Bundesverfassungsgericht lehnt Beschwerde im Fall Modern Solution ab

tehabe

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Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde vom IT-Experten im Fall Modern Solutions abgelehnt. Ein IT-Experte wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er eine Sicherheitlücke für die Software von Modern Solutions gefunden hatte und als die Firma dieses nach Meldung nicht geschlossen hatte, es veröffentlicht hat.

Mein Kommentar: Damit steht eigentlich jeder der Software-Analyse betreibt mit einem Bein in der Strafbarkeit. Wie schon beim Kopierschutz wird fast alles als wirksame betrachtet, ob es sicher ist oder nicht. Vor allem mit NIS2 wird es nun spannend, wie überhaupt die Sicherheit erhöht werden soll, wenn Sicherheitslücken ignoriert werden und Finder, die die Öffentlichkeit warnen, angezeigt werden können.

https://www.heise.de/news/Bundesverfassungsgericht-lehnt-Beschwerde-im-Fall-Modern-Solution-ab-10663649.html

Edit: Sollte in die MacUser Bar, habe mich im Forum geirrt. Könnte ein Moderator bitte so lieb sein, es bei Gelegenheit zu verschieben. Vielen Dank im Voraus.
 
Was erwartest du denn von Richtern?🤷

Für viele da ist das Internet doch noch "Merkelsches Neuland.“

Btw..... Abgewandelt nach Ludwig Thoma" Er war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande. "

Vielleicht sähe die Entscheidung anders aus, würden die Namen, Adressen und Geburtsdaten der Richter incl. ihrer Käufe im Netz zu finden sein.
 
Es besteht immer noch die Möglichkeit, vor den EuGH zu ziehen.
Hier besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass zu Gunsten des ITlers gerichtet wird.
 
Hat jemand die Entscheidung gelesen? Leider finde ich kein Aktenzeichen...
 
Es gibt keine Entscheidung. Das BVerfG hat die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Heisst, das sie sich nicht damit beschäftigen und die feststellen werden, ob der Beschwerdeführer in seinen verfassungsmäßigen Rechten verletzt wurde oder nicht.

Das ist normal. Weit mehr als 90% der Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen.

Das ist in diesem Fall schade. Bleibt zu hoffen, das die aktuelle Regierung, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, den „Hackerparagraphen“ überarbeitet. Ich bin da nicht sehr optimistisch.
 
naja, auch das ist eine Entscheidung, hat ein Aktenzeichen und wird meistens auch veröffentlicht. Das BVerfG begründet nämlich, warum die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wird.
 
Er sagt, dass seine rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Für Deutschland stimmt das.
Er kann den Fall aber noch vor dem EuGH bringen und dass sollte er auch tun. Schon allein wegen der negativen Flächenwirkung des Urteils bzw. dessen Begründung.
 
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