das ist vollständiger Unsinn.
Die Schulen werden durch die Schulträger finanziert/betrieben. Also durch Kommunen, Städten oder dem Kreis. Das Land hat da gar nichts mit zu schaffen, außer das es Fördermittel bereit stellt die dann Kommunen, Städte oder ein Kreis abrufen kann (wenn diese ihren Eigenanteil stemmen können).
https://schulaemter.hessen.de/schultr%C3%A4gerTräger öffentlicher Schulen in Hessen sind das Land, der Landeswohlfahrtsverband, die kreisfreien Städte und die Landkreise, die im Hessischen Schulgesetz namentlich genannten fünf kreisangehörigen Städte sowie die Stadt Kelsterbach.
Neben den öffentlichen Schulen gibt es auch Schulen in freier Trägerschaft, sogenannte Privatschulen.
Die Kontaktdaten der Schulträger finden Sie unter „Schulangebot“ beim zuständigen Staatlichen Schulamt.
Ich lese hier ganz eindeutig: "Das Land" mit in der Liste.
Oder auch
Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG)
in der Fassung vom 1. August 1983
§ 29
Das Land als Schulträger
(1) Das Land ist Schulträger der Gymnasien in Aufbauform mit Internat, der Kollegs und der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Internat.
(2) Das Land kann Schulträger von Versuchsschulen und von Schulen besonderer pädagogischer Prägung oder besonderer Bedeutung sein sowie von Schulen, die zwar diese Voraussetzungen nicht erfüllen, deren Schulträger jedoch bisher das Land allein war.
Ich lese hier ganz eindeutig: "Das Land" mit in der Liste.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BaySchFG/trueArt. 4
Betrieb und Unterhaltung
Bei dem Betrieb und der Unterhaltung öffentlicher Schulen wirken Staat und kommunale Körperschaften zusammen.
Art. 5
Finanzhilfen
(1) Der Staat gewährt zu kommunalen Schulbaumaßnahmen Finanzhilfen nach Maßgabe des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes; bei beruflichen Schulen erstrecken sich die Finanzhilfen auch auf die erstmalige Einrichtung, soweit sie der fachtheoretischen und fachpraktischen Ausbildung der Schülerinnen und Schüler unmittelbar dient und schulaufsichtlich genehmigt ist.
(2) Der Staat gewährt den Gemeinden, Schulverbänden, Landkreisen und Bezirken Finanzhilfen nach Maßgabe des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes zu der notwendigen Beförderung der Schülerinnen und Schüler an Grundschulen, an Mittelschulen und an Förderschulen auf dem Schulweg.
Art. 6
Träger des Personalaufwands
Der Staat trägt den Personalaufwand.
usw.
Kaum ein Kreis oder eine Gemeinde o.ä. könnte heute noch ohne das Land Schulen betreiben.
In fast allen Bundesländern sind z.B. die Lehrer Landesbeamte und nicht Beamte beim Kreis der Stadt oder sonstwo.
Dei Problem ist, du argumentierst immer nur mit einem Teil der Wahrheit.