Brexit

Interessiert mich auch, wie das im Parlament in London ist: Man kann hundert Vorschläge machen, und
das Parlament kann alles ablehnen. Es muss sich nie für etwas entscheiden. Eine Demokratie ohne Entscheidungen
ist aber nutzlos und vor allem machtlos.

Für Entscheidungen braucht es Mehrheiten. Ist in Deutschland oder Italien etc. nicht anders.
 
Für Entscheidungen braucht es Mehrheiten. Ist in Deutschland oder Italien etc. nicht anders.
Also meine Frau sieht das anders. Die lässt sich nicht von mir und den Kindern überstimmen wenn sie meint Recht zu haben:D:freu::girli:
 
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Für Entscheidungen braucht es Mehrheiten. Ist in Deutschland oder Italien etc. nicht anders.
Aber bei uns entscheidet die Mehrheit in der Regierung. Nicht das ganze Parlament.
:kopfkratz: Wobei bzw. wofür?

Die Legislative hat ihren Namen nach ihrer Gesetzgebungskompetenz. Und dafür ist das gesamte Parlament zuständig; und besonders nicht die Regierung allein, die im Gewaltenteilungsmodell der Exekutive zugerechnet wird. Vielmehr hat die Regierung (und die nachgeordneten Verwaltungsebenen) die Aufgabe, die gegebene Legislatur auszuführen.

Übertragen auf die Briten, so stimmen diese im Unterhaus bezüglich des Brexits ja nicht über eine Verwaltungsverordnung ab, sondern sie müssen sich ein Gesetz geben, das das Verlassen der EU bestimmt. Daher muss dafür auch das gesamte Haus befragt werden.
 
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:kopfkratz: Wobei bzw. wofür?

Die Legislative hat ihren Namen nach ihrer Gesetzgebungskompetenz. Und dafür ist das gesamte Parlament zuständig; und besonders nicht die Regierung allein, die im Gewaltenteilungsmodell der Exekutive zugerechnet wird. Vielmehr hat die Regierung (und die nachgeordneten Verwaltungsebenen) die Aufgabe, die gegebene Legislatur auszuführen.

Ich versteh nicht, was du meinst. Bei uns bestimmt jedenfalls die Regierung.

Und das würde sie auch in London, wenn nicht aufgrund von Klagen das oberste Gericht entschieden hätte,
dass in diesem Fall (Brexit) das ganze Parlament zustimmen muss.
 
Ich versteh nicht, was du meinst. Bei uns bestimmt jedenfalls die Regierung.

Und das würde sie auch in London, wenn nicht aufgrund von Klagen das oberste Gericht entschieden hätte,
dass in diesem Fall (Brexit) das ganze Parlament zustimmen muss.
In der Theorie würde die Regierung ein Gesetz in den Bundestag einbringen welcher dann unabhängig darüber entscheiden würde.
Die Regierung arbeitet im Rahmen der Gesetze und der Bundestag+Bundesrat bestimmen über diese rahmengebenden Gesetze.
In der Realität sind in der Regierung unter anderem die Parteivorsitzenden(oh, Merkel hat den Job abgegeben) etc, welche natürlich Einfluss auf die Fraktionen haben.
Da in beiden Gewalten Parteimitglieder sitzen, ist es mit der klaren Trennung so eine Sache.
 
Es geht um die Umsetzung des Brexit. Nicht darum, ob ein Brexit kommt oder um Gesetze,
sondern um die Durchführung des Brexit, wozu sich die Regierung und das Parlament geschlossen
entschieden haben. Es gibt (gab) sogar schon einen festen Termin.
 
Es geht um die Umsetzung des Brexit. Nicht darum, ob ein Brexit kommt oder um Gesetze,
sondern um die Durchführung des Brexit, wozu sich die Regierung und das Parlament geschlossen
entschieden haben. Es gibt (gab) sogar schon einen festen Termin.
Wenn ich die Briten richtig verstehe muss die Umsetzung aber per Gesetz beschlossen werden. bisher gibt's es wohl nur das Gesetz was passieren soll, aber noch keines über das "wie".
 
