Abmahnwelle wegen Google Fonts

Ich nicht. "Mein Dienstleister hat mich in eine juristisch blöde Situation gebracht" lässt keine Graustufen zu. Oder gibt es neuerdings nur noch die Wahl zwischen "dieser Dienstleister, der anscheinend seine Arbeit nicht macht" und "keine Website"?
 
Ich denke, derjenige, der in dem einen Experten-Forum wie diesem als professioneller Webmaster einen großen Aufschlag hat, wird im Autoforum als KFZ-Laie auf seinen Hilferuf „Motor überhitzt - was tun?" auch nicht hören wollen: „Wenn ich vorher schon einen minimalen Wasserverlust hatte nehme ich doch gefälligst vor einer Urlaubsfahrt mal eben die Köpfe runter und checke die Zylinderkopfdichtung!"
Der Vergleich hinkt leider. Wer eine Webseite veröffentlicht muss sich an geltendes Recht halten. Das erwirbt man entweder oder zahlt jemanden dafür.

Dein Autovergleich läuft eher darauf hinaus, dass Du auch ohne Führerschein mit dem Auto zur Apotheke fahren willst, mit dem Verweis “ich fahre ja sonst nicht, da brauche ich den eh nie”.

Motorhaubenwissen ist hier nicht gefragt, eher Stvo Wissen.
 
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Niemand muss eine Website haben. Wer sich mit "dem Kram" zu wenig auskennt und dann juristischen Ärger bekommt, der sollte zwei Dinge tun:
  1. Den Dienstleister feuern, danach
  2. die eigene Website vom Netz nehmen und entweder juristisch einwandfrei gestalten oder, wenn man das nicht kann oder will, nie wieder online stellen.

Sollte es das Ziel sein, dass das Internet irgendwann genau so funktionieren wird - dann können wir es auch gleich abschalten.

Diese rotzigen Abmahnungen sind nur eine Gelddruckmaschine für Anwälte, die sonst nichts auf die Reihe bekommen.

Deshalb muss eine Gesetzesänderung her (die es bei der Masse an Anwälten im Bundestag aber nie geben wird):
Fühlt sich jemand seiner Rechte verletzt, hat er den Webseitenbetreiber zu informieren - und kann auch gerne eine Frist setzen. Dies ist kostenlos.
Sollte der Webseitenbetreiber dies ignorieren, geht der Vorfall an eine staatliche Stelle, z.B. Landes-Bundesdatenschutzbeauftragter. Der kann prüfen ob er auch nochmal kostenlos darauf hinweist, oder ob ein Busgeld verhängt wird.

Ich bin nämlich der Meinung, dass für die Wahrung des Rechtsfriedens der Staat zuständig ist - und nicht irgendwelche Anwälte oder irgendwelche Typen, die derzeit meinen, sie können private Abmahnungen je 100€ verschicken.
 
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Ich nicht. "Mein Dienstleister hat mich in eine juristisch blöde Situation gebracht" lässt keine Graustufen zu. Oder gibt es neuerdings nur noch die Wahl zwischen "dieser Dienstleister, der anscheinend seine Arbeit nicht macht" und "keine Website"?
Mir wäre das auch nicht passiert, aber die Welt ist voller Grautöne und manchmal komplexer.
 
Ach komm - es gibt doch nicht wirklich einen Google Font, dessen Nutzung nur erlaubt ist, wenn er auf einem Google-Server gehostet wird... oder? Ich hab' jetzt einfach mal bei Roboto nachgeschaut, das dürfte der populärste Google-Font sein. Der steht unter der Apache License 2.0, das heißt den darf man selbst hosten.
Ja, viele Schriften darf man hosten, nur z.B. darf man sie oft nicht in andere Formate wie WOFF umwandeln, um sie als Webfonts zu benutzen. Um genau dies einfacher zu machen, war Google Fonts ein guter Dienstleister. Aber weil man die Übertragung der IP-Adresse für das Abrufen von Ressourcen nicht als Abgedeckt von Artikel 6 angesehen hat, hat ein LG gesagt: nö. Die Absurdität ist einfach absurd.

Und dann kommt jemand mit einem Profilbild welches wohl Urheberrechte verletzt und meint er wüsste alles besser. Absurd.
 
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Sollte es das Ziel sein, dass das Internet irgendwann genau so funktionieren wird - dann können wir es auch gleich abschalten.

Ja, das Ziel ist, dass das Internet genau so funktioniert, dass nicht mehr jeder glaubt, ein Grundrecht auf eine eigene Website zu haben und dabei keinen Pfifferling auf Recht und Gesetz geben zu müssen. Bevor das Web eine Gelddruckmaschine für irgendwelche Werbesprallos wie Google war, funktionierte es genau so: Wer was erstellen wollte, sollte wissen, was er tut. Wer nicht wusste, was er tut, hat es tunlichst gelassen. Da sollten wir wieder hinkommen.
 
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Ja, das Ziel ist, dass das Internet genau so funktioniert, dass nicht mehr jeder glaubt, ein Grundrecht auf eine eigene Website zu haben und dabei keinen Pfifferling auf Recht und Gesetz geben zu müssen. Bevor das Web eine Gelddruckmaschine für irgendwelche Werbesprallos wie Google war, funktionierte es genau so: Wer was erstellen wollte, sollte wissen, was er tut. Wer nicht wusste, was er tut, hat es tunlichst gelassen. Da sollten wir wieder hinkommen.

