Apple Garantie oder nur Händlergarantie bei ebay Kauf?

rumpelmac

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Wenn ich ein iPhone von einem gewerblichen ebay-Händler kaufe und dieser nicht ofizieller Apple Reseller/Retailer ist, wie verhält es sich dann mit der Direkt-Garantie bei Apple ? Kann man dann nur beim ebay-Händler reklamieren? Und wann beginnt die Garantie?
 
Wenn es sich um ein Neugerät handelt, dann hast du selbstverständlich auch die einjährige Apple Herstellergarantie!
Für gewöhnlich hast du gegenüber dem Händler Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung, außer er gibt explizit eine Garantie.

Bei der Gewährleistung geht es nur darum, dass der erworbene Artikel zum Zeitpunkt der Übergabe (Gefahrenübergang) mangelfrei ist.
Leider bringt dir die Gewährleistung nur in den ersten 6 Monaten wirklich etwas, da im ersten halben Jahr davon ausgegangen wird, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war und der Händler beweisen muss, dass dem nicht so war. Zwischen dem 7. und 24. Monat müsstest du nachweisen, dass ein eventueller Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war.
 
Und wann beginnt die Garantie?
Die Garantie beginn mit dem Kaufdatum durch den/einen Endkunden beim Händler. Falls Apple in seiner Datenbank ein anderes Datum listet, kann man dies durch Zusendeung des Kaufbelegs korrigieren lassen.
 
Danke für die Antworten. Wenn man also auf vorhandene Garantie und eine ebay-Zahlung mit Käuferschutz achtet, dann spricht eigentlich nichts gegen einen Kauf bei einem gewerblichen Ebay Händler. Woher beziehen solche Händler eigentlich iPhones in so grosser Stückzahl? Ich dachte Apple ist da sehr restriktiv und beliefert nur wenige offizielle Reseller/Retailer?
 
Wenn du einen professionellen und seriös wirkenden Händler wählst, spricht generell nie was gegen den Kauf. Wenn du bei gewerblichen Verkäufern etwas unter den Rahmenbedingungen des Fernabsatzgesetzes kaufts, hast du immer das 14-tägige Widerrufsrecht und kannst Produkte so in Ruhe anschauen und überprüfen. Weiterhin räumen gewerbliche Verkäufer auch immer eine Gewährleistung ein, für die sie der eigentliche Ansprechpartner sind. Der Trend, sich direkt an den Hersteller zu richten, ist vom Gesetzgeber so eigentlich nicht gedacht gewesen. Der Grund dafür sind die vielen Direktvertreiber und Grossmärkte. In der guten, alten Zeit, als alles noch aus Holz war und das Gesetz erdacht wurde, ist man mit Pferd oder Fahrrad direkt zum Händler vor Ort geritten. Bei Amazon geht das nicht mehr und MediaMarkt und Konsorten stehlen sich da aus der Verantwortung mit dem Hinweis auf Herstellersupport.

Zu deiner Frage, woher die vielen Geräte kommen: Die werden von wechslewilligen Kunden, die nicht per Kleinanzeige direkt verkaufen, bei Händlern mit dem Angebot der Inzahlungnahme angenommen, aufbereitet (mit nem Lappen und einem Factory-Reset) und weiter verkauft.

Unterm Strich: Bei FlipForNew oder Konsorten würde ich ein Handy/Laptop/Fotoapparat kaufen, beim Privatmann nur, wenn noch Garantie verfügbar ist oder der Preis entsprechend attraktiv.
 
Der Trend, sich direkt an den Hersteller zu richten, ist vom Gesetzgeber so eigentlich nicht gedacht gewesen.

Ob vom Gesetzgeber so gedacht oder nicht.
Wenn der Hersteller eine (freiwillige) Garantie auf sein Produkt gibt, dann hat man als Verbraucher das Wahlrecht, ob ich die Garantie vom Hersteller oder die Gewährleistung vom Händler in Anspruch nehme. Wird jedoch das Gerät im Rahmen der Garantie ausgetauscht, wie bspw. bei Apple, habe ich später keine Ansprüche mehr gegenüber dem Händler, da es sich nicht mehr um die vom Händler übergebene Sache handelt (abweichende Seriennummer).

