Abmahnwelle wegen Google Fonts

Das Zitat ist nicht von mir! Sehe das eher wie du
Oh, sorry vielmals, das tut mir sehr leid. Hab's gefunden, hatte wohl Wurstfinger... Ich lösche es einfach (EDIT: hab's "gemeldet"), es ist auch nicht sooo wichtig...;-)
 
Mein Gott, wann wird endlich auch in Deutschland, wie beinahe im kompletten Rest der Welt, das Abmahnrecht den primitivsten Regeln des gesunden Menschenverstands angepasst? Abmahnen darf nur der „Geschädigte“. Die Kosten trägt bis zur Feststellung der Berechtigung der Abmahner (wieso sollte, was bei einer Zivilklage recht ist, bei einer Abmahnung nicht billig sein). Und vor allem: Bevor Kosten entstehen, muss der „Schädiger“ auf sein schädigendes Verhalten hingewiesen und ihm Gelegenheit gegeben werden, dieses abzustellen.

Sofort wäre der Teil der Juristen, den die Welt wirklich nicht braucht, arbeitslos.
 
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Ja, aber auch ein weiteres Plugin. :hum:
yep, aber besser, als bei zig-Seiten die Templates zu wechseln, es gibt nämlich nur wenige, die Fonts mitbringen und nicht bei google ziehen. Und die müssen den Kunden dann erst mal gefallen.
 
Ja schön das Problem auf den Besuchenden abwälzen 🙄
 
Mein Gott, wann wird endlich auch in Deutschland, wie beinahe im kompletten Rest der Welt, das Abmahnrecht den primitivsten Regeln des gesunden Menschenverstands angepasst?
Wir haben ein Rechtssystem an dem seit Jahrzehnten nur herum gefrickelt wird, wo auch schon mal Paragraphen von 1935 und älter überleben, dass nach dem 2. Weltkrieg massgeblich von vorbelasteten Juristen nochmal notdürftig zusammen geflickt wurde, mit einem Gesetzbuchansatz der in der Grundlage kein Individuum kennt (Gesunder Menschenverstand kann deswegen gar nicht drin vorkommen, andere Systematik), mit einem Grundgesetz dass nur für die Übergangszeit bis zur Wiedervereinigung gebaut war, an dem seitdem handwerklich unterbelichtete Regierungen seit Jahrzehnten populistisch einen Balkon an den Anbau an den Balkon vom Geranienkasten am Vogelhaus bauen ohne das Gesamtbild überhaupt annäherungsweise verstanden zu haben ... und du erwartest Qualität beim Abmahnrecht?
 
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yep, aber besser, als bei zig-Seiten die Templates zu wechseln, es gibt nämlich nur wenige, die Fonts mitbringen und nicht bei google ziehen. Und die müssen den Kunden dann erst mal gefallen.
Ok, aber es ist ja auch möglich mit wenigen Handgriffen dem bzw. jedem Template die Fonts lokal einzubinden und
mit einem schmalen functions-snippet sonstige google-Verbindungen komplett zu unterbinden.

Und was machst du, falls das Plugin mal nicht mehr laufen oder nicht mehr mit dem Theme kompatibel sein sollte?
 
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Das Tool lindert deinen Schmerz nur kurz,
Wieder ein Plugin mehr
Wieder Updates
Wieder konfiguation
Wieder ggf. Problem in Verbindung mit anderen Tools.
..
..
..
Für das schnelle Handeln um sich dann in Ruhe Gedanken zu machen, ok.
Erst recht wenn man wenig Ahnung hat und erstmal "sicher" sein will.
 
Ok, aber es ist ja auch möglich mit wenigen Handgriffen dem bzw. jedem Template die Fonts lokal einzubinden und
mit einem schmalen functions-snippet sonstige google-Verbindungen komplett zu unterbinden.

Und was machst du, falls das Plugin mal nicht mehr laufen oder nicht mehr mit dem Theme kompatibel sein sollte?
Nichts ist für die Ewigkeit. Erst mal schnelle Hilfe, dann kann man weiter sehen. Bei WordPress findet ja gerade die Umstellung auf Blockthemes statt, die noch ein Weilchen als Beta-Phase andauern wird. Irgendwas nachrüsten, anpassen muss man immer.
 
Nun wird der Ammahnanwalt wegen gewerbsmäßigem Betrug verklagt (y)

Denn ein "Datenschutzanwalt" hat vermutlich tausende Abmahnungen verschickt, doch nun drohen ihm selbst rechtliche Konsequenzen - wegen gewerbsmäßigen Betrugs.

