Coronavirus/COVID-19 - Wie geht ihr damit um?

Und jetzt soll jederzeit die Polizei Wohnungen kontrollieren können?

Bislang durfte die Polizei die Wohnung nur mit entsprechendem Beschluß (vom Staatsanwalt oder Richter, da bin ich mir gerade nicht 100% sicher) betreten.
Das Gesundheitsamt darf es ohne, bei entsprechendem Verdacht. Das Gesundheitsamt darf bei Verdacht auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit, gegen den Willen des Betreffenden, verletzen, dessen Briefgeheimnis und darf auch gegen dessen Willen seine Unterlagen/Bücher einsehen. Das haben wir schon, ist also nichts Neues.
Wenn die Polizei das jetzt auch darf, wird es immer interessanter.
 
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Vernunftgetragen ist also, die Massnahmen, die seit Monaten gelten, als das Konzept der Zukunft zu verkaufen, obwohl diese eben nachweislich nicht wirken?

Um so zu denken, ja, da muss man schon sehr schräg um die Ecke denken.
Nicht wirklich!
Es gilt anzuerkennen, dass man Viren nicht verbieten oder aussitzen kann. Verhaltensanpassung ist gefragt, dass Virus wird über Jahre bleiben. Entweder wir lernen oder wir erkranken.
Der Lockdown ist einnUnfug, der brandgefährlich ist, nichts nutzt und immer wieder wiederholt werden muss. Das Virus wird in 4 Wochen nicht weg sein.
 
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Bitte? Fast ohne Maßnahmen? Wo hast du denn den Sommer verbracht?
Also in meinem Alltag war die Maskenpflicht eigentlich die einzige relevante Verordnung gegenüber dem "Normalzustand".
 
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Das Gesundheitsamt darf bei Verdacht auch … dessen Briefgeheimnis [verletzen] und darf auch gegen dessen Willen seine Unterlagen/Bücher einsehen.
Bei Verdacht auf was?

Woraus leitest du her, dass ausgerechnet das Gesundheitsamt, eine isb. zur Polizei eher untergeordnete Behörde (widrigenfalls wäre sie ja nicht über die letzten 20 Jahre so abgemagert mit Personal und Mittel aufgestellt) auch noch Briefe und Bücher – ohne Richtervorbehalt? – einsehen dürfe?
 
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Dann hast du einen sehr eingeschränkten Alltag...
War klar, dass das kommt. :i;):

Aber mal im Ernst: Ich geh im Schnitt 2x die Woche in die Kletterhalle, das war ab Mai zuerst mit Maske und eingeschränkter Belegung möglich, nachher ohne Maske und erhöhter Belegung. Außerdem 2-3x die Woche Radfahren, das ging natürlich auch. Cafés, Restaurants, Kneipen, Kinos, alles offen, genauso wie alle Geschäfte. Arbeit alles wie immer, Maskenpflicht dort erst seit Oktober. Im September 2 Wochen in den Dolimiten gewesen und einige Gipfel erklommen.

Außer dass ich auf Maske & Abstand geachtet hab eigentlich kein großer Unterschied zu 2019. Verboten waren doch im wesentlichen nur noch Großveranstaltungen.
 
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Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. …//… Alle Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt. Gottesdienste bleiben erlaubt - unter Beachtung der Hygieneregeln.
Ref.: https://www.tagesschau.de/inland/corona-regeln-november-101.html

Seit wann dienen Gottesdienste nicht der Unterhaltung?
Das Wasser-zu-Wein schafft selbst Copperfield nicht besser.
Bier und Schnaps in der Kneipe verboten – Weihrauch als kirchliches Rauschmittel aber nicht?
 
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Bei Verdacht auf was?

Woraus leitest du her, dass ausgerechnet das Gesundheitsamt, eine isb. zur Polizei eher untergeordnete Behörde (widrigenfalls wäre sie ja nicht über die letzten 20 Jahre so abgemagert mit Personal und Mittel aufgestellt) auch noch Briefe und Bücher – ohne Richtervorbehalt? – einsehen dürfe?
15a Infektionsschutzgesetz.
 
War klar, dass das kommt. :i;):

Aber mal im Ernst: Ich geh im Schnitt 2x die Woche in die Kletterhalle, das war ab Mai zuerst mit Maske und eingeschränkter Belegung möglich, nachher ohne Maske und erhöhter Belegung. Außerdem 2-3x die Woche Radfahren, das ging natürlich auch. Cafés, Restaurants, Kneipen, Kinos, alles offen, genauso wie alle Geschäfte. Arbeit alles wie immer, Maskenpflicht dort erst seit Oktober. Im September 2 Wochen in den Dolimiten gewesen und einige Gipfel erklommen.

Außer dass ich auf Maske & Abstand geachtet hab eigentlich kein großer Unterschied zu 2019. Verboten waren doch im wesentlichen nur noch Großveranstaltungen.
Im Restaurant muss ich Daten angeben, Schwimmbäder sind zu(zumindest viele) Besuche im Altersheim bei Oma waren verboten, die Schulen und Kitas waren zu = homeoffice+homeschooling, meine ehrenamtliche Jugendarbeit ist eingestellt wir hatten imn Berlin eine Ausgangssperre(die nicht durchgesetzt wurde), aber sie galt nunmal. Usw.
 
