Powermac verkauft - Jetzt gibts Probleme

Also er hat ein Email geschrieben gleich nach dem das Paket angekommen ist. Aber das ist jetzt gut 2 Wochen her (2,56).

50% das kann doch nicht dein ernst sein. Ich dachte da eher an 100 €.
 
Wie hier schon mal jemand geschrieben hat: Man hat bei erhalt einer Sendung einen evtl. Schaden am Paket unverzeuglich festzuhalten.
Tut man das nicht (schliesslich quitiert man mit erhalt des Paketes ja auch die unversehrtheit...), hat man schlicht und ergreifend Pech gehabt.

Ich finde schon lustig, wieviele gute Menschen es hier gibt, die freiweg auf bis zu 50% ihres Geldes verzichten, nur um den Käufer, der mit der annahme des defekten Paketes nun mal einen Fehler gemacht hat, zufriedenzustellen. Anschliessend geht er noch die Versandversicherung an und erhält nochmal Geld.
Kein schlechter Deal...

Meine Meinung: Nicht zurückzahlen, nichts zurücknehmen, er soll sich mit dem Transporteur ausseinandersetzen und den Schaden dort geltend machen.
Fertig.

Charlie
 
Zahl garnichts, solange das mit der Post nicht richtig geklärt ist.
Normalerweise (nach deutschem Recht) geht dann, wenn du das Paket am Schalter abgibst, das Risiko auf den Empfänger über. Zudem hat er das Paket ja wie schon gesagt wurde auch ohne Klagen angenommen.

Auch wenn es Spekulation ist: Ein Sturz, der ein G5-Gehäuse zerstört, könnte auch von außen erkennbar sein.

Nur wenn das Paket definitiv falsch verpackt war oder die Post nachweislich Blödsinn gebaut hat, wäre das anders.

Keinesfalls einfach mal so Geld überweisen.
So bitter es ist, der Käufer muss sich da auch selbst drum kümmern, dass es nicht "sein" Pech ist.
Aber vermutlich ist es dafür schon zu spät.
 
Ich würde mal hergehen und mir den Karton auf einem Foto mit allen Ecken und Kanten zeigen lassen. Ich denke mal nicht, dass ein Sturz, der ein Powermacgehäuse verbiegt, spurlos an der Verpackung vorbei geht. Und dann liegt doch eigentlich die Verantwortung beim Käufer, weil dieser den Karton ja vor Übergabe des Botens auf Schäden untersuchen muss.

Also ich kenne das nur so (mein Papa hat mal bei Dpd gearbeitet), dass man jedes Paket äußerlich checkt und gegebenenfalls in beisein des Botens öffnet.
 
Nuja, gerade auf der ersten, zweiten Seite des Threads schreiben einige, dass es ja völlig logisch sei, er solle das natürlich rückabwickeln...
 
Nuja, gerade auf der ersten, zweiten Seite des Threads schreiben einige, dass es ja völlig logisch sei, er solle das natürlich rückabwickeln...

aretiss will nur nerven... ;) :rolleyes:

ich hatte das auch mal bei schallplatten... da war an einer ecke des kartons eine richtige beule (quasi die ecke wurde eingedrückt), so dass ich vorm boten, der sichtlich nervös wurde, das paket geöffnet hab... fazit: 2 von 5 platten kaputt, ware nicht angenommen und gut wars... :)
 
Ganz klare Sache. Paket mit Transportschaden angenommen und Pech gehabt. Fotos von dem G5 vorm Versand waren ja wahrscheinlich schon in der Aktion zu sehen und sag ihm dass er nächstes mal erst öffnen und dann unterschreiben soll.

Ausserdem: was soll son Franzose schon machen? Das Risiko einer schlechten Bewertung wär mir keine 50% des Kaufpreises oder überhaupt nur irgendwas wert bei nem so hochpreisigen Handel. Ansonsten kann der dich ja verklagen :D
 
Das ABGB hat zum Risiko folgendes zu sagen (sinngemäß)

Am Erfüllungsort gehen vom Verkäufer auf den Käufer das Eigentum und alle damit verbundenen Gefahren (Beschädigung, Verderben) über.
Oft ist Erfüllungsort auch Gerichtsstand → im Falle eines Streitfalls gilt das Recht des Erfüllungsorts!
Wird der Erfüllungsort im Kaufvertrag NICHT geregel, so gilt jener Ort als Erfüllungsort, an dem der VK zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses seine Handelsniederlassung/Wohnsitz hatte.

Bei Erhalt muss die Ware auf Schäden überprüft werden, um Mängel sofort geltend zu machen, wenn es (bei Kaufleuten) den ordentlichen Geschäftsgang nicht beeinträchtigt.

