Debitel unkündbar ? :-(

Ich bin mir nicht sicher ob es schon gesagt wurde... hab jetzt nicht alles gelesen... eigentlich nur Posting Nr. 1 ;)

Wenn du in der Stillschweigendenverlängerung bist... und davon gehe ich aus, weil du schreibst noch ein Jahr... kannst du jederzeit zum ende des Monats kündigen! Es gab mal einen Bericht darüber im TV... ging om die meisten Rechtsirrtümer bei Verträgen. Da wurde erklärt das man wenn man den Handyvertrag nicht verlängert hat und somit in der Stillschweigenden Verlängerung ist diese jeder Zeit zum ende des Monats kündigen kann! Grund soll wohl sein das das was in den AGBs steht gegen Deutsches Recht verstößt... finde leider keine Quelle zu dieser Aussagen und kann mich auch nicht mehr erinnern wie die Sendung hies wo ich das gesehen habe... vielleicht mal einen Anwalt fragen... Ob mir das jetzt jemand glaubt oder nicht... kann nur das wiedergeben was die dort erzählt haben... kann mich daran noch gut erinnern weil ich mich geärgert habe wegen meinem Eplusvertrag der grad 2 Wochen Vorher gekündigt wurde...
 
Ich kündige mittlerweile grundsätzlich alle Laufzeitverträge direkt nach Abschluss und fordere eine Bestätigung an. So etwas, wie damals mit Talkline, wird mir nicht mehr passieren! Verlängern kann man die Verträge immer problemlos - sogar telefonisch!

Das ist eigentliche die vernünftigste Variante! Ich bin nur meist zu faul :)

Aber wenn man kündigt (v.a. bei Telefonverträgen) bekommt man oft tolle Rückholangebote!
 
Wenn du in der Stillschweigendenverlängerung bist... und davon gehe ich aus, weil du schreibst noch ein Jahr... kannst du jederzeit zum ende des Monats kündigen!

Es gab mal einen Bericht darüber im TV...

finde leider keine Quelle zu dieser Aussagen
Und bei letzterem wird es wohl auch bleiben, vermute ich.

Im BGB ist explizit eine "den anderen Vertragsteil bindende stillschweigende Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils mehr als ein Jahr" ausgeschlossen.

Klar, daraus kann man nun nicht zwingend schliessen, dass eine bis zu einjährige Verlängerung erlaubt sein soll. Aber auf der anderen Seite ist dieser Satz völlig kropfüberflüssig, wenn man - aus irgendeinem gesetzlichen Grund - ohnehin jeden Monat kündigen dürfen soll. Andere Fernsehsendungen sehen das im übrigen mit dem einen erlaubten Jahr genauso:

mdr/hier-ab-vier/alles-rechtens/
 
Und wie würdest du als Firma beweisen wollen, dass du keine Kündigung bekommen hast? :confused:

Es wäre nachzuweisen daß der Vertrag nach Kundenwunsch noch bestehen soll - wenn der Kunde mehrfach darauf hinweist daß dies nicht der Fall ist, darf sich die Firma da nicht auf Formalien herausreden. Genauso geht es ja auch mit dem Vertragsschluß! Da reicht es auch, wenn der Kunde am Telefon "ja" sagt. Wenn ein Kunde offensichtlich den Vertrag nicht mehr will, muß das als Kündigung ausreichen (natürlich nur nach zB vereinbarten Mindestlaufzeiten). Firmen deren Geschäftskonzept es ist, Kunden zu ködern und sich dann bei Kündigungen für Monate oder Jahre stumm stellen und den Kundenwunsch einfach ignorieren, müssen eben für ihr Tun bestraft werden.
 
Hilfe, Debitel will mich nicht aus dem Vertrag lassen.

Kündigung 2007 (fristgerecht) ist angeblich nicht angekommen. Ok, kann ja mal passieren dachte ich, hatte auch nicht per Einschreiben geschickt. Pech für mich, muss ich eben noch ein Jahr warten.

