Debitel unkündbar ? :-(

Wenn Du die Kündigung per Einschreiben geschickt hast, kannst Du bei der Post nachfragen wer das Einschreiben angenommen hat. Dies geht auch noch Wochen nach der Versendung des Einschreibens. Also einfach mal bei der Post vorbei gehen mit dem Beleg den Du bei der Aufgabe des Einschreibens erhalten hast und nachfragen.
Die sagen Dir dann ziemlich genau wer die Sendung angenommen hat.

Btw. ich habe per Fax bei debitel gekündigt und die Kündigung ist anstandslos angenommen und bestätigt worden. Es geht also auch anders bei debitel. ;)
 
Ob die Kuendigung nun per Einschreiebn oder nicht geschickt wurde ist doch belanglos. Solange keine Bestaetigung vorliegt beweist beides nichts.

Mein Rat, nicht auf den letzten Druecker kuendigen und Frist zur Bestaetigung setzen, wenn die verstrichen ist nachfragen.
 
Ob die Kuendigung nun per Einschreiebn oder nicht geschickt wurde ist doch belanglos. Solange keine Bestaetigung vorliegt beweist beides nichts.

Sorry, aber das ist so Quatsch. Du musst nur (im Zweifelsfall gerichtsverwertbar) nachweisen, dass die Kündigung eingegangen ist, ein Rückschein ist schon mal gut. Das ist wasserdicht.

Kann aber auch ein Fax mit Sendebestätigung und Einzelverbindungsnachweis der Original-Rechnung sein. Kommt darauf an, was im Zweifelsfall ein Richter akzeptiert.

Die Kündigung ist eine einseitige Willensbekundung, keine Firma ist verpflichtet, die Kündigung zu bestätigen.
 
Sorry, aber das ist so Quatsch. Du musst nur (im Zweifelsfall gerichtsverwertbar) nachweisen, dass die Kündigung eingegangen ist, ein Rückschein ist schon mal gut. Das ist wasserdicht.

Kann aber auch ein Fax mit Sendebestätigung und Einzelverbindungsnachweis der Original-Rechnung sein. Kommt darauf an, was im Zweifelsfall ein Richter akzeptiert.

Die Kündigung ist eine einseitige Willensbekundung, keine Firma ist verpflichtet, die Kündigung zu bestätigen.

Stimmt! Der Rückschein langt vollkommen! Die Post ist daran gehalten es einem zuständigen gegen Unterschrift auszuhändigen... Somit reicht es als beweis aus das es bei Debitel angekommen ist... Alles andere ist denen Ihr Problem

Grüsse
 
Rückschein reicht als Beweis "vor Gericht" wohl völlig aus, da könnte sich Debitel nicht mehr rausreden. Aber einfach zu glauben nur weil man nen Brief weg schickt ist die Sache gekündigt - egal ob der Brief ankommt oder nicht - ist auch Blödsinn denn wenn die Kündigung dem Vertragspartner nie zugegangen ist wie soll er dann davon wissen?

Folgendes findet sich bei Wikipedia.de allerdings unter "Kündigung" und unter dem Unterpunkt "Empfangsbedürftigkeit":
Die Kündigung ist weiterhin empfangsbedürftig, sie muss dem Vertragspartner zugehen. Das bedeutet, dass der Kündigungsempfänger von der Kündigung Kenntnis erlangen muss. Der Zugang einer schriftlichen Erklärung erfolgt dadurch, dass die Erklärung „in den Machtbereich des Empfängers“ gelangt. Wird beispielsweise eine per Einschreiben/Rückschein versandte schriftliche Kündigung nicht vom Adressaten bei der Post abgeholt und wird sie nach Ende der Wartezeit an den Absender zurückgesandt, so ist sie dem Vertragspartner nicht zugegangen und wird daher nicht wirksam. Sie ist nicht in seinen „Machtbereich“ gelangt, er hatte keinen unmittelbaren Zugriff auf die Kündigung. Dass der Kündigungsempfänger von der Kündigung Kenntnis erlangen konnte, wenn er sie abgeholt hätte, ist unerheblich.
Umgekehrt reicht es beispielsweise aus, dass die Kündigung zugeht, indem sie in den Briefkasten eingeworfen wird. Dies gilt selbst dann, wenn der Kündigende weiß, dass der Kündigungsempfänger sich in Urlaub befindet. Mit Einwurf in den Briefkasten gelangt sie in den Machtbereich des Kündigungsempfängers und ist damit zugegangen.


