eMac_man
Aktives Mitglied
- Dabei seit
- 08.10.2003
- Beiträge
- 31.683
- Reaktionspunkte
- 3.760
Gott, bei deinem Rechtsverständnis gruselt es einen ja. Lies doch bitte erstmal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte_(Deutschland)#Einschr.C3.A4nkbarkeit
Oder kauf dir ein juristisches Lehrbuch zu dem Thema, zum Beispiel das hier: http://www.beck-shop.de/Pieroth-Sch...atsrecht-II/productview.aspx?product=14201292
Das liest sich auch für den offenkundigen Laien ziemlich gut weg und erklärt die Grundrechtsschranken.
Nein, das Gruseln bekommt man eher bei dem Rechtsverständnis anderer (z.B. bei Dir). Da gibst Du mir jetzt einen Link zu Wikipedia, in dem steht, dass die Grundrechte Einzelner eingeschränkt werden können. Soweit kann ich der Sache ja auch noch folgen. Erst recht wenn da als Beispiel (verurteilte) Verbrecher genannt werden. Aber spätestens wenn man nun Hartz IV-Empfänger auf die Stufe von Verbrechern stellt, hört bei mir dieses Rechtsverständnis auf.
Warum gilt zum Beispiel die Unverletzlichkeit der Wohnung bei Hartz-IV-Empfängern nicht mehr? Warum müssen sie alles unterschreiben, was ihnen von Amts wegen vorgelegt wird?
Muss ein Mensch auf Recht verzichten, nur weil er keine Arbeit findet, von der er dann auch leben kann?
und noch ein edit:
Im übrigen würde ich es auch begrüssen, wenn man auf alle vorgebrachten Punkte eingeht. So steht zum Beispiel auch die Frage, warum die Vernichtung vollwertiger Arbeitsplätze z.B. mutig und notwendig war.
Oder warum man jemanden zwingt, irgendeinen minderbemittelten Arbeitsplatz anzunehmen, obwohl er vielleicht nach einem abgeschlossenen Studium viel mehr für Gesellschaft und Wirtschaft leisten könnte.
Zuletzt bearbeitet: