Abschaffung von Patente und Urheberrecht um die Wirtschaft wieder zu beleben?

Abschaffung von Patente und Urheberrecht um die Wirtschaft wieder zu beleben?

  • Ja, gute Idee

    Stimmen: 7 4,1%
  • Nein, so ein Unfug

    Stimmen: 151 88,8%
  • Ja, ich bin dafür, aber nicht erst wegen der Wirtschaftskrise

    Stimmen: 12 7,1%

  • Umfrageteilnehmer
    170
Hmmm – vielleicht sollte mal jemand feststellen, dass sich die Autoren, die die Abschaffung des Patent- und Urheberrechts fordern, sich zuallererst auf das US-amerikanische Patentrecht beziehen, welches doch ein wenig anders ist als das unsrige:
Dort können –im Gegensatz zu fast allen anderen Ländern, wie auch Deutschland– auch Ideen, z.B. Geschäftsideen, durch ein Patent geschützt werden.

Überdies sind die Patentämter in den USA wegen Überlastung inzwischen nicht mehr in der Lage, die Menge der zur Anmeldung stehenden Patentanträge auf eine eventuelle Funktionslosigkeit zu prüfen, so dass für die absurdesten Behauptungen Patente vergeben werden, selbst angeblich funktionierenden Perpetuum Mobiles werden Patente zugestanden. Eine (eigentlich per Gesetz verlangte) Qualitätsprüfung findet also nicht mehr statt.

Hinter dem Betreiben der Abschaffung des Urheberrechts stehen –wie beim jetzt zweimal gescheiterten "Orphan Works Act"– Medienkonzerne wie z.B. Microsoft, Google und andere, die zuerst alle bei ihnen hinterlegten Werke gewinnbringend verkaufen könnten; sie verkaufen dann natürlich nicht das Nutzungsrecht (welches es dann ja nicht mehr gibt), sondern berechnen den Verwertern vermutlich eher so etwas eine "Bereitstellungsgebühr" für die Speicherung und Nutzbarmachung der vormals urheberrechtlich geschützten Werke.

Nur zur Erinnerung: der (bislang gescheiterte) "Orphan Works Act" sah vor, dass die Urheber, um Urheberrechtsstreitigkeiten zu vermeiden, ihre Werke digital gegen eine Gebühr bei kommerziellen Registraturen eintragen lassen sollten; die entsprechenden URLs waren offensichtlich fast alle schon BEVOR die Gesetzesvorlage im US-Repräsentantenhaus vorgelegt wurde, registriert und vergeben.

Hinter dem Ansinnen, beide Rechtsgebiete "zu kippen", stecken Geldinteressen, starke Geldinteressen.

–M.


PS:
Könnte der Threadersteller bitte mal den Titel "Abschaffung von Patente […]" in das grammatikalisch richtige "von Patenten" ändern? Jede Benachrichtigung über einen neuen Beitrag in diesem Thread wird mir per Mail gemeldet, und ich zucke jedesmal zusammen, wenn ich’s erneut lesen muss …
 
Die ersten Patentgesetze stammen aus einer Zeit, wo die Erde noch eine Scheibe war... 14tes Jahrhundert... und wurden im Mittelalter weiter angepasst...
Da läßt man sich nicht einfach vom "Knappen" die Wurst vom Teller nehmen...
 
Auf jeden Fall lässt sich festhalten, dass Apfelpower nicht in der Forschung tätig ist.
 
Und Musiker, Illustrator, Photograph, Texter, also Urheber, ist er auch nicht.

–M.
 
Man sollte schon sehen, dass es sich um amerikanische Wissenschaftler handelt, die ihre Erkenntnisse auf den amerikanischen Markt beziehen.
Wenn man sich die Auswüchse der Patentiererei in den USA anschaut, dann ist der Ansatz nachzuvollziehen.
Warum ich als "Erfinder" dann aber 5 Jahre meines Lebens in die Entwicklung einer Gerätschaft investieren sollte bleibt mir schleierhaft.

Damit man dann während einem Jahr oder einer gewissen Zeit, die einiges kürzer als 20 Jahre ist, Geld verdienen kann. Dies wäre möglich mit Patenten mit kürzerer Laufdauer, und auch fair.
 
Damit man dann während einem Jahr oder einer gewissen Zeit, die einiges kürzer als 20 Jahre ist, Geld verdienen kann. Dies wäre möglich mit Patenten mit kürzerer Laufdauer, und auch fair.

Das mag für kleine Patentinhaber gelten; da es aber den Interessen großer Konzerne stark widerspricht, würden sie vermutlich sehr schnell mit Lobbyarbeit Ausnahmeregelungen entwickeln, die es ihnen möglich macht, ihren Geschäften wie gewohnt weiterhin nachzugehen.

