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mamo68
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Und jetzt soll jederzeit die Polizei Wohnungen kontrollieren können?
Bislang durfte die Polizei die Wohnung nur mit entsprechendem Beschluß (vom Staatsanwalt oder Richter, da bin ich mir gerade nicht 100% sicher) betreten.
Das Gesundheitsamt darf es ohne, bei entsprechendem Verdacht. Das Gesundheitsamt darf bei Verdacht auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit, gegen den Willen des Betreffenden, verletzen, dessen Briefgeheimnis und darf auch gegen dessen Willen seine Unterlagen/Bücher einsehen. Das haben wir schon, ist also nichts Neues.
Wenn die Polizei das jetzt auch darf, wird es immer interessanter.