Coronavirus/COVID-19 - Wie geht ihr damit um?

bedeutet es, dass die Menschheit sich nach der Aussage eines Privatmannes richten soll, ob der Gates, Donald Duck oder sonstwie heißt.

Er ist immer noch eine Privatperson und kann als solche seine Meinung äußern, sicherlich aber nicht bestimmen, was Normalität ist und unter welchen Bedingungen wir sie wiedererlangen.

Wirklich sichere Prognosen zur Zukunft kann aktuell wohl niemand treffen, dass wir einigermaßen angeschissen sind wenn kein halbwegs brauchbarer Impfstoff kommt ist aber denke ich aktueller Konsens. (Ob das realistisch ist mögen andere beurteilen). Einen wirklich tragfähigen Plan für diesen Fall hat vermutlich niemand in der Hinterhand.
Selbst wenn (aus welchen Gründen auch immer) der hypothetische Fall eintreten würde, dass wir ohne Impfstoff "zur Normalität zurückkehren", d.h. alle Maßnahmen fallen lassen, würden wir in den darauffolgenden Monaten hunderttausende Menschenleben verlieren und "nebenbei" unser Gesundheitssystem crashen. Auch nicht wirklich "normal".

Ich denke es liegt einfach nicht in unserer macht zu bestimmen, wann wir zur Normalität zurückkehren, und schon gar nicht in der Macht eines Einzelnen.
 
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.....
Manchmal jogge ich am Abend, aus beiden Kneipen in unserem Dorf kannst du die feiernden Menschen gut hören 😄

Vor allem wenn ältere Frauen dabei sind und in Gelächter ausbrechen. Das geht durch Mark und Bein..
Sollte man aber nicht vergessen, dass Treffen und Freude daran ein hohes Gut und wertvoll sind - bei aller Umsicht durch die jetzige Lage.
 
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Nein die Richter schätzen da die Gefahr einer Infektion gering ein !
Ich würde sagen, wir entlassen die Mediziner, das machen jetzt alles die Richter
Naja, Richter denken sich sowas aber auch nicht aus.

Laut WELT:
"Zur Begründung verweisen die Richter auf Daten des Robert-Koch-Instituts, nach denen Gaststätten unter den bislang geltenden Schutz- und Hygienemaßnahmen keinen derart wesentlichen Anteil am Infektionsgeschehen gehabt hätten. Zudem habe der Senat bereits ein Alkoholausschankverbot ab 23 Uhr eingeführt, um die Pandemie einzudämmen. Dieses Verbot habe weiter Bestand und sei auch nicht von den Gastronomen beanstandet worden, wie ein Sprecher erklärte."
 
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In der Regel haben wir ein gutes Rechtssystem, es wird also da sicher nicht nur nach Gusto entschieden worden sein.
Also wäre es gut dieses System zu unterstützen indem man deren Urteilsvermögen akzeptiert.

Nachtreten im Sinne von abstrafenden Wünschen halte ich sowieso für keinen guten Stil, man sollte auch mal überlegen,
dass auch in Gasstätten es genug tapfere Leute gibt, die versuchen mit viel Mühe alle möglichen Auflagen umzusetzen und die auch nur für ihr Überleben
und ihre Bedürfnisse dennoch eintreten, das ist ihr gutes Recht.
Ich gebe dir in allem recht, aber man darf auch nicht vergessen, das es Schätzungen gibt, nachdenen jedes vierte Gerichtsurteil ein Fehlurteil ist. Und das schätzt nicht irgendwer...
https://www.sueddeutsche.de/politik/fehlurteile-ohne-jeden-zweifel-1.2479505!amp
 
Dass das Gericht zwar die Sperrstunde in Berlin aufgehoben hat, aber das Alkoholverbot ab dieser Uhrzeit bestehen bleibt.... klar, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, aber wer geht denn ab 23 Uhr in eine Bar, wenn er da nicht mehr saufen darf? Das ist doch alles so gar nicht umsetzbar und noch weniger nachvollziehbar. Irgendwie hat man das Gefühl "keiner hat einen Plan"...
 
nachdenen jedes vierte Gerichtsurteil ein Fehlurteil ist.
Ist es ein Fehlurteil, wenn eine Person in einem, sagen wir, Strafrechtsverfahren aufgrund der vorliegende Indizien und Beweise zu einer Haftstrafe verurteilt wird und einsitzt, sie aber nachträglich aufgrund zum Zeitpunkt der Verurteilung nicht vorhanden gewesenen neueren Nachweisen freigesprochen werden muss?
(Immer unter der Voraussetzung, dass jene danach neuen Nachweise zum Zeitpunkt der Verhandlung dem Gericht nicht fahrlässig bis vorsätzlich vorenthalten worden sind.)

Man würde vrsl. sagen, dass Richter und Beisitzende auf Basis der geltenden Gesetze gar nicht anders hätten urteilen können – oder gar dürfen.

In solch einem engeren Sinne wäre ein Fehlurteil nur eines, bei dem vorhandenen, entlastenden Beweisen oder bestehenden Gesetzen zuwider geurteilt worden wäre.

Oder anders:
Perspektivenabhängig können zwei Lesarten von Fehlurteil postuliert werden:
(1) diejenige aus Sicht des Richters, der vorgebrachte Belege mit den vorhandenen Gesetzen abgleicht;
(2) diejenige aus Sicht des Verurteilten, der vrsl. weiß, dass er nicht dessen schuldig ist, dessen man ihn angeklagt hat.