Das passierte z.B. im Bereich des Urheberrechts, als Disney bemerkte, dass das Copyright für Micky Maus im Jahre 2oo3 abzulaufen drohte.
Zwar war die Maus ohnehin schon warenzeichenrechtlich registriert (d.h., keine andere Firma konnte die Maus als Warenzeichen nutzen), man befürchtete aber, dass die alten Filme in Public Domain übergehen könnten oder neue Filme mit der Maus von anderen Urhebern veröffentlicht werden könnten.

So arbeitete eine Lobby (die allein in den Jahren 1997/98 mehr als 6,3 Millionen Dollar an Abgeordnete spendete) einen Gesetzesentwurf aus, der für Werke, die unter "Corporate Authorship" –d.h. als im Auftrag geschaffene Werke ("Work for Hire")– entstanden, ein "erweitertes Copyright" geltend macht, welches den Auftraggebern ein Copyright mit 12o Jahren Dauer zusicherte.
Selbstredend wurde diese Gesetzesänderung durchgesetzt.

Für den Trickfilm "Nemo" bedeutet das, dass das Copyright erst im Jahre 2123 ausläuft.
Da das Gesetz "retroaktiv" ist und rückwirkend gilt, geht auch der 1923 mit Mickey Mouse erschienene Film "Steamboat Willie" erst im Jahr 2o43 in Public Domain über.

Bezeichnenderweise wird diese Gesetzesänderung denn auch "Mickey Mouse Protection Act" genannt.

Man kann also jetzt schon spekulieren, wie eine solche Ausnahmeregelung für große Konzerne benannt wird, wenn das Patentrecht tatsächlich geändert würde.
Es würde dann eben nur für einzelne kleine Patentinhaber gelten.

–M.
 
Das müsste man dann halt verhindern. Die Möglichkeit auf Ausnahmen ist keine Ausrede, diese Massnahme nicht zu treffen. Man muss es zumindest versuchen.
 
Ach, iSchweizer, wenn’s dann, wie im Fall des "Orphan Works Acts" wieder mal nur die Menge der kleinen Krauter erwischt, deren Geschäftsgrundlage damit gründlich zerstört würde, während die großen Konzerne davon unberührt blieben, wäre nichts, aber auch gar nichts gewonnen.
Außer, dass die Reichen immer reicher werden, während die Kreativen (und hierzu zähle ich die Erfinder der Patente) von den Früchten ihrer Arbeit nicht mehr leben könnten.

Nur, um die Parallele zum –beim letzten Mal lediglich an einer Kleinigkeit gescheiterten– "Orphan Works Act" zu ziehen: es ist dabei vorgesehen, dass

1.) sämtliche (!) Werke, die unter das Urheberrecht fallen, von diesem nicht mehr geschützt werden, sondern, falls sie nicht umgehend beim Copyright-Office UND einigen (!!) kommerziellen (!!!) Registraturen gegen Gebühr mit einer dort zu hinterlegenden digitalen Kopie angemeldet werden, erst einmal von jedermann unentgeltlich genutzt werden dürfen, sofern er eine "hinreichend gründliche Suche in den Registraturen" (nicht im Telefonbuch, nicht im Netz, nicht im Branchenbuch, sondern ausschließlich in den Registraturen) dokumentieren kann.

Wohlgemerkt – der Verwerter begibt auf eine Suche nach etwas, was er NICHT FINDEN WILL!

2.) Der Verwerter kann natürlich nicht nur nutzen, er darf auch bearbeiten.
Und das Ergebnis seinerseits bei oben genannten Stellen anmelden.
Dann ist er vollends auf der sicheren Seite.

3.) Ist belegbar, dass er das Werk bei einer der vielenvielen anderen Registraturen hätte finden können, hat er lediglich ein Honorar in der Höhe zu zahlen, welches er bei einer "ordnungsgemäßen" Nutzung hätte zahlen müssen, die Auslagen für den Verwaltungsaufwand der Suche, des Schriftverkehrs und sogar eventuell anfallender Gerichtskosten können ihm nicht in Rechnung gestellt werden.

4.) Es darf ihm, falls er "erwischt" wurde, dass er etwas genutzt hat, was zwar angemeldet, aber von ihm nicht gefunden wurde, wenn er ein Honorar für die bislang erfolgte Nutzung gezahlt hat, noch nicht einmal untersagt werden, dieses Werk weiterhin zu nutzen.