Quelle: winfuture.de/news,131513.html
 
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Mein Chef hat auch so eine Abmahnung bekommen.
Er kannte sich zunächst überhaupt nicht aus, dachte es habe etwas mit Google Maps auf seiner Homepage zu tun.
Habe dann das Abmahnschreiben von Mag. Hohenecker durchgelesen und meinem Chef aus technischer Sicht erklärt, wie es dazu kam.

Er hat den Betrag nicht beglichen und wird einen Teufel tun, dies zu machen.

Mit meinen geringfügigen Hintergrundinfos zu IT und marginalem Wissen in Wirtschaftsprivatrecht setzte ich provisorisch ein Antwortschreiben auf. Und siehe da, einen Tag später bekam mein Chef einen Brief von seiner Arbeitgeberkammer, mit einer Anleitung wie er sich zu verhalten habe, und da glichen sich dieser Brief und mein Entwurf fast wie ein Ei dem anderen.

Besonders pikant: Die Frau Eva Z. fordert eine Datenauskunft gemäß DSGVO an. Mag. Hohenecker ist bewusst, was für einen Aufwand das für den Seitenbetreiber darstellt. Die Quintessenz: Im Abmahnschreiben heißt es, wenn das Geld sofort überwiesen werde, zöge man die Anforderung der Datenauskunft zurück.

Das ist doch der schriftliche Beweis, dass es Frau Z. gar nicht auf ihren Datenschutz ankommt, sondern dass ihre Datenauskunft nur ein Druckmittel sein soll, nach dem Motto "Tausche Geld gegen Arbeitsaufwand".

Dass gegen Mag. Hohenecker nun ermittelt wird nehmen wir beide mit Genugtuung zur Kenntnis. Solches schäbige, geldgierige Verhalten eines Rechtsverdrehers ist zutiefst unmoralisch. Hoffentlich wird ihm seine Zulassung entzogen.

Hier in Österreich heißt das schlagende Argument der Abmahnungs-Gegner nun: Das Ganze wurde mit Bots durchgezogen. Und Bots haben kein Recht auf Datenschutz.

Also surft diese Frau Z. rein zufällig auf ca. 10.000 Seiten herum, ärgert sich urplötzlich bei jeder dieser Seiten über die Datenweitergabe an Google, schreibt jede Seite auf und verklagt sie auf 100 Euro wegen Unwohlsein … so kann man auch zu Geld kommen. Oder hinter Schloss und Riegel.

https://www.krone.at/2792766
 
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Also surft diese Frau Z. rein zufällig auf ca. 10.000 Seiten herum, ärgert sich urplötzlich bei jeder dieser Seiten über die Datenweitergabe an Google, schreibt jede Seite auf und verklagt sie auf 100 Euro wegen Unwohlsein … so kann man auch zu Geld kommen. Oder hinter Schloss und Riegel.

Mich hat auch einer angeschrieben, eine Privatperson, angeblich hat er alle Verstöße mit Screenshots belegt usw. blah blah.

Blöd nur, dass meine Seite an diesem Tag gar keine Besucher hatte.
 
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Interessant auch diese Aussage:
Der niederösterreichische Anwalt – für den die Unschuldsvermutung gilt – entgegnet, dass ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung bereits die Abmahnung rechtfertige. Die Datenschutzbehörde wiederum merkt dazu an: „Es wird aber ausdrücklich klargestellt, dass die Feststellung von Rechtsverstößen in Datenschutzangelegenheiten in Österreich ausschließlich in die Zuständigkeit der Datenschutzbehörde oder der österreichischen Gerichte fällt, jedoch keinesfalls von privaten Einrichtungen oder Privatpersonen vorzunehmen ist. Die Feststellung einer Datenschutzverletzung kann somit immer erst nach Durchführung eines gesetzlich bestimmten, formgebundenen Verfahrens erfolgen.“
(Quelle)

Demnach wäre die Abmahnwelle in dieser Form, zumindest hier in Österreich, rechtlich nicht gedeckt. Man darf gespannt sein wie das weitergeht.
 
Bevor Kosten entstehen, muss der „Schädiger“ auf sein schädigendes Verhalten hingewiesen und ihm Gelegenheit gegeben werden, dieses abzustellen.

Wie viele Monate nach Bekanntgabe eines Gesetzes sowie des Strafenkatalogs sollte es deiner Meinung nach in Kraft treten?
 
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