Da ich ja Jura studiere, kann ich euch erklären, was die geänderten Lizenzbestimmungen im einzelnen bedeuten.
Wie oben schon erwähnt, dürft ihr die Apps auf euren Rechner-Fuhrparks installieren, da ihr eine Lizenz mit entsprechend lautenden Lizenzvertrag erworben habt.
Dies könnte, man beachte bitte das Wort KÖNNTE, für die Softwareindustrie eine nette Lösung sein. Denn wie auch die Film- und Musikbranche, und mit der steigenden Popularität von eBooks, gibt es das Bedürfnis der Rechteinhaber zu wissen, ob NUR derjenige konsumiert, der auch gezahlt hat. Bei einer CD/DVD lässt sich das bisweilen schwer kontrollieren. Zwar gibt es Keys - aber selbst meine 13 jährige Schwester weiß, wo man den Kram her bekommt. Also muss man sehen, dass man die Kontrolle behält, in dem man den Vertrieb an eine Person mit Account bindet. Und da ist das Modell "iTunes", welches eben jetzt eben erweitert wurde, schon ein guter Ansatz. Und beide Seiten des Ladentisches profitieren davon. Der Kunde hat 6 Rechner und braucht nicht mehr 6 DVDs kaufen, und der Rechteinhaber weiß, dass nur Susanne Mustermann diese Lizenz verwendet. Punkt.
Das war es im Grunde schon.
Ich denke mal, mit weiter steigenden Netzbandbreiten wird sich das optische Medium bei Media Markt bald erübrigt haben.
Bin mal gespannt, wie die den neuen Platz verwenden