Und jetzt wird’s spannend:
5.) Diese Regelung ist "retroaktiv", sie gilt für alle Werke, die nach 1976 erstellt wurden.
Für die Urheber also bedeutet das, dass sie alle Werke, die sie in der Zeit von 1976 bis zum Zeitpunkt der Einführung des Gesetzes geschaffen haben, digitalisieren und anmelden müssen, damit diese nicht als "verwaist" gelten und genutzt werden dürfen.

Übrigens – zum Scheitern dieses Gesetzesvorschlags kam es im letzten Jahr lediglich, weil die Verwerterverbände sich nicht dazu durchringen konnten, der Forderung eines Politikers zuzustimmen, der forderte, dass sie, die Verwerter, ihrerseits eine Kopie der genutzten Arbeit in einer Registratur (zur Dokumentation der Nutzung) hinterlegen müssten.
Das sei, so wurde betont, eine "unzumutbare Belastung" für die Verwerter.

Disney, Warner, Sony und die anderen großen Konzerne kratzt dieses Gesetz natürlich überhaupt nicht, da ihnen genügend Mittel zur Verfügung stehen, ihre Bilder, Filme, Musikstücke, etc. bei ALLEN Registraturen anzumelden, so dass es für sie ein Leichtes ist, zu belegen, dass man sie hätte finden können.

Wie man sieht, trifft’s lediglich die Kleinen, die sich schon so seit Jahren abmühen, für ihre Arbeit Geld zu bekommen.

Und, obgleich dieser Gesetzesvorschlag lediglich für die USA gültig ist, ist in Zeiten des Internets und anderer digitaler Medien die Welt soweit zusammengeschrumpft, dass die Arbeiten eines Fotografen in Lettland, der noch nie von diesen Registraturen gehört hat, durchaus die nächste "Camel"-Großkampagne zieren könnten. Dazu ein Text von einem begabten Schotten, der so hübsche Texte in sein Blog bei "Blogger" stellte, dass die Agentur daran einfach nicht vorbeikam …

Und beide können NICHTS dagegen unternehmen.

Der Vorstoß von "Facebook", wo ja auch per einfach geänderten AGBs die dort eingestellten Inhalten allesamt plötzlich "Facebook" gehören sollten, ist ein müder Scherz dagegen.

Ich sehe eine ähnliche Entwicklung beim Patentrecht voraus, wobei die Konzerne, wie gesagt, überhaupt nichts zu befürchten haben.
Nur die kleinen Krauter.
Was immer die noch in den Taschen haben, wird von den Konzernen gern noch mit geschluckt.

–M.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und wegen solchen Aktionen von Facebook stelle ich meine Partybilder lieber auf meine eigene Seite.
 
Wie meinst du das? Ich soll dir einen Link geben oder du behauptest, die Party ist nie passiert?
 
Ich bin ja nur hier und komme nicht raus ;)
Aber das bedeutet das, was ich mir zusammengedacht habe?
 
Und wegen solchen Aktionen von Facebook stelle ich meine Partybilder lieber auf meine eigene Seite.

Jargon und Facebook hin oder her – was immer im Netzchen veröffentlicht wurde (wo auch immer), hat als erstes die Chance, genutzt zu werden, wenn der Gesetzesentwurf des "Orphan Work Act" in diesem Jahr erneut verhandelt wird.

Er ist zwar jetzt schon zweimal nicht in verabschiedet worden (2oo6, weil die Urheberverbände dazu befragt wurden und die katastrophalen Konsequenzen aufzeigten –dieses Mal wurden sie doch besser gar nicht erst befragt–, und 2oo8, weil … siehe oben), beim zweiten Mal aber wurde die Entscheidung, wie schon erwähnt, ohnehin lediglich vertagt.

Und auch auf unserem Kontinent wird schon kräftig daran gearbeitet, eine ähnliche Regelung per Beschluss in Brüssel für die EU durchzusetzen.

Na, da kann man sich ja schon drauf freuen, eigene Partybilder in der Werbung eines tschechischen Swingerclubs wiederzufinden.

Versucht das mal Euren Eltern zu erklären …

–M.

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Edit mit PS:
Wer mag, kann ja mit Hilfe der Bildersuchmaschine auf DIESER Website schon mal suchen, wo Bilder von ihm/ihr auftauchen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, so ein Unfug natürlich!

Alleine Patente und das Urheberrecht fördern den Forschungsdrang, keine Patente unterstützen nur das Abkupfern und das wachsweiche Verbessern.

Beispiel Multitouch. Ohne Aussicht auf Patentierung wäre diese Erfindung entweder gar nicht oder aber sehr viel später gemacht worden. Das Wichtige an Multitouch ist ja nicht die eine oder andere Verbesserung sondern die Tatsache, dass es überhaupt erfunden wurde.

