Ezekeel
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Eine freiwillige Folge davon ist erfreulicherweise, dass Apple bei der Gewährleistung nun seit dem Urzeil auf die Beweislastumkehr nach 6 Monaten verzichtet und damit die Kunden so stellt, als wenn Garantie vorhanden wäre. Da es aber nur um die Gewährleistung geht, trifft das selbstverständlich nur zu, wenn im Apple Store oder online Store gekauft wurde. Denn jeder Jura Student weiss auch, dass ich Gewährleistung nur gegenüber dem Verkäufer geltend machen kann.
Soweit ich mich erinnere muss bei Gewährleistung der Mangel von Anfang an bestanden haben. Da nutzt der Verzicht auf die Beweislastumkehr den Verbraucher auch nüschts, wenn nach 13 Monaten plötzlich was mit dem Teil nicht stimmt. Mit einer Garantie ist das wohl nicht zu vergleichen.