Mein Chef hat auch so eine Abmahnung bekommen.
Er kannte sich zunächst überhaupt nicht aus, dachte es habe etwas mit Google Maps auf seiner Homepage zu tun.
Habe dann das Abmahnschreiben von Mag. Hohenecker durchgelesen und meinem Chef aus technischer Sicht erklärt, wie es dazu kam.
Er hat den Betrag nicht beglichen und wird einen Teufel tun, dies zu machen.
Mit meinen geringfügigen Hintergrundinfos zu IT und marginalem Wissen in Wirtschaftsprivatrecht setzte ich provisorisch ein Antwortschreiben auf. Und siehe da, einen Tag später bekam mein Chef einen Brief von seiner Arbeitgeberkammer, mit einer Anleitung wie er sich zu verhalten habe, und da glichen sich dieser Brief und mein Entwurf fast wie ein Ei dem anderen.
Besonders pikant: Die Frau Eva Z. fordert eine Datenauskunft gemäß DSGVO an. Mag. Hohenecker ist bewusst, was für einen Aufwand das für den Seitenbetreiber darstellt. Die Quintessenz: Im Abmahnschreiben heißt es, wenn das Geld sofort überwiesen werde, zöge man die Anforderung der Datenauskunft zurück.
Das ist doch der schriftliche Beweis, dass es Frau Z. gar nicht auf ihren Datenschutz ankommt, sondern dass ihre Datenauskunft nur ein Druckmittel sein soll, nach dem Motto "Tausche Geld gegen Arbeitsaufwand".
Dass gegen Mag. Hohenecker nun ermittelt wird nehmen wir beide mit Genugtuung zur Kenntnis. Solches schäbige, geldgierige Verhalten eines Rechtsverdrehers ist zutiefst unmoralisch. Hoffentlich wird ihm seine Zulassung entzogen.
Hier in Österreich heißt das schlagende Argument der Abmahnungs-Gegner nun: Das Ganze wurde mit Bots durchgezogen. Und Bots haben kein Recht auf Datenschutz.
Also surft diese Frau Z.
rein zufällig auf ca. 10.000 Seiten herum, ärgert sich
urplötzlich bei
jeder dieser Seiten über die Datenweitergabe an Google, schreibt jede Seite auf und verklagt sie auf 100 Euro wegen Unwohlsein … so kann man auch zu Geld kommen. Oder hinter Schloss und Riegel.
https://www.krone.at/2792766