Andere können es nicht weiter verwerten? Na und? Vorher kannte es niemand und nun soll es plötzlich unverzichtbar sein? Sollen die anderen doch alternative geniale Bediensysteme erfinden - das steht jedem frei. Es wird ja wohl niemand behaupten, dass Multitouch für immer das einzig Wahre sein wird. Und vom dran rumdoktern entsteht garantiert nichts Neues.

Aber niemand zermartert sich das Hirn wenn er weiß, dass die Konkurrenz sofort auf seine Ideen zugreifen kann - der Mensch kann sich sein Essen ja nicht von seinen Ideen, sondern nur vom Geld das er damit verdient, kaufen.
 
Denkanstoss: Patente sollten eine Maximallaufzeit von einem Jahr haben.

Sehr sinnvoll, wenn man innerhalb eines Jahres nur in extremen Sonderfällen ein Patent erteilt bekommt.... Im Schnitt dauert es 3-4 Jahre von der Anmeldung zur Erteilung.

Darüber hinaus hat eine Erfindung innerhalb eines Jahres im Normalfall noch gar nicht den Weg zur Serienreife gemacht, geschweige denn zum erfolgreich vermarkteten Produkt.
 
Ich habe ja auch in späteren Posts geschrieben, es wäre auch mehr als ein Jahr möglich, jedoch einfach nicht in der Dimension von 20 Jahren. 5 Jahre wären von mir aus auch noch okay.

Übrigens braucht die Konkurrenz auch eine gewisse Zeit zur Serienreife.

;)
 
Ich habe ja auch in späteren Posts geschrieben, es wäre auch mehr als ein Jahr möglich, jedoch einfach nicht in der Dimension von 20 Jahren. 5 Jahre wären von mir aus auch noch okay.

Übrigens braucht die Konkurrenz auch eine gewisse Zeit zur Serienreife.

;)
Nach 5 Jahren sind die meisten Patente gerade mal erteilt. Internationale Anmeldungen nach dem PCT dauern meist noch länger.

Und Nu?

Edit: Im Übrigen werden die wenigsten Patente über die volle Laufzeit von 20 Jahren aufrecht erhalten. Und oft genug sind sie (gerade im Bereich der IT) nach 10 Jahren technisch überholt...
 
Für micht stellt sich weniger die Frage wie lange ein Patent erteilt wird, sondern vielmehr für was ein Patent erteilt wird.

Patente für eine Art der Bedienung von elektonischen Geräten müssen ebensowenig sein, wie Patente auf Saatgut, Pflanzen und auf andere Lebensmittel. Das gleiche gilt auch für Software, hier sehe ich keine Notwendigkeit von Patenten, da das Urheberrecht ausreichen sollte. Vielleicht sehe ich da auch etwas falsch, oder verstehe es nicht richtig.

Darüber hinaus verschwinden viele Patente einfach in der Schublade, nachdem dieses von zweifelfaften Firmen aufgekauft wurde. Beispiele im Zusammenhang mit der Ölindustrie gibt es mehr als genug.
 
Das gleiche gilt auch für Software, hier sehe ich keine Notwendigkeit von Patenten, da das Urheberrecht ausreichen sollte. Vielleicht sehe ich da auch etwas falsch, oder verstehe es nicht richtig.
Software an sich ist vom Patentschutz ausgeschlossen (§1 (3) Nr. 3 PatG bzw. Art 52 (2) c) EPÜ). Das Problem ist schlicht, dass Du Software nicht mehr klar von der Hardware trennen kannst, Vieles, was früher in der elektronischen Schaltungstechnik "hart" verdrahtet wurde (und damit zweifellos technisch und patentfähig war) wird heute mittels Prozessoren softwaremäßig gelöst. Und damit kann Software auch Patente verletzen. Und damit muss logischerweise Software in gewissen Grenzen auch patentfähig sein....

Die gerne bemühten "Doppelklick" und "One-Click" Patente sind im übrigen größtenteils Geschichte, oder bestenfalls Papiertiger. Es ist derzeit relativ schwierig, Schutz auf computerbasierte Erfindungen zu bekommen.
Darüber hinaus verschwinden viele Patente einfach in der Schublade, nachdem dieses von zweifelfaften Firmen aufgekauft wurde. Beispiele im Zusammenhang mit der Ölindustrie gibt es mehr als genug.
Solange die Patente in der Schublade liegen, tun sie noch niemand weh ;). Jemanden zur Nutzung zu "zwingen", ist nicht möglich und wäre auch rechtlich äußerst bedenklich...
 
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