- ich nehme mal an, dass auf Ebay der Erfüllungsort nicht explizit geregelt ist, und somit der Käufer das Transportrisiko zu tragen hat.
- da das Paket nicht sofort bei Erhalt überprüft wurde kann das Transportunternehmen davon ausgehen, dass die Ware in ordentlichem Zustand übergeben wurde

- vielleicht ist der Mac ja auch beim Auspacken beschädigt worden, und nun will er dir den schwarzen Peter zuschieben *gg*
 
Ganz klare Sache. Paket mit Transportschaden angenommen und Pech gehabt. Fotos von dem G5 vorm Versand waren ja wahrscheinlich schon in der Aktion zu sehen und sag ihm dass er nächstes mal erst öffnen und dann unterschreiben soll.

Ausserdem: was soll son Franzose schon machen? Das Risiko einer schlechten Bewertung wär mir keine 50% des Kaufpreises oder überhaupt nur irgendwas wert bei nem so hochpreisigen Handel. Ansonsten kann der dich ja verklagen :D

So gesehen hast du schon recht. Wirklich machen kann er da nix! Verklagen auch nicht, weil das Paket hat er ja bekommen.

Wenn ich ihm jetzt anbiete ein kleines Schmerzensgeld zu zahlen, ist dass doch ein ganz klares Bekenntnis zum schulidig sein, oder? Da bekomme ich doch erst richtig Probleme...

Und der Mac war definitiv 100% in Ordnung. Er war bei mir viele Jahre im Einsatz und hat mir treue Dienste geleistet.
 
Also wenn der Powermac so krass beschädigt ist, müsste die Verpackung doch auch ziemlich beschädigt aussehen, und normalerweise nimmt man dann so ein Paket nicht an, bzw spricht mit dem Postboten. Lass dir mal Fotos vom Mac schicken.

Auf jeden Fall wuerde ich noch kein Geld überweisen, ich will jetzt niemandem etwas unterstellen, aber sagen wir mal der das Gerät ist 1A beim Käufer angekommen, und beim auspacken fällt ihm das Gerät auf den Boden, er sagt dann einfach es wäre schon so bei ihm angekommen, möglich wäre es ja.
 
...und zudem würde ich sicherstellen, das es überhaupt "dein" G5 ist, der dort zu sehen ist ;)
 
Im Prinzip ist es ganz einfach :

Der Käufer (also Empfänger des Pakets) hat beim Entgegennehmen des Pakets ja wohl einen äußerlichen Schaden feststellen müssen. Kann ja nicht sein, daß nur der Mac defekt ist, aber die Verpackung jungfräulich aussieht.

Diesen Schaden hätte der Käufer unverzüglich dem Transportunternehmen melden müssen. Der Verkäufer hat da erstmal gar nix mit zu tun.

Auf Minderung des Kaufpreises würde ich mich nicht einlassen; wer sagt denn, daß die Bilder von "Deinem" Mac stammen ?

Hört sich für mich nach Abzocke an. Hatte sowas auch schon (mehrmals), trotz Originalverpackungen etc., die ich benutzt habe.

Hast Du Zeugen, daß Du den Mac in ordentlichem Zustand in eine ordentliche Verpackung gestopft hast ?
 
Hört sich für mich nach Abzocke an. Hatte sowas auch schon (mehrmals), trotz Originalverpackungen etc., die ich benutzt habe.

...kann, muss ja aber nicht ;)

...wie schon vorn weiter geschrieben, hab ich auch schon so eine lieferung erhalten.

...ich hab erst gar nicht rumdiskutiert, der mac ist noch am selben tag, neu verpackt, zum verkäufer zurrück gegenagen.
...nach ein bischen gezeter hat er dann auch das geld zurücküberwiesen.
 
Würde gerne mal die Bilder sehen...


...ich geb ja zu neugierig zu sein ;-)
 
Ich kann die Sache nur aus deutscher Sicht beschreiben, aber das österreichische Recht sollte nicht so viel anders sein.

Beim Versendungskauf liegt das Transportrisiko im Regelfall beim Käufer. Hat der Verkäufer die Ware ordnungsgemäß verpackt und dem Frachtführer übergeben, geht ihn die Sache nichts mehr an. Ausnahme: der Schaden tritt ein, weil die Verpackung unzureichend war. Ob das hier der Fall war, darüber kann man zumindest streiten. Die Schwere der Beschädigung läßt aber vermuten, daß der Hauptverursachungsanteil eher beim Transporteur liegt.

DHL haftet bei Paketen für Verlust oder Beschädigung bis maximal € 500,--. Für höhere Beträge muß eine Versicherung abgeschlossen werden. Der Empfänger hat 7 Tage Zeit, einen Transportschaden zu melden, andernfalls gilt die Ware als ordnungsgemäßt abgeliefert (das Gegenteil kann bewiesen werden, das dürfte aber etwas schwierig sein). Bei Express-Sendungen muß man dagegen gleich bei Übergabe rügen, wenn die Verpackung beschädigt ist.
 
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