Kündigung 2008 mit Einschreiben mit Rückschein. Hingeschickt, nichts gehört. Angerufen. Nein, hier ist nichts angekommen. Die Empfangsbestätigung auf dem Rückschein ist nicht ausgefüllt, nur ein Kringel als Unterschrift.

Callcenter-Mitarbeiter: Ich kann Ihnen Anbieten bis Ende 2008 zu kündigen, das geht auch telefonisch. Wieder nichts gehört. Heute nochmal angerufen. Nein eine Kündigung ist hier nicht vermerkt, sie können bis Ende 2009 kündigen. Aaaaaaargh......

Hat jemand ähnliches erlebt? Das hat ja schon Methode. Ich weiß nicht mehr, was ich machen soll.

andyyy

Wie auch immer. Der Rückschein beweist, dass die Kündigung bei denen im Haus gelandet ist. Der Rest ist nicht mehr Dein Problem. Die Kündigung ist fristgerecht erfolgt und wirksam. Wenn die den Vertrag trotzdem weiterlaufen lassen:
- Telefoniere nicht mehr auf dem Vertrag
- Entziehe ihnen die Einzugsermächtigung
- Sollten die dennoch abbuchen, widersprich der Lastschrift.

Dokumentiere die Geschichte (möglichst auch im Nachhinein). Es ist immer gut, wenn Du den Callcenter-Leuten ein paar Daten um die Ohren hauen kannst.
 
Es wäre nachzuweisen daß der Vertrag nach Kundenwunsch noch bestehen soll
Das ist wieder unmöglich. Es gibt ja vielerlei Kunden, von denen es sonst schlicht keine Rückmeldungen/Kommunikation gibt. Im Ergebnis wären Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit de facto schwebend (un)wirksam, und die Rechtsunsicherheit gigantisch. Weil der Kunde ja alles mögliche behaupten kann. Zum Beispiel auch eine Kündigung, die er gar nicht tatsächlich getätigt hat, etc.

Im Grunde gibt es dazu meines Erachtens nur zwei saubere rechtliche Lösung:

A) Dauerschuldverhältnisse enden nach Ablauf vereinbarter Mindestlaufzeiten automatisch. Ausnahmen eventuell für Mietverträge und Strom- und Wasserlieferung. D.h., dass nach zwei Jahren ein Vertrag automatisch endet und sich das Unternehmen um dessen Verlängerung kümmern muss. Problem: Verträge werden vom Kunden ungewollt beendet, wenn er vielleicht nicht erreichbar ist. Mit allen unangenehmen Folgen (Abschaltung der Telefonnummer).

B) Grundsätzliches Verbot stillschweigender Mindestlaufzeiten für Vertragsverlängerung. Problem: Die Belastung ist für manche Unternehmen enorm problematisch. Nicht jedes Unternehmen kann so problemlos in Kürze Verträge beenden.

Wenn ein Kunde offensichtlich den Vertrag nicht mehr will, muß das als Kündigung ausreichen
Aber das kann das Unternehmen doch nicht nachweisen (bzw. will es nicht). Das zum Ausdruck gebrachte "Wollen" des Kunden muss zwangsläufig er selbst nachweisen.

Eigentlich ist es ein ganz einfacher aber extrem sinnvoller Rechtsgrundsatz: Wer etwas "will" und einem anderen mitteilt (= ein Rechtsgeschäft ausübt), der muss dieses auch belegen, um davon profitieren zu können.
 
konto sperren. fertig! ...dann bemerken die arschgeigen plötzlich, dass was nicht in ordnung ist.
 
