du Dich auf den Kopf stellen und mit den Beinen wackeln...
Edit: Man sieht ja gerade bei Debitel ganz offensichtlich, dass ein Einschreiben mit Rückschein nicht ausreicht, um Ärger zu vermeiden. Wäre die Kündigung mit GV gekommen, dann hätte das geklappt, jede Wette...