Vor allem der fett markierte Satz gibt mir zu denken, ich hab das mal anders gelernt. Aber ich bin auch aus Österreich, vielleicht sind bei uns die Gesetze in dieser Hinsicht ein wenig anders. Aber wenn die Rechtslage- und Rechtsprechung tatsächlich so ist (was ich nicht so ganz glauben kann, auch wikipedia hat nicht immer recht) dann könnte sich debitel mit diesem Trick natürlich helfen!
 
Also ich habe bei Debitel einen einfachen Brief mit der Kündigung hingeschicht. Bekam auch eine Bestätigung. Fertig bekam noch einige Anrufe, von wegen doch verlängern. War aber ein 2 Jahresvertrag. Ging wirklich ohne Probleme.
 
Sorry, aber das ist so Quatsch. Du musst nur (im Zweifelsfall gerichtsverwertbar) nachweisen, dass die Kündigung eingegangen ist, ein Rückschein ist schon mal gut. Das ist wasserdicht.
Ein Rückschein beweist nur, dass ich irgendetwas verschickt habe, aber nicht was. Insofern ist das nicht wasserdicht, sondern der Richter muss dann auch glauben, dass man tatsächlich eine Kündigung verschickt hat.

Wasserdicht ist die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher, der kann nämlich auch den Inhalt bestätigen.
Kann aber auch ein Fax mit Sendebestätigung und Einzelverbindungsnachweis der Original-Rechnung sein. Kommt darauf an, was im Zweifelsfall ein Richter akzeptiert.
Fax mit Sendebestätigung ist IMHO eher besser als ein Rückschein, zumindest wenn auf der Sendebestätigung das Fax abgebildet ist.
Die Kündigung ist eine einseitige Willensbekundung, keine Firma ist verpflichtet, die Kündigung zu bestätigen.
Eine seriöse Firma bestätigt aber. Wenn ich keine Bestätigung bekomme, weiß ich schon, wo der Hase im Pfeffer liegt....
 
Kann aber auch ein Fax mit Sendebestätigung und Einzelverbindungsnachweis der Original-Rechnung sein. Kommt darauf an, was im Zweifelsfall ein Richter akzeptiert.
Traeum man weiter oder wenn Du was lernen willst suchst Du mal beim VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs nach dem entsprechenden Grundsatzurteil wo es verkuerzt heisst:
Das Sendeprotokoll beweist nichts. Es belegt nur die "ordnungsgemäße Absendung der Fernkopie. Defekte im Empfangsgerät, z.B. Papierstau oder Leitungsstörungen können zum Scheitern der Übertragung führen, ohne daß dies im Sendebericht ausgewiesen wird."
 
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Vor allem der fett markierte Satz gibt mir zu denken, ich hab das mal anders gelernt. Aber ich bin auch aus Österreich, vielleicht sind bei uns die Gesetze in dieser Hinsicht ein wenig anders. Aber wenn die Rechtslage- und Rechtsprechung tatsächlich so ist (was ich nicht so ganz glauben kann, auch wikipedia hat nicht immer recht) dann könnte sich debitel mit diesem Trick natürlich helfen!
Das ist schon richtig, Einschreiben mit Rückschein ist daher auch nicht der Königsweg für eine Kündigung, insbesondere wenn die Frist knapp ist. Da ist ein Einwurfeinschreiben viel besser, weil der Postbote das in den Briefkasten schmeißen kann, damit ist es zugestellt. Einen Beleg über die Zustellung kann man bei der Post anfordern (kostet natürlich).

Bombensicher ist der Gerichtsvollzieher, wenn's wirklich wichtig ist, ist das die Methode der Wahl. Schließlich kann man auch selbst vorbeifahren und vor Zeugen die Kündigung eintüten und einschmeißen. Braucht man dann halt "gute" Zeugen.
 
Ein Rückschein beweist nur, dass ich irgendetwas verschickt habe, aber nicht was. Insofern ist das nicht wasserdicht, sondern der Richter muss dann auch glauben, dass man tatsächlich eine Kündigung verschickt hat.

Der Richter kennt seine Pappenheimer und die Wahrscheinlichkeit das er es glaubt ist in diesem Fall wohl recht hoch.

Außerdem hat man doch sicher einen Zeugen der beim Eintüten und zur Post bringen dabei war... ;)

PS: Ich hab noch nix davon gehört das sich im Mobilfunkbereich eine Firma beim Vorhandenseins eines Rückscheins so querstellt und es wegen einer Kündigung auf ne Verhandlung ankommen lässt. Die wissen auch wann sie verloren haben und es gibt genug andere "einfache Kündigungen per Brief" wo man abzocken kann.