Noch schwieriger bei Verfahren, bei denn widerstreitende zivilrechtliche Ansprüche abgewägt werden müssen. Da ist’s dann völlig von der Wichtung und Lesung von Paragrafeninhalten oder gar sich widersprechenden Paragrafen unterschiedlicher Gesetzbücher abhängig, wer bei welchem Richter rechtbekommt. Oder bis wann sich die »gefestigte Rechtsprechung« herausgebildet hat.
 
Dass das Gericht zwar die Sperrstunde in Berlin aufgehoben hat, aber das Alkoholverbot ab dieser Uhrzeit bestehen bleibt.... klar, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, aber wer geht denn ab 23 Uhr in eine Bar, wenn er da nicht mehr saufen darf? Das ist doch alles so gar nicht umsetzbar und noch weniger nachvollziehbar. Irgendwie hat man das Gefühl "keiner hat einen Plan"...

Das muss aber nicht so sein und kann man sich einfacher denken. Alkoholverbot wird sich auf weiteren Ausschank beziehen, also können diejenigen
die es wollen sich noch nen Bier oder Absacker bestellen und dann ist halt fertig, aber man kann gehen wenn man selbst will.
Also hat man beide Effekte. Nächtliche spätere Feier-Grüppchen werden eingegrenzt oder gleich abgehalten, mangels Alk,
aber niemand davor wird per Sperrstunde verjagt, das klingt für mich nicht unbrauchbar.
 
klar, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, aber wer geht denn ab 23 Uhr in eine Bar,
in eine Bar vielleicht nicht, aber es gibt genügend Leute (Reisende, Schichtarbeiter etc.), die auch mitten in der Nacht mal irgendwo essen gehen müssen.
 
Ist es ein Fehlurteil, wenn eine Person in einem, sagen wir, Strafrechtsverfahren aufgrund der vorliegende Indizien und Beweise zu einer Haftstrafe verurteilt wird und einsitzt, sie aber nachträglich aufgrund zum Zeitpunkt der Verurteilung nicht vorhanden gewesenen neueren Nachweisen freigesprochen werden muss?
Das ist genau die Definition für ein Fehlurteil im Strafrecht.

Wäre es Vorsätzlich, würden wir von Rechtsbeugung sprechen.

edit: na gut, nicht ganz genau. Vereinfacht: Wird jemand unschuldig verurteilt, weil der/die Richter es nicht besser wusste, ist es ein Fehlurteil. Wird jemand unschuldig verurteilt, obwohl es der/die Richter besser wusste, ist es Rechtsbeugung. Gleiches gilt natürlich andersrum für einen falschen Freispruch.
 
Das ist genau die Definition für ein Fehlurteil im Strafrecht.
Hmm?
Zu einer solchen Bezeichnung als Fehlurteil kann es aber doch frühestens dann kommen, wenn denn das Fehl am Urteil nachgewiesen worden wäre. Bis dahin – vielleicht jahrelang – gibt’s ja aus Sicht des seinerzeit geurteilt habenden Richters keinen Grund, einen Fehler bei seinem Spruch anzunehmen.

Riecht ein bisschen nach Henne–Ei-Problem. Oder ein logisches: Einerseits muss ein solches Urteil ja von Anfang an falsch gewesen sein – denn es hätte ja sonst irgendwann später nicht revidiert werden können und müssen; andererseits kann es sein, dass der Nachweis der Unschuld bei gleichem Fall nie erbracht worden wäre. Was dann? Darf dann von einem Fehlurteil gesprochen werden?

(Leider finde ich keine Kurve zu den aktuellen Aufhebungen von Corona-Allgemeinverfügungen :kopfkratz:. Thanks for watching OT)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hmm?
Zu einer solchen Bezeichnung als Fehlurteil kann es aber doch frühestens dann kommen, wenn denn das Fehl am Urteil nachgewiesen worden wäre.

Ist nur die Frage, auf was sich „Fehl..“ bezieht. Auf die Tatsachen oder auf die bekannten Tatsachen.
Das Urteil kann zu 100% allen bekannten Indizien entsprechen. Aber dennoch falsch sein in Bezug auf die Wirklichkeit.
Ob es da eine genaue Definition gibt? Wiki meint nein. „Eine verbindliche Begriffsbestimmung des Begriffs Justizirrtum existiert nicht“
 
edit: na gut, nicht ganz genau. Vereinfacht: Wird jemand unschuldig verurteilt, weil der/die Richter es nicht besser wusste, ist es ein Fehlurteil. Wird jemand unschuldig verurteilt, obwohl es der/die Richter besser wusste, ist es Rechtsbeugung. Gleiches gilt natürlich andersrum für einen falschen Freispruch.
Freispruch heisst nicht automatisch Unschuld, von der in FA66s Posting auch nicht die Rede war. Es geht um Indizien und Rechtsmittel. Vielleicht hätte ein Schuldiger auch nicht einsitzen müssen, wenn z.B. ein Verfahrensfehler vorlag, Indizien nicht verwendet werden durften usw.

Irgendwie konstruiert m.M.
 
Ich würde es so sehen: Es ist von Anfang an ein Fehlurteil. Unter Umständen weiß man es halt erst später oder auch nie.
 
Ich arbeite noch drann🍻🍺
Mir fällt auf, dass man oft in kleiner Runde zusammensteht oder sitzt und dann das Philosophieren anfängt. Bin auch schon in der Kneipe gewesen und habe mich mit jemanden über den Einfluss der Kirche auf die Entstehung der Demokratie diskutiert, obwohl mich das im echten Leben wenig interessiert bzw. gegeben ist. Früher kamen immer die Hippiebräute und mit denen hatte ich andere Dinge zu besprechen. :crack:
 
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