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15a Infektionsschutzgesetz.
Infektionsschutzgesetz, zB. hier und hier
Danke.
Aber eben nicht einfach mal »auf Verdacht«, sondern aufgrund zuvor erlassener Rechtsverordnungen.

Und du übersiehst das Wort »insoweit«, das, so klein und unscheinbar es auch daherkommt, den Rahmen solcher Verordnungen und abgeleitete Befugnisse auf das Notwendige eindämmt.

Und die Einsicht in Bücher betrifft offenbar nicht die »Wohnung« (darum ging es ja als Aufhänger zu #22341), sondern Betriebseinrichtungen (»Betrieb«, »Betriebsablauf«, »technische Pläne«, …), etwa also Kneipe, Restaurant oder Imbiss.
 
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Aber eben nicht einfach mal »auf Verdacht«, sondern aufgrund zuvor erlassener Rechtsverordnungen.

Und du übersiehst das Wort »insoweit«, das, so klein und unscheinbar es auch daherkommt, den Rahmen solcher Verordnungen auf das Notwendige eindämmt.

Und die Einsicht in Bücher betrifft offenbar nicht die »Wohnung« (darum ging es ja als Aufhänger zu #22341), sondern Betriebseinrichtungen (»Betrieb«, »Betriebsablauf«, »technische Pläne«, …), etwa also Kneipe, Restaurant oder Imbiss.

Dann hat mich die Dame vom Ministerium wohl falsch informiert. Man möge mir verzeihen, daß ich ihre Aussage nicht ausreichend angezweifelt habe. :rolleyes:
 
War klar, dass das kommt. :i;):
Stimmt doch. Sportverein dicht, Training bis September nur auf einer Wiese möglich, dabei mit Mindestabstand 1,5 Meter, Uni dicht, Tochter studiert online, Schulen dicht, Unterricht von zu Hause aus, usw.usf.
 
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Aber eben nicht einfach mal »auf Verdacht«, sondern aufgrund zuvor erlassener Rechtsverordnungen.

Und du übersiehst das Wort »insoweit«, das, so klein und unscheinbar es auch daherkommt, den Rahmen solcher Verordnungen und abgeleitete Befugnisse auf das Notwendige eindämmt.

Und die Einsicht in Bücher betrifft offenbar nicht die »Wohnung« (darum ging es ja als Aufhänger zu #22341), sondern Betriebseinrichtungen (»Betrieb«, »Betriebsablauf«, »technische Pläne«, …), etwa also Kneipe, Restaurant oder Imbiss.
Absatz 3 Satz 2 sind unter anderem die Wohnungen.
Lies mal den kompletten Paragraphen, da geht einiges.
Der Verweis auf die Einschränkungen von Art. 13, Abs 1 GG ist auch enthalten.

Die kommen ja z.b. auch bei Seuchengefahr wegen hygienischer "Problemen".
 
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Stimmt doch. Sportverein dicht, Training bis September nur auf einer Wiese möglich, dabei mit Mindestabstand 1,5 Meter, Uni dicht, Tochter studiert online, Schulen dicht, Unterricht von zu Hause aus, usw.usf.
Man muss schon echt sehr abgeschieden Wohnen um das alles nicht mitbekommen zu haben.mm
 
Man muss schon echt sehr abgeschieden Wohnen um das alles nicht mitbekommen zu haben.mm
Natürlich hab ich das mitbekommen. Mein Punkt war nur der: Das gesellschaftliche Leben hat im Sommer in weiten Teilen der Bevölkerung fast ungebremst stattgefunden, ohne dass die Zahlen explodiert wären. Nicht mehr und nicht weniger.
 
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Natürlich hab ich das mitbekommen. Mein Punkt war nur der: Das gesellschaftliche Leben hat im Sommer in weiten Teilen der Bevölkerung fast ungebremst stattgefunden, ohne dass die Zahlen explodiert wären. Nicht mehr und nicht weniger.
Das kommt jetzt aber sehr darauf an was du mit "weite Teile der Bevölkerung" meinst...
 
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Absatz 3 Satz 2 sind unter anderem die Wohnungen.
»sowie Wohnräume tagsüber an Werktagen zu betreten und zu besichtigen«

Soviel immerhin zu »Gefahr im Verzug« oder spontanen Besuchen an Sonn- und Feiertagen und außerhalb der Tageshelle.
Das »soweit dies … erforderlich ist« schränkt die Reichweite einer sich auf den benannten Paragrafen berufende Rechtverordnung schon sehr ein.

Und der Kontext des Paragrafen hebt ganz offenbar auf Räumlichkeiten im Umfeld von bspw. Restaurants oder Imbissen ab. Wie du richtig bemerkst, ist der Paragraf in seiner Vollständigkeit zu bewerten.
 
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