Cosmic7110
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Glaub ich dir, bei hohen Geschw. wird das auch interessant, 50m sind ein Begrenzungspfosten bei 100kmh, die halten nichtmal die Tempolimitbeführter hier ein
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Naja, das kann schon sein. In D. gibt es ja noch das Phänomen, dass wenn man mit einer "lahmen Gurke" unterwegs ist, man so schnell fahren kann, wie man will: es kleben einem immer irgendwelche Hirnies am Heck. Die überholen meist nie, weil es ihnen auch schon viel zu schnell ist, bzw. wenn sie überholen, schleichen sie dann vor einem herum wie die Anfänger... Das kenne ich aus eigener Erfahrung, wenn ich mal mit einem Polo (Dienstwagen) unterwegs bin... das ist schon ein krasser Unterschied zum größeren, repräsentativeren, schnelleren/ schneller aussehenden Privatwagen, der allerdings nie schneller bewegt wird (eher sogar langsamer, weil der Sprit aus der Privatschatulle bezahlt wird).
Autobahn oder Landstraße? Dann kommt noch dazu: gerade ausgebaute Landstraße mit viel Vertreterverkehr (Skoda Octavia, VW Passat, Audi A4) oder eher kurvig-heimelig mit überwiegendem Privatverkehr? Das macht meiner Meinung nach einen großen Unterschied. Vorallem die Klientel, die dort meist unterwegs ist.Würd ich glauben wenn ich keine hätte:
nichtmal mit dem Ding kenne ich solche Erfahrungen, und mit dem bin ich oft unter 100 unterwegs weil er in dem Bereich ein mieses Übersetzungsverhältnis im 5ten hat.
Mit seinem Popligen 1.2er Pandamotor schafft es aber selbst der Eimer problemlos auf der Beschleunigungsspur auf die 90-95 der rechten zu beschleunigen und einzuscheren ohne jemanden zu behindern, dazu muss man den nichtmal bis in den Begrenzer treten aber halt mal bis 4 oder 4500 drehen... (ist fürn Benziner nun nicht all zu viel sondern eher normaler Arbeitsbereich-auch wenn was anderes suggeriert wird)
das mit halber tacho ist für mich mega unpraktikabel wegen abstandseinschätzung... daran hapert es bei den meisten auch. ich habe in der fahrschule gelernt, bis 50 km/h 1 sekunde abstand, darüber 2 sekunden, bei trockenen fahrbahn verhältnissen natürlich. d.h. man sucht sich einen markanten punkt auf der fahrbahn (zb. mittellinie) und wenn das heck des vorausfahrenden fahrzeuges diesen punkt erreicht hat, zähle ich einundzwanzig, zweiundzwanzig und erreiche dann mit der front meines fahrzeuges den markanten punkt.Mal zur Erinnerung (ja ja Fahrschule ist lange her): Bei solchen Geschwindigkeiten gilt "halber Tacho" Abstand.
weiß eigentlich jemand für welche geschwindigkeit die abstandslinien auf autobahnen gedacht sind? für die richtgeschwindigkeit 120 km/h?
Nee, "wir" werden zum Mars fliegen – …ab ca. 2020-30.Und ja, wir könnten auch zum Mars fliegen.
das ist soweit klar. die frage ist, für welche geschwindigkeit gilt das?Du sollst den Abstand so einhalten, das das vorausfahrende Fahrzeug 3 Linien vor Dir bleibt. (ist zumindest in DK so)
Nee, "wir" werden zum Mars fliegen – …ab ca. 2020-30.
Eine günstige Konstellation für einen Start besteht ja nur etwa alle zwei bis drei Jahre.
Könnte man auch mal einen Thread für starten.
Zum Thema: …halt selbst LKW fahren.
Was du glaubst oder was nicht, interessiert mich nicht die Bohne. Ich weiß, was ich jeden Tag auf der Straße sehe. Bin gerade auf dem Obi Parkplatz und auf dem Weg dahin klebte auch wieder so ein Hohlkopf am Stoßfänger, obwohl es im Stadtverkehr nicht schneller ging. Eigentlich müsste man den Leuten mal einen Scheitel ziehen. Jedenfalls ging die Fahrt danach langsamer voran, denn ich lasse mich nicht bedrängen.Es kann nicht sein, was nicht sein darf? Passiert, tjo, aber ich glaube dir immernoch nicht, dass es 8 Fahrzeuge waren die an deiner Stoßstange kleben, vor allem nicht bei reelen 115...
circa 3500 Tote - das könnte man auch als Krieg auf Deutschlands Strasse bezeichnen.
sowohl als auch Kölner Autobahnring + Speckmantel, wenn hier keine Idioten unterwegs sind weiß ich auch nichtAutobahn oder Landstraße? Dann kommt noch dazu: gerade ausgebaute Landstraße mit viel Vertreterverkehr (Skoda Octavia, VW Passat, Audi A4) oder eher kurvig-heimelig mit überwiegendem Privatverkehr? Das macht meiner Meinung nach einen großen Unterschied. Vorallem die Klientel, die dort meist unterwegs ist.