Bei Amazon geht das nicht mehr und MediaMarkt und Konsorten stehlen sich da aus der Verantwortung mit dem Hinweis auf Herstellersupport.
Das stiehlt sich niemand aus der Verantwortung. Du musst dem Händler zweimal die Gelegenheit geben die Sache von Mängeln zu befreien. Ob dieser das nun selbst durchführt oder es zum Hersteller schickt spielt eigentlich keine Rolle. Nur verweigern darf der Händler das nicht, denn als Verbraucher hat man wie o.g. das Wahlrecht.
 
Zu deiner Frage, woher die vielen Geräte kommen: Die werden von wechslewilligen Kunden, die nicht per Kleinanzeige direkt verkaufen, bei Händlern mit dem Angebot der Inzahlungnahme angenommen, aufbereitet (mit nem Lappen und einem Factory-Reset) und weiter verkauft.
Auf diese Geräte bekommt dann aber keine 1jährige Apple-Garantie, da es keine Neuware ist!
 
Auf diese Geräte bekommt dann aber keine 1jährige Apple-Garantie, da es keine Neuware ist!
Das ist ja auch meine Befürchtung. Den Ebay-Händler gibt es dann vieleicht nach 3 Monaten nicht mehr und dann steht man mit einem Kaufvertrag mit keinem praktischen Gewährleistungsanspruch da. Deshalb wäre es ja auch spannend zu wissen, ob das offizielle oder zwischengehandelte Ware ist. Bei besagten Ebay Händlern wird die Ware zumindest als OVP und neu mit Rechnung angeboten.
 
"Neu und OVP" bedeutet Neuware - also auch Apple-Garantie. Wenn dem dann nicht so sein sollte, kannst du dem Händler ja die Ware zurücksenden mit dem Vermerk "entspricht nicht der Beschreibung".
Wer ist denn der Verläufer .. oder zeig mal den ebay-Link
 
Die Artikelbeschreibung trifft auf einen ganz normalen Neukauf zu .... somit gibts auch 1 Jahr Garantie von Apple.
Vorteil eines Kaufs bei Apple wäre die 2 Jahre Gewährleistung seitens Apple... allerdings kann man sich für die "gesparten" 90 Euro auch schon fast einen AppleCare zulegen und ist somit sogar noch besser über die 2 Jahre abgesichert (wenn man dies denn möchte)
 
Hallo roedert, danke erstmal für die Hilfe. Ich habe folgenden Passus bei besagtem Händler gefunden: Kein Ausweis der Umsatzsteuer da Differenzbesteuerung gemäß §25a UstG.
Besagt das nicht, dass es sich damit um einen Widerverkauf von Neuware und nicht um einen Neukauf handelt?
 
Das ist für Dich als Käufer egal - ob das nun ein Wiederverkauf ist oder nicht. Die meisten Händler machen Wiederverkauf nur machen die nicht alle eine Differenzbesteuerung
Für die Garantie bei Apple zählt ob es der Erstverkauf ist
 
Hallo Hausbesetzer, klingt verwirrend für mich. Also, es ist egal für mich, ob es ein Wiederverkauf ist, aber für die Apple-Garantie ist es wichtig, ob es ein Erstverkauf ist? confused
 
Es muss der erste Verkauf für Apple sein, wie oft sich Händler das Teil gegenseitig verkaufen, kann Dir egal sein.
Im Zweifelsfall musst Du Apple die Rechnung (mit Seriennummer) zeigen und wenn sich bisher niemand damit registriert hat, wird das als Erstverkaufsdatum genommen.

Ist alles etwas kompliziert abe wenn das selbiges ist, einfach bei Apple oder amazon kaufen, da hat man damit dann nix mehr zu tun und so viel günstiger sind die Geräte bei "kleinen Händlern" auch nicht
 
O.k. danke für die Hilfe! Die ganze Recherche lohnt ja schon kaum die Ersparnis :)
 
:confused: warum bei ..... kaufen wenn alles so gut funktioniert bei Apple im Shop,
das was billiger ist, zahlt man später wieder drauf :rolleyes:
Nur mal so zum überlegen - - - -aus Erfahrung !
 
das was billiger ist, zahlt man später wieder drau
Naja, wie schon geschrieben kann man für die "gesparten" 90 Euro AppleCare für 99 Euro (iPhone 6 ohne S) abschliessen und ist somit 2 Jahre komplett über Apple abgesichert und nicht mehr auf der Verkäufer und dessen Gewährleistung angewiesen.
 
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