Der TE sollte nochmal deutlich auf den vorhandenen Rückschein hinweisen und dann sollten die auch einlenken...
 
Traeum man weiter oder wenn Du was lernen willst suchst Du mal beim VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs nach dem entsprechenden Grundsatzurteil wo es verkuerzt heisst:

Auch das ist - nachdem was ich gelernt habe und wie bei uns die Rechtsprechung ist - nicht ganz richtig.
Es wird bei der Kündigung immer davon gesprochen dass sie in die "Sphäre" des Vertragspartners gehen muss. So, wenn nun das Fax nicht ankommt weil es z.B. einen Ausfall des Telefonnetzes oder einen allgemeinen Stromausfall gibt dann ist die Kündigung nicht rechtswirksam weil ja der Vertragspartner nix dafür kann.
Wenn aber die Sekretärin vergessen hat Papier nachzufüllen oder einfach zu doof ist einen Papierstau zu beheben dann liegt die Schuld ganz klar beim Empfänger der Kündigung und die Kündigung gilt somit als rechtswirksam.

Aber man kann hier dutzende Fälle in allen Variationen kreieren die alles mehr oder weniger Streitfälle sind und wohl sogar von unterschiedlichen Richtern unterschiedlich beurteilt würden. Soll heißen: Hier gibt es keine Pauschalaussagen weil die Sache mit der "Sphäre" halt ziemlich schwammig formulieret ist und viel Raum für Auslegung frei lässt.

Aber im betreffenden Fall ist das trotzdem kriminell was die veranstalten finde ich und da musst du mal nen Richter finden der debitel und nicht dem Kunden Recht gibt...
 
Lieber TE lass Dich nicht verunsichern. Du hast alles richtig gemacht und alle Trümpfe in der Hand. Hatte das gleiche Spiel mal mit Talkline vor vielen Jahren - damals konnte leider nur ein Schreiben meines Anwalts endgültig Abhilfe schaffen. Heute sollte dies jedoch nach zahlreichen einschlägigen Urteilen nicht mehr nötig sein. Einfach nochmal einen Brief schreiben und keinesfalls weiter bezahlen oder gar die Karte benutzen.
 
Der Richter kennt seine Pappenheimer und die Wahrscheinlichkeit das er es glaubt ist in diesem Fall wohl recht hoch.
Sicher. Ich habe mich auch nur an dem Wörtchen "wasserdicht" gestört, das ist ein Rückschein halt letztlich nicht.
 
Traeum man weiter oder wenn Du was lernen willst suchst Du mal beim VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs nach dem entsprechenden Grundsatzurteil wo es verkuerzt heisst:

Deswegen sagte ich, dass es darauf ankommt, was der Richter akzeptiert. Wenn ich sichergehen will, sende ich ein Fax und schicke dass dann noch mit Einschreiben nach. Da denke ich, dass 99,9% der Richter dir abnehmen, dass die Kündigung angekommen ist.
 
Deswegen sagte ich, dass es darauf ankommt, was der Richter akzeptiert. Wenn ich sichergehen will, sende ich ein Fax und schicke dass dann noch mit Einschreiben nach. Da denke ich, dass 99,9% der Richter dir abnehmen, dass die Kündigung angekommen ist.

Wenn Du wirklich sicher gehen willst, schickst Du den Gerichtsvollzieher, der kann niederlegen und den Inhalt bestätigen. Und ist gar nicht so teuer....
 
Sicher. Ich habe mich auch nur an dem Wörtchen "wasserdicht" gestört, das ist ein Rückschein halt letztlich nicht.

Nochmals: Hast du den Rückschein wieder in der Hand, inkl. einer Unterschrift, und auch das Protokoll des Postboten, ist das wasserdicht. Nur wenn der ganze Brief wieder zurückkommt, dann nicht. Aber selbst dann kannst du beweisen, dass du in der Frist gekündigt hast, was zu 99% ausreichen sollte. Auch mit der Nichtannahme oder Abholung wird sich da keine Firma rausreden können, höchstens Privatpertsonen, die 14 Tage im Urlaub waren.

Aber egal, wenn der TE einen unterschriebenen Rückschein und eine Kopie des Kündigungsschreiben hat, dann würde ich zur Not auch vor Gericht gehen. Übrigens, wenn die Gegenseite beweisen will, dass es keine Kündigung war, dann muss sich plausibel darlegen warum, z.B. durch Vorlage eines anderen Schreibens, das im Umschlag war....
 
