Folgen Sie dem Video unten, um zu sehen, wie Sie unsere Website als Icon auf Ihrem Homescreen erstellen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Hm, wenn der Käufer den Versand bezahlt hat, ist er dann nicht der eigentliche Auftraggeber?
Hm, wenn der Käufer den Versand bezahlt hat, ist er dann nicht der eigentliche Auftraggeber?
also hat er seine pflichten erfüllt und den schaden gleich geltend gemacht. gut. jetzt bist du am zug!Also er hat ein Email geschrieben gleich nach dem das Paket angekommen ist.
und, wieviele? nenn mir einen!Ich finde schon lustig, wieviele gute Menschen es hier gibt, die freiweg auf bis zu 50% ihres Geldes verzichten, nur um den Käufer, der mit der annahme des defekten Paketes nun mal einen Fehler gemacht hat, zufriedenzustellen.
also hat er seine pflichten erfüllt und den schaden gleich geltend gemacht. gut. jetzt bist du am zug!
Nuja, gerade auf der ersten, zweiten Seite des Threads schreiben einige, dass es ja völlig logisch sei, er solle das natürlich rückabwickeln...
Ganz klare Sache. Paket mit Transportschaden angenommen und Pech gehabt. Fotos von dem G5 vorm Versand waren ja wahrscheinlich schon in der Aktion zu sehen und sag ihm dass er nächstes mal erst öffnen und dann unterschreiben soll.
Ausserdem: was soll son Franzose schon machen? Das Risiko einer schlechten Bewertung wär mir keine 50% des Kaufpreises oder überhaupt nur irgendwas wert bei nem so hochpreisigen Handel. Ansonsten kann der dich ja verklagen
Hört sich für mich nach Abzocke an. Hatte sowas auch schon (mehrmals), trotz Originalverpackungen etc., die ich benutzt habe.