Es geht um die Umsetzung des Brexit. Nicht … um Gesetze, sondern um die Durchführung des Brexit,
… und dafür bedarf es eines Gesetzes, das die Durchführung festlegt.

Ich versteh nicht, was du meinst. Bei uns bestimmt jedenfalls die Regierung.
Wie kommst du darauf? Lesen wir das GG etwa unterschiedlich?

Art76 regelt u.a. die Quellen der Gesetzesvorlagen:
(1) Gesetzesvorlagen werden beim Bundestage durch die Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestages oder durch den Bundesrat eingebracht. …

Art77 dann die Beschlussfassung, im Wesentlichen:
(1) Die Bundesgesetze werden vom Bundestage beschlossen. …

Nach Art80 kann die Bundesregierung ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen, das aber nur aufgrund eines Gesetzes, Und das muss ja wieder letztlich vom Bundestag lizensiert sein.

Klar besteht der Konflikt, dass Mitglieder des Bundestags auch Mitglieder der Bundesregierung sein können. Die Überschneidung von Legislative und Exekutive ist dort gegenwärtig ebensowenig vermeidbar, wie diejenige Zwitterstellung des Bundesministers für Justiz. Für Erstere wäre es dadurch lösbar, wenn diejenigen MdBs, die zugleich Mitglieder der Regierung sind, nicht über die Annahme eines Gesetzes abstimmen dürften.

Ferner: Kann es sein, dass du bei »Bei uns bestimmt jedenfalls die Regierung« die Gesetzgebung (durch den Bundestag) mit der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers für die Politik der Regierung und der eigenverantwortlichen Leitung der Ressorts durch die Bundesminister nach Art65 in einen Topf wirfst?
 
Wie schon gesagt, in Sachen Brexit waren es erst Klagen, die verhindert haben, dass die
Regierung das wie geplant alleine durchzieht. OK, ist schon wieder über 2 Jahre her...
 
in Sachen Brexit waren es erst Klagen, die verhindert haben, dass die Regierung das wie geplant alleine durchzieht.
Dass Regierungen versuchen, Dinge unter dem Vorwand, es handle sich um eine reine Exekutivmaßnahme, alleine durchzuziehen, kommt ja nicht unerwartet. Aber genau deshalb gibt’s die Gewaltenteilung, die dafür sorgt, dass gesetzliche Richter ein solches Verhalten der Regierung eben als ungebührlich um die Ohren hauen.

Der parlamentarische Vertreter des Volks ist numal nicht die Regierung, sondern, welch Wunder, das Parlament. Wenn also immer angeführt wird, das Volk habe im Referendum gesprochen, dann ist es nur plausibel, dass seine Volksvertreter dann auch über die Modalitäten des Brexit entscheiden, die im Referendum selbst gar nicht zur Abstimmung standen.
 
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Ich hab nochmal nachgeschaut, ich hatte mich da getäuscht: Die Klagen waren gar nicht gegen die
ganzen Brexit Verhandlungen der Regierung, sondern dagegen, dass die Regierung alleine darüber
bestimmt, ob die 2-Jahresfrist, die Brexit-Prozedur, überhaupt beginnt. Weil das Referendum allein
ja nicht unbedingt bindend ist.

Durch diese richterlichen Entscheidung hätte das Parlament also das ganze noch stoppen können,
und der Volksentscheidung (Referendum) widersprechen und den Brexit verhindern können.

Die Regierung hatte genau diese Befürchtung und wollte das Referendum umsetzen.
 
Langsam dämmerts

Brexit-Erkenntnis.jpg


FB/Lincolnshire Against Brexit
 
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Interessiert die Hard-No-Deal-Brexiteers aber wenig. Die sind auf dem Trump-Kleine-Kinder-Trip. BAAAAAAAGHICHWILLABAMEINENBREXIT!
 
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the end of may.
 
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