Gesellschaft Rechtsextremismus: 6 Jahre Haft für Holocaust-Leugner Mahler. Strafmass gerecht?

Offenbar noch nicht genug, wie aus der immer noch enormen Anzahl der Nazis und Rechts-Verharmloser ersichtlich ist.

Die wird es immer geben, solange die Leute lieber mit Fackeln Jagd auf die bösen Nazis machen, anstatt sich mal zu fragen, warum Leute an so einen Schwachsinn glauben.
 
jetzt mal eine dumme Frage. Sind wir jetzt ein: "wir diskutieren jedes Urteil"-Forum?

Ich finde, in dieser Fall ist sehr interessant zu diskutieren, da er ein zentrales Menschenrecht, nämlich die Meinungsfreiheit berührt.
Im Grunde bin ich z.B. nämlich durchaus der Meinung :), dass man auch eine extreme politische Meinung haben und diese äußern darf. So kann man nämlich die Nazis sehr schön ausmachen, man weiß wer der Feind ist und kann ihn bekämpfen. Der Durchschitts-Nazi mag per Definition blöde sein, so dumm, allzu offen aufzutreten, sind viele dann doch nicht.

Im Falle des Herrn Mahler sehe ich das aber durchaus anders, insbsondere die Leugnung des Holocausts ist besonders perfide. Denn das er stattfand, ist eine traurige Tatsache, auch sein Ausmaß ist bekannt. Dennoch tun die Leugner so, als wäre da irgendwas dran strittig, was es ja nicht ist. Dadurch lavieren sich die Nazis in eine Opferrolle, die die dann ideologische Basis oder Rechtfertigung ihres "nationalen Widerstandes" und den damit verbundenen Straftaten ist.
 
ich habe über die Auschwitz-Lüge mal eine Seminar-Arbeit geschrieben, und bin zu dem (für mich) widerwärtigen Ergebnis gekommen, dass man diese Lüge äußern darf, weil sie von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.

Ich hatte leider nicht verstanden, dass eine Meinung keine Tatsachenbehauptung darstellt.
Auschwitz ist eine Tatsache, der Holocaust insgesamt ist eine Tatsache, insofern ist die Negierung des Holocausts eine falsche Tatsachenbehauptung, die gerade NICHT von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.

Die Sonne ist eine Scheibe: nicht gedeckt.
Uns würde es besser gehen, wenn die Sonne eine Scheibe wäre: gedeckt.
 
Nun, du kennst dich damit wohl auch besser aus wie ich bzw. hast dich eingehender damit beschäftigt. Nur, wie kommt es dann, dass die Gesetzte, die zur Strafbarkeit des Holocaust-Leugnens führen, noch nicht vom Verfassungsgericht kassiert wurden? So wie ich das verstanden habe, stehen die Grundrechte ja sozusagen ganz oben in der juristischen Nahrungskette...
Reicht da die historisch verständliche Begründung?
 
Das Urteil ist reiner schwachsinn.

1. Wird es Mahler nicht davon überzeugen das der Holocaust nicht gelogen ist.
2. Ist es sowieso bösartig jemanden für eine Lüge sechs Jahre(!) in den Knast zu stecken.
3. Kostet es unnötig Steuern.
4. Wäre eine reine Geldstrafe viel angebrachter. Oder man verdonnert ihn dazu die nächsten sechs Jahre das Holocaust Mahnmal in Berlin zu reinigen.
 
ich habe über die Auschwitz-Lüge mal eine Seminar-Arbeit geschrieben, und bin zu dem (für mich) widerwärtigen Ergebnis gekommen, dass man diese Lüge äußern darf, weil sie von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.

Ich hatte leider nicht verstanden, dass eine Meinung keine Tatsachenbehauptung darstellt.
Auschwitz ist eine Tatsache, der Holocaust insgesamt ist eine Tatsache, insofern ist die Negierung des Holocausts eine falsche Tatsachenbehauptung, die gerade NICHT von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.