Das ist wieder unmöglich. Es gibt ja vielerlei Kunden, von denen es sonst schlicht keine Rückmeldungen/Kommunikation gibt. Im Ergebnis wären Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit de facto schwebend (un)wirksam, und die Rechtsunsicherheit gigantisch. Weil der Kunde ja alles mögliche behaupten kann. Zum Beispiel auch eine Kündigung, die er gar nicht tatsächlich getätigt hat, etc.

derzeit ist es EXAKT so, nur zugunsten der Firmen. Die Firmen könne alles mögliche behaupten (und sie tun das auch!), und der Verbraucher hat eigentlich keine Chance das Gegenteil zu beweisen. Daher sollte die Nachweispflicht immer auf Seiten dessen sein, der das Geld verdient.

Aber das kann das Unternehmen doch nicht nachweisen (bzw. will es nicht). Das zum Ausdruck gebrachte "Wollen" des Kunden muss zwangsläufig er selbst nachweisen.

Eigentlich ist es ein ganz einfacher aber extrem sinnvoller Rechtsgrundsatz: Wer etwas "will" und einem anderen mitteilt (= ein Rechtsgeschäft ausübt), der muss dieses auch belegen, um davon profitieren zu können.

und da beißt sich die Katze wieder in den Schwanz. Wenn es zum Geschäftskonzept von Firmen gehört, Kündigungen zu "übersehen" oder zu ignorieren, muß man eine Handhabe schaffen, wie der Kunde trotzdem problemlos aus einem Vertrag rauskommt. Im Moment ist es einfach so, daß der Kunde zwar ein Recht hat, aber keine Möglichkeit es mit vertretbaren Mitteln durchzusetzen.
 
derzeit ist es EXAKT so, nur zugunsten der Firmen. Die Firmen könne alles mögliche behaupten (und sie tun das auch!), und der Verbraucher hat eigentlich keine Chance das Gegenteil zu beweisen.
Nein, können sie nicht. Im Zweifelsfall wird nach Glaubwürdigkeit entschieden. Firma und Kunde sind da aber grundsätzlich gleichgestellt.

Wenn es zum Geschäftskonzept von Firmen gehört, Kündigungen zu "übersehen" oder zu ignorieren, muß man eine Handhabe schaffen, wie der Kunde trotzdem problemlos aus einem Vertrag rauskommt
Gibt es doch: Zustellung per Gerichtsvollzieher.

Kostet als persönliche Zustellung 7,50 EUR plus ein bisschen Spesen/Auslagen, wenn ich richtig erinnere. Jedenfalls kostet der Spass eigentlich nicht mehr als eine Monatsrate des zu kündigenden Vertrags. Je nach Vertragskosten sogar deutlich weniger. Wenn eine Firma auf normalen Brief / Einschreiben und / oder Fax nicht mit Bestätigung reagiert, dann greift man zu einem solchen Mittel. Man braucht also nicht behaupten, dass Kunden keine Handhaben hätten. Nur geschenkt gibt etwas bombensicheres freilich nicht. Aber unbezahlbar ist das nun auch keineswegs.
 
Nein, können sie nicht. Im Zweifelsfall wird nach Glaubwürdigkeit entschieden. Firma und Kunde sind da aber grundsätzlich gleichgestellt.

das "entschieden" ist das Stichwort. Die Firmen bauen darauf, daß kein Mensch die Kündigung zB. eines Handyvertrags gerichtlich klären lässt. Und damit haben sie leider 100% Recht...

Gibt es doch: Zustellung per Gerichtsvollzieher.

