in2itiv
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Würde gerne mal die Bilder sehen...
...eins hat er doch weiter vorn gepostet
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Würde gerne mal die Bilder sehen...
...und zudem würde ich sicherstellen, das es überhaupt "dein" G5 ist, der dort zu sehen ist
Euch ist schon klar, dass in einem französischen Mac- oder Nepp-Forum vermutlich gerade ein Thread genau andersherum abgeht. Ist ja schließlich auch möglich, dass der PowerMac schon vor dem Versand beschädigt war!
...wenn der verkäufer den versand vornimmt, dann trägt er selbstrverständlich das risiko, wer denn sonst?
§ 447 BGB
Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
dh, der Verkäufer trägt mit Übergabe an den Transporteur kein Risiko mehr. Natürlich nur, wenn es eine SChickschuld ist, aber dsa ist hier der FAll...Bogol hat völlig REcht
Besonderheiten im Kaufrecht
Im besonderen Schuldrecht finden sich aber zahlreiche spezielle Sonderregelungen, die diesen allgemeinen Regeln vorgehen. Der Gefahrübergang findet etwa beim Kauf gemäß § 446 BGB grundsätzlich mit der Übergabe statt. Gerät der Käufer, der Gläubiger der Hauptleistungspflicht ist, mit der Annahme in Verzug, geht die Gefahr ebenfalls auf ihn über. Wird die Sache zerstört, muss er den Kaufpreis trotzdem zahlen.
Beim Versendungskauf findet der Gefahrübergang bereits dann statt, wenn die Sache abgeschickt wurde (§ 447 Abs. 1 BGB), also z. B. mit der Übergabe an den Spediteur. Dies gilt gem. § 474 Abs. 2 BGB jedoch nicht beim Verbrauchsgüterkauf: Bestellt ein Verbraucher bei einem Unternehmer eine Sache, so geht die Gefahr erst über, wenn der Verbraucher die Sache erhalten hat. Abweichende Vereinbarungen (z. B. „unversicherter Versand nur auf Gefahr des Käufers“) sind nach § 475 Abs. 1 BGB unwirksam.
Der Zeitpunkt des Gefahrübergangs spielt im Kaufrecht auch deshalb eine besondere Rolle, weil dieser Zeitpunkt maßgeblich ist für die Sachmangelfreiheit der Kaufsache: "Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat." (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB). Tritt ein Sachmangel also erst nach dem Gefahrübergang auf oder geht die Sache unter, so hat der Käufer grundsätzlich keine Gewährleistungsansprüche aus § 437 BGB. Beim Verbrauchsgüterkauf wird jedoch zugunsten des Verbrauchers innerhalb der ersten sechs Monate gesetzlich vermutet, dass der Sachmangel schon bei Gefahrübergang bestand. Der Unternehmer muss beweisen, dass der Mangel erst nach dem Gefahrübergang entstanden ist (Beweislastumkehr gem. § 476 BGB).
ja wohl ein absoluter Witz sind.St.Garg schrieb:3 Lagen Karton+1 Lage Schaumstoff (ca 1 cm dick)
genau so ist es!Meiner unbedeutenden Meinung nach hast Du die verdammte Anstandspflicht, das Ding zurückzunehmen und keine weitere große Welle zu machen.
Wer die Umverpackung wegschmeißt …
.........ja wohl ein absoluter Witz sind..
Sorry, tau, aber dieses Styropor, in den O-Verpackungen, schützt auch nicht wirklich. Es gibt bei Aufprall keinen Deut nach, nicht einmal, wenn ich drauftrete! Und ich hab selbst noch zwei komplette echte Apple-Kartons, die Dank Hermes in perfektem Ebay-verkaufstauglichen Zustand sind. Schützen und halbwegs nachgeben tun nur Luftpolster!
Es wurde ja schon mehrmals darauf hingewiesen, daß man sich den Transportschaden quittieren lassen soll. Hab ich auch mal versucht (DHL). Der Fahrer meinte allerdings nur, daß er da gar nix quittiert, höchstens das Paket mit dem Vermerk "Annahme verweigert" (auf Kosten des Versenders) zurück schickt. Hat da jemand andere/gleiche Erfahrungen gemacht?
In meinem Fall hab ich das Paket trotzdem angenommen, da eh nur Klamotten drin waren.
Sorry, tau, aber dieses Styropor, in den O-Verpackungen, schützt auch nicht wirklich. Es gibt bei Aufprall keinen Deut nach, nicht einmal, wenn ich drauftrete! Und ich hab selbst noch zwei komplette echte Apple-Kartons, die Dank Hermes in perfektem Ebay-verkaufstauglichen Zustand sind. Schützen und halbwegs nachgeben tun nur Luftpolster!
Ich finde es ein wenig beschämend, wie hier im Thread auf die Blockade-Masche gepokert wird.
Wieso Blockade
Wenn das Paket hingefallen ist/sonstiges, dann ist das Transportunternehmen daran schuld. Sollte die Verpackung für einen normalen Transport zu schlecht gewesen sein, wird das Unternehmen das sicherlich einfach darlegen können.
Er war auch schon auf der Post wegen der Versicherung. Diese meinte aber, der Mac war nicht ausreichend Verpackt gewesen. Also sei alles meine Schuld.