picknicker1971
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Muss es ja auch nicht - Das ist ja auch in §363 grundsätzlich geregelt.In §477 steht mit keiner Silbe dass der Kunde nach 6 Monaten etwas beweisen muss.
Das EU-Recht hat diesen Zeitraum inzwischen auf 12 Monate korrigiert und explizit ausgeschlossen dass der Verbraucher im Standard
in eine Beweispflicht rutscht.
477 regelt abweichend dazu die Rechte (für Verbrauchsgüter) in den ersten 6 Monaten (auf Vermutung)
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