Die Sonne ist eine Scheibe: nicht gedeckt.
Uns würde es besser gehen, wenn die Sonne eine Scheibe wäre: gedeckt.


Tatsache ist aber leider ein seeehr schwanniger Begriff. Daher ist die Gesetzesgebung total falsch und dumm.

Hier eine falsche Tatsachenbehauptung:
Adolf Hitler war ein netter Mensch.


Tatsache ist, das er böse war. Oder vielleicht doch nicht? Ist nett/böse nicht doch eine Wertung, also eine Meinung ? Oder ist manches unter heranziehung von "Daten" bzw. "Fakten" so offensichtlich, dass sie als Tatsachen gelten.

Nein, die Tatsachenargumentation ist nicht standfest genug und dient nur als Schutzbehauptung, genauso wie Meinungsfreiheit.
 
Bill, Eva Braun hat Hitler vermutlich subjektiv als "nett/gut" empfunden, daher ist es eine Meinung. Es ist jedoch Fakt, dass es den Holocaust gab, daher zieht dein Vergleich in keiner Weise.
 
Die Strafe ist so hoch, weil er zahlreiche Vostrafen wegen rechtsextremen Straftaten hat und er vollkommen uneinsichtig und unbelehrbar ist.
Desweiteren hat er sich als "Erleuchter" und "Retter der Christenheit" genannt.
Wer sich als "Erleuchter" und "Retter der Christenheit" fühlt und bezeichnet gehört also ins Gefängnis gesteckt? :confused:

ich habe über die Auschwitz-Lüge mal eine Seminar-Arbeit geschrieben, und bin zu dem (für mich) widerwärtigen Ergebnis gekommen, dass man diese Lüge äußern darf, weil sie von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.

Ich hatte leider nicht verstanden, dass eine Meinung keine Tatsachenbehauptung darstellt.
Auschwitz ist eine Tatsache, der Holocaust insgesamt ist eine Tatsache, insofern ist die Negierung des Holocausts eine falsche Tatsachenbehauptung, die gerade NICHT von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.
Nur: Ist die Äusserung von falschen Tatsachen strafbar?
Sollte sie das sein?
Ist die Strafe (mehr als mancher für Totschlag u.ä.) verhältnismässig?
Und und gerade im Vergleich mit anderen Tatsachen, die man leugnen könnte?

Der Völkermord in Ruanda?
Der Völkermord an den Indianern?
Die Haltung von Sklaven?
 
Kein vernünftiger Mensch wird abstreiten, dass der Holocaust eine Tatsache war und eine Leugnung somit keine Meinung ist, sondern das Leugnen einer Tatsache.

Trotzdem stellt sich dann auch hier die Frage, ob 6 Jahre für -von mir aus auch vielfache und jahrelange- Leugnung gerechtfertigt ist - in Anbetracht anderer Urteile hinsichtlich Körperverletzung und Totschlag.
 
Die zentrale Frage ist doch: Kann/sollte man das Strafmaß verschiedener Delikte miteinander vergleichen? Ich denke nicht. Man muss jeden Fall für sich sehen, und da finde ich die sechs Jahre für jemanden wie Horst Mahler angebracht.
 
Trotzdem stellt sich dann auch hier die Frage, ob 6 Jahre für -von mir aus auch vielfache und jahrelange- Leugnung gerechtfertigt ist - in Anbetracht anderer Urteile hinsichtlich Körperverletzung und Totschlag.

Der Gesetzgeber gibt einen Strafrahmen vor, innerhalb dessen sich ein Richter bewegen kann. Das ist eben der Unterschied zu einer Justiz, die keine Wuerdigung des Einzelfalls vorsieht und Richtern keinen Ermessensspielraum laesst.

