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Ich kündige rechtzeitig per Fax, wenn innerhalb angemessener Frist keine Bestätigung kommt, würde ich scharfe Geschütze auffahren. Ist bisher aber nie passiert...
Das mit dem Gerichtsvollzieher ist schon richtig und kein Schwachsinn.
Beim Einschreiben weiß ja niemand, was wirklich drin war.
In D ist doch fast alles gesetzlich geregelt, nur da, wo es wirklich drauf ankommt, mangelt es seltsamerweise an Regelungen, obwohl die Probleme jedem geläufig sind - wie kommt das nur?
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt und von einer effizienten Lobbyarbeit ausgeht...
Theoretisch. Praktisch musst DU es beweisen. Und damit ist es alles, aber nicht wasserdicht!Wenn die Kündigung - nachweislich - einem Debitel-MA übergeben wurde dann bist du komplett aus dem Schneider und die Kündigung ist rechtswirksam. Ob der das Ding dann aufm Klo benutzt, in den Papierkorb wirft oder sonstwas damit anstellt kann dir als Vertragspartner egal sein! Wenn´s ein Debitel-MA angenommen hat dann ist die Kündigung wasserdicht!!
Das ist die ultima Ratio, wenn absehbar ist, dass am anderen Ende Bescheisser sitzen .Und wegen dem Gerichtsvollzieher:
Solche Vorschläge halte ich für ziemlich schwachsinnig! Man bedenke nur was los wäre würde jeder seine normalen Telefon-, TV-, Internet- und sonstigen Verträge auf diesem Weg kündigen! Ein Witz!
Du schnallst es nicht, oder? NATÜRLICH ist nicht der Konsument schuld. Er ist aber in der Beweisnot und die Zustellung per GV ist die einfachste (bzw. sogar die einzige) Möglichkeit, eine Kündigung wirklich wasserdicht zu machen.Wenn sich Firmen (wie Debitel in diesem Fall) solcher unrechtmäßigen und fast schon kriminellen Mitteln bedienen dann soll man bitte nicht die Schuld beim Konsumenten suchen der - in diesem Fall gleich mehrere Male! - alles getan hat um ordentlich zu kündigen.
Was hilft eine Nachfrage? Bei Debitel ja anscheinend nichts...Die beste Strategie ist man kündigt schon frühzeitig und fragt dann nochmal per Telefon nach, dann bleibt noch genügend Zeit um erneut zu kündigen falls was nicht geklappt hat. Aber das geht halt nicht wenn man kurzfristig kündigen will. Da sollte man sich wohl doppelt absichern, zB Brief und Fax.
Jedes Unternehmen, mit dem ich bisher ein Dauerschuldverhältnis eingegangen bin, hat mir die Kündigung bestätigt. Egal ob Handy, Zeitschriftenabo, Mietwohnung, Stromanbieter, Festnetz oder Fitness-Studio. Mag daran liegen, dass ich mir seriöse Unternehmen als Vertragspartner aussuche...Die "scharfen Geschütze" kannste dir in dem Fall aber sparen weil dein Vertragspartner nicht verpflichtet ist dir eine Bestätigung zu senden. Würde ich als Unternehmen auch nicht machen weils nur sinnlos Kohle kostet.
Erstens, 10€ mal 12 Monate sind 120€. Zweitens, Einschreiben mit Rückschein kostet auch 8€. Drittens, die Methode der Wahl ist doch ganz einfach: Kündigung per Fax rechtzeitig (d.h. wenigstens 2 Monate vor der Frist) und Bitte nach schriftlicher Bestätigung. Wenn die nicht innerhalb von 2-3 Wochen kommt, nochmal faxen und Frist von 1 Woche für die schriftliche Bestätigung setzen. 99% der Kündigungen sind jetzt mit Bestätigung erledigt (mindestens). Die verbliebenen 0,x% sind die, bei denen der Ärger vorprogrammiert ist. Und die werden richtig abgeschossen, dann funktioniert's nämlich auch. Mit einem Korinthenkacker, der den Gerichtsvollzieher schickt, wollen die nämlich garantiert keinen Kleinkrieg anfangen...Ach und so soll jetzt jeder in ganz Deutschland seine dutzenden Verträge über € 10/Monat kündigen? Na gute Nacht....