Selten so einen Unsinn gelesen...
 
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Aber weil man die Übertragung der IP-Adresse für das Abrufen von Ressourcen nicht als Abgedeckt von Artikel 6 angesehen hat, hat ein LG gesagt: nö. Die Absurdität ist einfach absurd.

Die Absurdität dessen, dass Gesetze gelten? Da weiß ich gar nicht, wo ich anfangen soll.
 
Diese rotzigen Abmahnungen sind nur eine Gelddruckmaschine für Anwälte, die sonst nichts auf die Reihe bekommen.

Deshalb muss eine Gesetzesänderung her (die es bei der Masse an Anwälten im Bundestag aber nie geben wird):
Genau das ist der Punkt. Die Politik will es nicht korrigieren.

Es gibt zu viele Juristen und die suchen sich Beschäftigungen, wenn sie mangels Qualifikation keiner einstellt. Abmahnrecht, Datenschutz und andere Felder werden dafür aufgeblasen und legal missbraucht.

Unser Problem sind eben auch der Überhang an Juristen in der Politik!
 
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Ja, und? Wenn in der 19. Wahlperiode etwas getan wurde, gilt es in der 20. nicht mehr?
 
Aber die Diskussion gibt einem doch auch etwas an die Hand: Mehrere Tipps, wie man Google Fonts sauber loswird, ohne auf Webfonts verzichten zu müssen. Das ist dann auch weniger unhöflich gegenüber den eigenen Besuchern.



Niemand muss eine Website haben. Wer sich mit "dem Kram" zu wenig auskennt und dann juristischen Ärger bekommt, der sollte zwei Dinge tun:
  1. Den Dienstleister feuern, danach
  2. die eigene Website vom Netz nehmen und entweder juristisch einwandfrei gestalten oder, wenn man das nicht kann oder will, nie wieder online stellen.
Verstehe dein Verständnisproblem nicht. Warum, glaubst du, hat eine Website üblicherweise ein Impressum und eine Datenschutzerklärung (übrigens in der Regel verpflichtend), wenn nicht, weil derjenige, der sie betreibt, rechtlich haftet?



Je nachdem. Wenn man passionierter Autoschrauber ist, dann macht man das selbst, ansonsten lässt man das den Profi machen. Keineswegs schickt man dann aber dem Hersteller des Motors ein Anwaltsschreiben und macht sich damit selbst zum Obst.

In aller Kürze, um gegenseitige Verständnisprobleme aufzulösen: Bei der Abmahnung handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit (wie war das: Auf hoher See und vor Gericht...) um eine rechtsmissbräuchliche Massenabmahnung, die damit gerichtlich sowieso nicht geltend gemacht werden kann (by the way: Hast Du Dir das verlinkte Antwortschreiben eigentlich mal durchgelesen?)

Mir geht es doch gar nicht darum, dass ich verbindliche rechtliche Vorgaben unterwandern will, sondern lediglich darum, von solchen Abmahnungen betroffenen Webseitenbetreibern eine kleine Hilfestellung zu geben. Alleine das Anfordern der anwaltlichen Vollmacht im Original halte ich für einen guten Schachzug.

Zwischen den Zeilen Deiner Argumentation lese ich vor allem Unverständnis über die verpeilten, stümperhaften Webseitenbetreibern, die diese Lücke nicht unverzüglich geschlossen haben als einen gewissen Ärger über die Abmahnanwälte, die in der Konsequenz ihrer Schadensersatzforderungen für ihren Mandanten „Wang Yu" nicht nur dem einen oder anderen Webseitenbetreiber, für den 226,- Euro viel Geld sind, eine schlaflose Nacht bereiten. Sondern damit auch Gerichte beschäftigen, die sowieso schon für viel wichtigere Dinge komplett überlastet sind (kann ich als ehrenamtlicher Jugendschöffe aus nächster Beobachtung bestätigen).

Oder wollen wir ernsthaft diskutieren, dass „Wang Yu" auf mutmaßlich Tausenden von Websites gerade ein hoher seelischer oder materieller Schaden entstanden ist?
 
Zwischen den Zeilen Deiner Argumentation lese ich vor allem Unverständnis über die verpeilten, stümperhaften Webseitenbetreibern, die diese Lücke nicht unverzüglich geschlossen haben

Sie hatten mehrere Jahre lang Zeit dazu. Nein, dafür habe ich kein Verständnis mehr.
 
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Die Absurdität dessen, dass Gesetze gelten? Da weiß ich gar nicht, wo ich anfangen soll.
Hier geht es um die Auslegung von Gesetzen, Artikel 6 der DSGVO legt fest wann eine Datenverarbeitung rechtmäßig ist und hier gibt es mehrere Punkte die halt greifen können, Zustimmung ist nur einer dieser Punkte.
 
Wenn es um WordPress geht, gibt es genügend Themes - auch kostenlose - , die Google Fonts lokal hosten und auch entsprechende Plugins. Es ist nun wirklich kein Hexenwerk, die Abmahnungen zu vermeiden. Bei anderen CMS muss man sich halt kundig machen.
 
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