Kostet als persönliche Zustellung 7,50 EUR plus ein bisschen Spesen/Auslagen, wenn ich richtig erinnere. Jedenfalls kostet der Spass eigentlich nicht mehr als eine Monatsrate des zu kündigenden Vertrags. Je nach Vertragskosten sogar deutlich weniger. Wenn eine Firma auf normalen Brief / Einschreiben und / oder Fax nicht mit Bestätigung reagiert, dann greift man zu einem solchen Mittel. Man braucht also nicht behaupten, dass Kunden keine Handhaben hätten. Nur geschenkt gibt etwas bombensicheres freilich nicht. Aber unbezahlbar ist das nun auch keineswegs.

erklär mir eins: Warum ist es bei manchen Firmen notwendig, einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen die Kündigung persönlich bei der Firma zuzustellen, man kann aber bei der gleichen Firma praktisch durch Kopfnicken einen Vertrag abschließen? Warum kann man als Verbraucher bei Firmen nicht so einfach kündigen, wie man auch einen Vertrag schließen kann, sondern ist den Kündigungsbedingungen und der Willkür der Firma ausgeliefert? Warum zB. werden Firmen, bei denen man über Internet oder Telefon Verträge abschließen kann, nicht einfach dazu gezwungen, auf gleichem Weg Kündigungen zu akzeptieren und diese sofort zu bestätigen? Das würde das Problem schon lösen.
 
Die Firmen bauen darauf, daß kein Mensch die Kündigung zB. eines Handyvertrags gerichtlich klären lässt. Und damit haben sie leider 100% Recht.
Selbst schuld. Wer so durchs Leben geht, dass er nie und aus Prinzip niemals in einen Rechtsstreit geraten will, der muss die Konsequenzen tragen. Im übrigen: Man muss ja nicht mal selbst aktiv werden. Einfach mit zahlen aufhören - dann wird sich die Firma ggf. schon melden. Ich glaube, das ist übrigens mal einer der Punkte, in denen eine Rechtschutzversicherung dann auch tatsächlich beisteht.
erklär mir eins: Warum ist es bei manchen Firmen notwendig, einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen die Kündigung persönlich bei der Firma zuzustellen, man kann aber bei der gleichen Firma praktisch durch Kopfnicken einen Vertrag abschließen?
Das kann ich dir nicht erklären, weil es für 95% und mehr aller Firmen schlicht nicht zutreffend ist. Bei den allermeisten kann man ganz problemlos kündigen. Bei mir war bis jetzt noch jede Kündigung im Leben problemlos möglich.
Warum kann man als Verbraucher bei Firmen nicht so einfach kündigen, wie man auch einen Vertrag schließen kann, sondern ist den Kündigungsbedingungen und der Willkür der Firma ausgeliefert?
Es stimmt einfach nicht. Man ist keiner Willkür ausgeliefert. Man kann prinzipiell formlos kündigen - stellt sich halt die Frage der Beweislast. Aber das wie immer im Leben, nicht (nur) bei bestimmten Firmen, sondern überall.
Warum zB. werden Firmen, bei denen man über Internet oder Telefon Verträge abschließen kann, nicht einfach dazu gezwungen, auf gleichem Weg Kündigungen zu akzeptieren
Ist doch gar nicht nötig.
Eine Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft.
Da ist dir grundsätzlich überlassen, wie du kündigst.
Kündige per Telefonanruf, Internet, formlos, wie du willst.
Ist dir ja freigestellt.
Es empfiehlt sich halt nur nicht so besonders.

Denn schlussendlich könnten die Unternehmen immer noch genauso behaupten, nichts bekommen zu haben. Gesetz hin oder her: Den Nichterhalt einer Mitteilung kann man nicht sinnvoll beweisen.
 
@performas
Gesetz und Realität driften aber in der Wirklichkeit leider viel zu häufig auseinander. Und wenn eine Kündigung nicht "akzeptiert" wird (ich weiß schon dass das ja gar nicht nötig ist, aber das hält offensichtlich einige Firmen nicht vom Gegenteil ab!) dann sitzt man als Konsument halt meist auf dem kürzeren Ast. Selten im rechtlichen, aber fast immer im praktischen Sinne.
Oder soll ich wegen 50 Euro Mehrkosten mir tatsächlich den Stress antun und klagen usw.? Man kann drohen, natürlich, und versuchen sich durchzusetzen, aber Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Schuhe und ein Weg der über ein Gericht/Rechtsanwalt/Klage führt ist meist zu teuer und zeitaufwendig für kleinere Verträge.
 