Nun, ich hatte das so verstanden, dass Du mir unterstellst, ich würde die Schuld beim Kunden suchen, nichts läge mir ferner...@snoop69
Nur weil jemand ne andere Meinung hat als du hat das nix mit "nicht schnallen" zu tun...
Ich würde einen GV schicken, wenn andere Mittel offensichtlich nicht ausreichen. Ist wie gesagt noch nicht vorgekommen, ich hätte aber im Ernstfall keine Skrupel. Sooo unwichtig sind die meisten Verträge eben doch nicht.Ich behaupte es ist Blödsinn einen Gerichtsvollzieher bei der Kündigung eines "unwichtigen" Vertrages zu schicken, weil dafür andere Mittel auch ausreichen müssen (Brief, Einschreiben, Fax).
Du hast aber schon gelesen, dass der OP telefonisch die Kündigung bestätigt bekommen hat und jetzt wieder im Regen steht? Telefonische Nachfragen sind bei unseriösen Unternehmen witzlos, weil nicht beweisbar, und bei seriösen Unternehmen überflüssig, weil die eine Kündigungsbestätigung schicken, wenn man danach fragt. Ein Unternehmen, dass eine Kündigung trotz Nachfrage nicht schriftlich bestätigt, ist nach meinem Dafürhalten nicht seriös.Ich hab grade bei meiner jüngsten Kündigung (war auch ein Handy-Vertrag) keine Bestätigung bekommen wenn ich mich recht entsinne sondern nur mal telefonisch nachgefragt ob es gepasst hat und es hat gepasst. Was das mit seriösem oder nicht seriösem Unternehmen zu tun hat möcht ich wissen.
Dünnes Eis, dünnes Eis. Du kannst gar nicht wissen, was der Richter glauben wird und was nicht und wie der Gegner seine Aussage substantiieren wird. Allein aus der Tatsache, das in den meisten Fällen wohl der Kunde recht bekommen wird, kannst Du eben nicht rückschließen, dass es 100%ig ist. Und damit ist es eben nicht wasserdicht, da kannst Du Dich auf den Kopf stellen und mit den Beinen wackeln...Und wegen dem "wasserdicht oder nicht wasserdicht": Doch es ist wasserdicht. Wenn ich nämlich einen Rückschein habe und der eingeschriebene Brief von einem MA der Telefongesellschaft angenommen wurde dann wirst du keinen Richter finden der der Argumentation der Telefongesellschaft "aber der Brief war leer" folgt. Das is doch eine lächerliche Aussage die so in der Praxis nie stand hält.
Keine Ahnung ob´s noch wen interessiert weil der Thread schon etwas älter ist, aber eine Kündigung bedarf, wenn sie per Einschreiben versendet wurde, nicht der Annahme durch irgendwen sondern gilt als zugestellt ab dem 1. Tag wo sie am Postamt zum Abholen bereit liegt und ist damit auch rechtswirksam. Einer "Annahme" durch den Erklärungsempfänger (in dem Fall debitel) bedarf die Kündigung also nicht.
jaja, soweit das Gesetz. Das hilft dir aber rein gar nichts, wenn die Firma einfach fleißig weiter abbucht und sich auf den Standpunkt stellt, sie hätte keine Kündigung bekommen, oder du hättest irgendeine von der Firma vorgesehene Form bei der Kündigung nicht eingehalten. Und wenn sie verlangen, daß die Kündigung auf rosa Papier gedruckt sein muß und den Fußabdruck deiner Katze enthalten muß. Da hilft dir dann rein gar nichts, daß die Kündigung rechtlich als "zugestellt gilt".
Und wie würdest du als Firma beweisen wollen, dass du keine Kündigung bekommen hast?Kündigungen sollten IMMER auf dem gleichen Weg möglich sein wie der Vertragsschluß - und die Beweispflicht sollte auf der Seite sein, die Geld kassiert.
Sich automatisch verlängernde, womöglich gleich um ein Jahr (!), Mobilfunkverträge sind generell hochgradig kundenunfreundlich!
In Dänemark ist das viel besser geregelt und die Mobilfunkfirmen können trotzdem auch hier sehr gut leben: Ein Vertrag läuft zunächst mindestens 6 Monate, danach kann man jederzeit, also von einem Tag auf den anderen kündigen - fertig!
Wieso ist diese Kundenfreundlichkeit nicht auch in D möglich?