Guten Tag und frohe Ostern,
Ich habe da ein kleines Problem. Ich studiere momentan an einer Hochschule und derzeit ist es so, dass man sich selber per ausgefülltem Zettel in die Prüfungen einschreiben muss. Die Einschreibefrist wird wie folgt erklärt. :
" Die Gelegenheit zur Anmeldung von Modulprüfungen ist im Sommersemester bis zum 30. März gegeben. Fällt das Ende der Frist auf ein Wochenende, verlängert sich die Frist bis zum darauffolgendem Werktag. Später eingegangene oder nicht unterschriebene Anmeldungen werden nicht berücksichtigt."
Das ich mich noch nicht angemeldet habe, habe ich erst am 29.3 gemerkt. An diesem Tag jedoch konnte ich mich aufgrund des Feiertages nicht anmelden. Nun bin ich etwas wegen den Feiertagen und den Ferien verwirrt.
So wie ich das verstanden habe besteht noch die Möglichkeit mich am 2.4 für die Prüfungen anzumelden oder irre ich mich da ?
Ich habe da ein kleines Problem. Ich studiere momentan an einer Hochschule und derzeit ist es so, dass man sich selber per ausgefülltem Zettel in die Prüfungen einschreiben muss. Die Einschreibefrist wird wie folgt erklärt. :
" Die Gelegenheit zur Anmeldung von Modulprüfungen ist im Sommersemester bis zum 30. März gegeben. Fällt das Ende der Frist auf ein Wochenende, verlängert sich die Frist bis zum darauffolgendem Werktag. Später eingegangene oder nicht unterschriebene Anmeldungen werden nicht berücksichtigt."
Das ich mich noch nicht angemeldet habe, habe ich erst am 29.3 gemerkt. An diesem Tag jedoch konnte ich mich aufgrund des Feiertages nicht anmelden. Nun bin ich etwas wegen den Feiertagen und den Ferien verwirrt.
So wie ich das verstanden habe besteht noch die Möglichkeit mich am 2.4 für die Prüfungen anzumelden oder irre ich mich da ?