Gesetz und Realität driften aber in der Wirklichkeit leider viel zu häufig auseinander.
Eben - und das ist genau der Punkt, warum ich gegen neue rechtliche Hürden bin, die noch mehr Unsicherheit schaffen. OK, eine obligatorische schriftliche Kündigungsbestätigung ist vielleicht gar keine schlechte Idee. Aber ansonsten, was will man schon ändern? Ich kann diese Beweislastumkehr mir praktisch überhaupt nicht vorstellen.

Ich meine, es ist doch so: Ein Unternehmen, dass Kündigungen nicht bearbeitet, ist unseriös bis (fliessend übergehend) kriminell. Schon jetzt unterliegen Unternehmen ja der gesetzlichen Pflicht, diese zu beantworten. Was bringen weitere gesetzliche Vorschriften, die man in letzter Konsequenz nicht kontrollieren kann? Nichts, nur zusätzlichen Aufwand und Kosten für seriöse Firmen (die vielleicht ausnahmsweise mal einen Fehler machen).
dann sitzt man als Konsument halt meist auf dem kürzeren Ast
Nein, wieso?
Das Unternehmen will doch das Geld.
Nicht ich als Kunde bei einer Kündigung.
Oder soll ich wegen 50 Euro Mehrkosten mir tatsächlich den Stress antun und klagen usw.?
Nicht nötig.
Einfach kündigen (ich erwähnte ja oben schon, wie es "sicher" geht).
Dann Einzugsermächtigung widerrufen, Rechnungen nicht zahlen, und gut ist.
Dann muss sich das Unternehmen das Geld holen.
Und das ist für das Unternehmen riskant genug, wenn man tatsächlich anständig gekündigt hat.
Das machen die meist nicht.
Der Kunde sitzt am längeren Ast.
 
Eben - und das ist genau der Punkt, warum ich gegen neue rechtliche Hürden bin, die noch mehr Unsicherheit schaffen. OK, eine obligatorische schriftliche Kündigungsbestätigung ist vielleicht gar keine schlechte Idee. Aber ansonsten, was will man schon ändern? Ich kann diese Beweislastumkehr mir praktisch überhaupt nicht vorstellen.

Die Beweislastumkehr kann ich mir auch schwer vorstellen. Es müsste ja dann mir bzw. dem Gericht das Unternehmen beweisen das ich noch weiter den Vertrag haben will, das ist sehr unpraktikabel.
 
Bin aktuell Debitel Kunde, war dort auch schonmal Kunde. Den ersten Vertrag dort habe ich fristgerecht gekündigt, es kam auch eine schriftliche Bestätigung, kein Problem. Zweiter Vertrag besteht bis dato, wurde aber auch schon gekündigt, schriftliche Bestätigung kam auch bereits. Kann deinen Kummer also nicht ganz nachvollziehen.

Unabhängig davon werde ich meinen nächsten Vertrag direkt bei Vodafone abschließen, nicht wegen des Services bei Debitel (über den ich eigentlich nix schlechtes sagen kann), sondern wegen der kostenlosen Hotline und weil Tarifänderungen sofort und nicht erst ab dem nächsten Rechnungsdatum gültig sind.
 
weil die meissten leute mit abschluss/verlängerung des vertrages ein neues handy subventionieren. und das will ja auch bezahlt werden.

Denkst Du, in DK werden Mobiltelefone nicht bei Vertragsabschluss subventioniert? Ich habe mein iPhone 3G 16GB für EUR 230,- mit Laufzeitvertrag (Mindestlaufzeit nur 6 Monate) bekommen. Ist das keine Subvention? Sicher nicht so hoch wie in D, aber mir ist eine kürzere Laufzeit auch lieber...
 
Zurück
Oben Unten