Ich für meinen Teil habe nichts von täglich gesagt. Aber es kommt häufig genug vor, dass es auffällt.Ihr zwei wollt mir nun also erzählen ihr seid auf einer Land/Bundesstraße mit >100kmh unterwegs und es kleben euch täglich mehrere Fahrzeuge mit deutlich unter 2m Abstand auf dem Kofferraum? und das soll man euch abkaufen?
Das ist schon klar.Ihr wisst aber schon, daß bei manchen Autos die Sicht nach hinten konstruktionsbedingt so schlecht ist, das man als tief sitzender Fahrer auch bei 20m Abstand nicht die Scheinwerfer des Hintermanns durch das kleine, hohe Heckfenster sehen kann?
Ich versteh was du meinst, aber ich hab auch die Erfahrung gemacht, dass wenn mir etwas auffallen will, es sehr häufig auch passiertIch für meinen Teil habe nichts von täglich gesagt. Aber es kommt häufig genug vor, dass es auffällt.
in jungen jahren hatte ich mal einen blitz an die heckscheibe angebracht, den ich auf knopfdruck vom cockpit aus auslösen konnte. das war schon ganz wirksam gegen so manchen trottel und vor allem mancher idiotin.Nur wie bringt man den Nachfolgenden dazu Abstand zu halten ohne selbst wieder eine Gefahrensituation heraufzubeschwören (indem man z.B. vom Gas geht oder gar leicht auf die Bremse tritt)?
Konstruktiv lässt sich am Heck eines LKW oder Anhänger bestimmt einiges ändern, doch wohl sehr teuer und ehr unbeliebt bei Wirtschaft=Politik.
Meine Vorschläge:
Per Gesetz strengere Abstandsregeln für fließenden Verkehr (Alle Fahrzeuge untereinander, LKW zu LKW, LKW zu PKW, etc.) erlassen,
Abstandssicherheitssysteme verbessern, günstiger machen, auch Nachrüstsysteme und schnellstmöglich einführen, einbauen,
mehr Polizeikontrollen und
Vergehen drastisch bestrafen!
- zu geringer Abstand: 1000€
- zu schnell: 500 - 2000€
- gefährliches Fahrverhalten (falsches Überholen, keine Rettungsgasse etc.) 1000€
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/...r-schweiz-gegen-verkehrssuender-a-984406.htmlWas fehlt ist: Sofortige ersatzlose beschlagnahme des Fahrzeuges bei der Polizeikontrolle und Versteigerung zu Gunsten des Staates (bei entsprechendem Vergehen)
Die entsprechenden Personen trifft das am meisten.
http://www.nzz.ch/schweiz/auch-geleaste-fahrzeuge-koennen-beschlagnahmt-werden-1.18321829Handelt es sich um ein Leasingfahrzeug oder einen Mietwagen, werde das Auto in der Regel an das jeweilige Unternehmen zurückgegeben.
Warum nicht? Was ich nicht verstanden habe ist, ob der Differenzbetrag ausgezahlt wird, d.h. wenn ein Sportwagen >100K CHF verwertet wird fällt die Geldbusse geringer aus. Muss ich mal herausfinden...Dass das Motorrad dem Mann nicht gehört, sondern lediglich geleast ist, stellt laut Bundesgericht kein Hindernis dar. Entscheidend sei, ob das Fahrzeug dem Lenker weiterhin zur Verfügung stehe oder nicht. Das heisst: Kann ein Leasinggeber nicht gewährleisten, dass das verwendete Fahrzeug nicht mehr in die Hände des Rasers gelangt, ist die Beschlagnahme und allfällige spätere Einziehung grundsätzlich möglich. Dasselbe gilt beispielsweise auch für Fahrzeuge, die einem Familienmitglied gehören oder von einer bekannten Person ausgeliehen wurden.
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/...r-schweiz-gegen-verkehrssuender-a-984406.html
http://www.nzz.ch/schweiz/auch-geleaste-fahrzeuge-koennen-beschlagnahmt-werden-1.18321829
Warum nicht? Was ich nicht verstanden habe ist, ob der Differenzbetrag ausgezahlt wird, d.h. wenn ein Sportwagen >100K CHF verwertet wird fällt die Geldbusse geringer aus. Muss ich mal herausfinden...