Ich kann hier, wenn es sein muss, auch Urteile verlinken die einschlaegig vorbestrafte Bagatelltaeter (Diebstahl) im fortgesetzten Wiederholungsfall zu aehlich hohen Haftstrafen (Gesamtstrafen) verurteilt haben. Herr Mahler hat nach meiner Kenntnis 10 Vorstrafen - nur 2 davon stammen aus seiner Zeit als RAF Mitglied. Alle anderen haben Volksverhetzung zum Gegenstand
 
Ich bin auch kein Freund von Nazis. Der Mann ist unbelehrbar und Über 70 Jahre alt.

Ich denke eine Demokratie muß das aushalten, das es ein paar Radikale gibt!
( In den USA und anderen Ländern, darf man den Holocaust ungestraft leugnen etc.)

Ich denke das Urteil ist überzogen. Man sollte solchen Menschen vielleicht ein paar Tage in ein nachgebildetet Konzentrationslager sperren, bei trocken Brot und Wasser....!

Lager sollte optisch 1:1 nachgebildet werden!

Im Prinzip hat er nur eine Ansicht und Meinung vertreten und wir können eigentlich in der Demokratie keine politischen Urteile fällen!

Nazis kann man nur mit Aufklärung und Abscheu bekämpfen......
 
Ja, das wird ihn sicherlich überzeugen - der gute Mann hat sicherlich noch nie ein KZ gesehen und wird seine Meinung schlagartig ändern, wenn man ihn in einen derartigen Nachbau steckt..
 
Ich hatte leider nicht verstanden, dass eine Meinung keine Tatsachenbehauptung darstellt.
Auschwitz ist eine Tatsache, der Holocaust insgesamt ist eine Tatsache, insofern ist die Negierung des Holocausts eine falsche Tatsachenbehauptung, die gerade NICHT von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.

Die Sonne ist eine Scheibe: nicht gedeckt.
Uns würde es besser gehen, wenn die Sonne eine Scheibe wäre: gedeckt.

verstehe ich das richtig: "Tatsachen sind keine Meinungen, also werden sie von einem Gesetz, das MEINUNGSfreiheit garantiert nicht gedeckt - sonst müsste es ja Tatsachenbehauptungsfreiheit heissen"?

Wie sieht es aus mit:
"Den Holocaust hat es nicht gegeben": nicht gedeckt, weil historisch falsche Behauptung und keine Meinungsäusserung
versus
"In dritten Reich sind Juden ermordet worden, ich finde aber das war nicht so schlimm": gedeckt, weil es eine zwar widerwärtige, aber dennoch eindeutig eine Meinungsäusserung ist? Dürfte man so einen braunen Müll ungestraft verbreiten?

Vom Thema Holocaust mal abgesehen; Wer legt fest, was eine "Meinung" und was eine "Tatsachenbehauptung" ist? Das stelle ich mir bei vielen Themen nicht gerade leicht vor, und die Richter (als Laien in fast allen Gebieten) sind sicher nicht in der Lage das in jedem Fall eindeutig zu bestimmen.
 
"In dritten Reich sind Juden ermordet worden, ich finde aber das war nicht so schlimm": gedeckt, weil es eine zwar widerwärtige, aber dennoch eindeutig eine Meinungsäusserung ist? Dürfte man so einen braunen Müll ungestraft verbreiten?
Das dürfte immer noch Volksverhetzung sein (Verharmlosung von Völkermord). Und ich bin auch sehr geneigt, dem zuzustimmen.

Vom Thema Holocaust mal abgesehen; Wer legt fest, was eine "Meinung" und was eine "Tatsachenbehauptung" ist?
Die Mehrheit?
 
"es wurden Juden ermordet, finde ich aber nicht so schlimm": wird erfasst, ist aber nicht gedeckt, weil: siehe Performas.

"Der Genozid fand nicht statt" ist aber nicht mal erfasst, weil keine Meinung. ;)

Ich hatte mich vorher nicht genau genug ausgedrückt.
 
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