Wenn Du wirklich sicher gehen willst, schickst Du den Gerichtsvollzieher, der kann niederlegen und den Inhalt bestätigen. Und ist gar nicht so teuer....

Ja, es gibt gerichtliche Zustellungen etc. Aber das wäre doch für eine Kündigung, von der wir sprechen, witzlos.

Das würde ich nur bei dem Lottoschein machen, wenn ich 1 Mio gewonnen hätte oder nem Erbe etc. Nicht aber bei einer Handy-Kündigung... ;)
 
Wenn Du wirklich sicher gehen willst, schickst Du den Gerichtsvollzieher, der kann niederlegen und den Inhalt bestätigen. Und ist gar nicht so teuer....

Ich werde jetzt nochmal ein Schreiben aufsetzen, mit Kopie von dem Rückschein und auf die Kündigung bis zum Ende dieses Jahres pochen.

Ich möchte hier ja auch gar nicht gegen debitel bashen, aber das hat mich schon sehr geärgert.

Ein Einschreiben mit Rückschein, dass einem Debitel-Mitarbeiter persönlich übergeben wurde, verschwindet einfach so? Ob absichtlich (was ich mir eigentlich gar nicht vorstellen kann - wäre ein riesen Skandal) oder verbusselt.

Aber ich werde die erstmal nochmal schriftlich darauf hinweisen, mal sehen was da kommt. Ich erwarte in so einer Situation ein Entgegenkommen von debitel, also dass sie mich fristgerecht aus dem Vertrag lassen.
 
Nochmals: Hast du den Rückschein wieder in der Hand, inkl. einer Unterschrift, und auch das Protokoll des Postboten, ist das wasserdicht.
Wenn der Empfänger substantiiert darlegen kann (z.B. durch Zeugenaussage der Sekretärin, die den Brief geöffnet hat), dass keine Kündigung drin war, dann steht im Zweifelsfall Aussage gegen Aussage. Das kann gut Ausgehen, muss es aber nicht. "Wasserdicht" ist im Zusammenhang mit Rechtsfragen ohnehin eine Vokabel, die nur mit äußerster Vorsicht zu gebrauchen ist, und ein Rückschein ist natürlich eine gute "Trumpfkarte", aber eben nicht 100%ig.
Ja, es gibt gerichtliche Zustellungen etc. Aber das wäre doch für eine Kündigung, von der wir sprechen, witzlos.
Die Zustellung kostet keine 20€....

Ich kündige rechtzeitig per Fax, wenn innerhalb angemessener Frist keine Bestätigung kommt, würde ich scharfe Geschütze auffahren. Ist bisher aber nie passiert...
 
Ein Einschreiben mit Rückschein, dass einem Debitel-Mitarbeiter persönlich übergeben wurde, verschwindet einfach so? Ob absichtlich (was ich mir eigentlich gar nicht vorstellen kann - wäre ein riesen Skandal) oder verbusselt.

Wenn die Kündigung - nachweislich - einem Debitel-MA übergeben wurde dann bist du komplett aus dem Schneider und die Kündigung ist rechtswirksam. Ob der das Ding dann aufm Klo benutzt, in den Papierkorb wirft oder sonstwas damit anstellt kann dir als Vertragspartner egal sein! Wenn´s ein Debitel-MA angenommen hat dann ist die Kündigung wasserdicht!!

Und wegen dem Gerichtsvollzieher:
Solche Vorschläge halte ich für ziemlich schwachsinnig! Man bedenke nur was los wäre würde jeder seine normalen Telefon-, TV-, Internet- und sonstigen Verträge auf diesem Weg kündigen! Ein Witz!

Wenn sich Firmen (wie Debitel in diesem Fall) solcher unrechtmäßigen und fast schon kriminellen Mitteln bedienen dann soll man bitte nicht die Schuld beim Konsumenten suchen der - in diesem Fall gleich mehrere Male! - alles getan hat um ordentlich zu kündigen.

Die beste Strategie ist man kündigt schon frühzeitig und fragt dann nochmal per Telefon nach, dann bleibt noch genügend Zeit um erneut zu kündigen falls was nicht geklappt hat. Aber das geht halt nicht wenn man kurzfristig kündigen will. Da sollte man sich wohl doppelt absichern, zB Brief und Fax.
 
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