...und wahrscheinlich gibt es da irgendwo auch eine Schublade wo drin steht, dass wir nie souverän waren und das wir uns auch abhören lassen müssen...und somit ist die ganze Empörung der Politiker nur fürs geneigte Publikum..
Souveränität ist eine Frage der faktischen Entscheidung. Und ob diese aufrechterhalten und durchgesetzt werden kann. Wenn sich zum Beispiel in Deutschland Parlament und Regierung souverän verhalten, sind diese auch diesbezüglich souverän. Ich erinnere hier auch an die Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten und die diesbezügliche Statusänderung, die auch durchgesetzt werden konnte.
Ein souveräner Staat kann auch Souveränität abgeben, siehe auch die EU. Souveränität wurde hier "hochgezurrt". Das aber bedeutet nicht, dass man sich die hier betroffene Souveränität nicht wieder aneignen kann. Souveränität kann auch verloren gehen, in Teilen oder im Ganzen. Deutschland nach dem zweiten Weltkrieg war nicht souverän und nicht in der Lage, sich der Einflussnahme anderer Staaten zu widersetzen. Wie bereits hier von anderen ausgeführt, sicherten sich die Siegermächte weitergehende Rechte. Deutschland wurde auch eingebunden durch internationale Organisationen und Strukturen, und das war auch gewünscht.
Unter der Erfahrung des zweiten Weltkrieges wurde eine völlige Souveränität des deutschen Volkes auch von deutschen Spitzenpolitikern gar nicht gewünscht (dazu hat schon spoege geschrieben).
Europa und andere Länder und Staaten haben sich internationalen Instanzen unterworfen, Gesetzgebung wurde in der EU auch abgegeben: oft wird lediglich EU-Recht ausgeführt. Viele Gesetzte sind Ausführungsgesetze. Souveränität und Selbstbestimmung ist auch wieder differenziert zu betrachten, gerade in einem Bundesstaat Deutschland: Bund, Länder und Kommunen (Kommunale Selbstverwaltung).
Wo Klärungsbedarf besteht, kann man dieses rechtlich festhalten, auch und gerade international, oder durch bereits etablierte Instanzen entscheiden lassen (soweit man diese anerkennt), und die Rechtsprechung (wie auch die vollziehende Gewalt) ist an Recht und Gesetz gebunden. Ich denke zudem, einen Einmarsch ausländischer Truppen können wir ausschließen. Weitere Fragen der Souveränität betreffen nun wie angesprochen supranationale und international-rechtliche Einbindungen. Aber auch diese entfalten nur Wirkung, wenn sich die Beteiligten daran halten. Welche möglichen Sanktionen oder Folgen einen faktischen Zwang ausüben, ist dann eine anschließende Frage. So stellt sich die Frage, ob nun Deutschland oder Griechenland, ob die möglichen Folgen dann gewünscht sind - und welche Folgen das wären.
Wie interessant Fragen der Souveränität sein können, zeigt auch der faktische und rechtliche Status Taiwans - als Republik China (nicht zu verwechseln mit der Volksrepublik China).
Afghanistan war auch völkerrechtlich nicht durch die Taliban vertreten und anerkannt, sondern durch die "Nordallianz", die legale Regierung Afghanistans, die aber nur im Norden noch den Souveränitätsverlust abwehren konnte, bis die Allianz auf Seiten der afghanischen Regierung in den Bürgerkrieg eingriff. Wie man sah, auch mit Billigung der ganz überwiegenden Mehrheit der Afghanen.
Tibet ist wieder eine andere Frage. Hier sind auch Fragen der Souveränität und
Suzeränität betroffen, wenn es um Legitimität geht, sowie der Macht des Faktischen gegenüber internationalen Rechtsfragen wie der Volkssouveränität und Selbstbestimmung.
Inwiefern erzwungene Verträge unwirksam sind, auch völkerrechtlich, ist zu fragen, auch verweise ich hier einmal auf die früheren so genannten
ungleichen Verträge. Auch die Situation des Völkerrechtssubjekts Deutschlands war nach Verlust der effektiven exekutiven Gewalt und der Neugestaltung hoch umstritten - aber alle akademischen und nichtakademischen Betrachtungen (inklusive der berüchtigten Geltendmachung einer Deutschland-GmbH) ändern nicht die Rechtswirklichkeit und auch rein faktische Fragen. "Papier ist geduldig".
...das böse Krokodil handelt dann doch rechtens....und dann gilt: Pacta sunt servanda ...und somit ist Eure Empörung doch an der Realität vorbei empört...oder?
Pacta sunt servanda ist auch eine Frage, inwiefern ein Vertrag noch Rechtswirklichkeit ausübt, anerkannt wird, sich die Partner diesem unterwerfen, inwiefern dieser rechtsgültig ist oder Ansprüche aus diesem überhaupt entstanden, untergegangen oder nicht durchsetzbar sind, zumal das internationale Recht hier dynamisch ist und sich laufend fortschreibt.
Und wenn andere sich an laufendes Recht halten, und die Folgen unerwünscht sind, kann man ja auf eine Änderung des Rechts beharren, dieses einfordern und dann durchsetzen.
Die besagten Verträge und Vereinbarungen sind nicht in Stein gemeißelt und könnten im Sinne der im grundgesetz geltenden Rechte des Einzelnen geändert werden. Das ist zwarviel Arbeit und erfordert Souveränität und Eier in der Hose, ist aber machbar.
So kurz kann man es auch ausdrücken.
aber scheinbar, glaubt man diesem Foschepoth, dann waren und sind wir niemals souverän gewesen...auch nach der Wiedervereinigung nicht....und somit Bürger 2. Klasse...
Nein, das ist unzulässig verkürzt und generalisiert. Es gab und gibt Einschränkungen der Souveränität. Aber das ist eine Frage des politischen Willens und Handelns.
dass unsere Regierung gar nicth anders kann, als sich an diese Verträge zu halten. Dumm nur, dass der Bürger heute davon weiss....
Das ist eben eine nicht korrekte Schlussfolgerung. Verträge werden aufgekündigt, neu verhandelt, umgewandelt, erübrigen sich mit dem Wegfall der Geschäftsgrundlage, sind sittenwidrig oder verstoßen gegen Gesetze, werden einseitig oder beiderseits schlicht ignoriert und vieles mehr.