Powermac verkauft - Jetzt gibts Probleme

...und zudem würde ich sicherstellen, das es überhaupt "dein" G5 ist, der dort zu sehen ist ;)

Euch ist schon klar, dass in einem französischen Mac- oder Nepp-Forum vermutlich gerade ein Thread genau andersherum abgeht. Ist ja schließlich auch möglich, dass der PowerMac schon vor dem Versand beschädigt war!
 
Auf der Seite der Deutschen Post findet man die
Verpackungsvorschriften für Computer.
Diese sind relativ aufwendig und normalerweise
erfüllt noch nicht einmal die Originalverpackung diese
Vorgaben.
Von daher würde ich mich nochmal genauestens erkundigen,
ob die Schuld einer unzureichenden Verpackung nicht doch zutrifft.
(Ich nehme mal an, der Postbeamte hat dir nix Schriftliches hinsichtlich seiner
Aussage zur Verpackung gegeben haben/ wird es abstreiten)
 
Euch ist schon klar, dass in einem französischen Mac- oder Nepp-Forum vermutlich gerade ein Thread genau andersherum abgeht. Ist ja schließlich auch möglich, dass der PowerMac schon vor dem Versand beschädigt war!

...ganz klar, daher auch meine rückfrage gleich zu begin des threads.

...auch das bild hat mich arg an "meinen" G5 den ich im Apr.06 bei ebay gekauft hatte erinnert ;)

...mag ja sein, das das gerät seit dem durch europa "vagabundiert" :D
 
...wenn der verkäufer den versand vornimmt, dann trägt er selbstrverständlich das risiko, wer denn sonst?


§ 447 BGB
Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

dh, der Verkäufer trägt mit Übergabe an den Transporteur kein Risiko mehr. Natürlich nur, wenn es eine SChickschuld ist, aber dsa ist hier der FAll...Bogol hat völlig REcht
 
§ 447 BGB
Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

dh, der Verkäufer trägt mit Übergabe an den Transporteur kein Risiko mehr. Natürlich nur, wenn es eine SChickschuld ist, aber dsa ist hier der FAll...Bogol hat völlig REcht

...Danke !

...das war mir so auch noch nicht klar (als gewerbetreibender ist das ja anders)

...wikipedia ist da auch noch etwas ausfühlicher:

Besonderheiten im Kaufrecht
Im besonderen Schuldrecht finden sich aber zahlreiche spezielle Sonderregelungen, die diesen allgemeinen Regeln vorgehen. Der Gefahrübergang findet etwa beim Kauf gemäß § 446 BGB grundsätzlich mit der Übergabe statt. Gerät der Käufer, der Gläubiger der Hauptleistungspflicht ist, mit der Annahme in Verzug, geht die Gefahr ebenfalls auf ihn über. Wird die Sache zerstört, muss er den Kaufpreis trotzdem zahlen.

Beim Versendungskauf findet der Gefahrübergang bereits dann statt, wenn die Sache abgeschickt wurde (§ 447 Abs. 1 BGB), also z. B. mit der Übergabe an den Spediteur. Dies gilt gem. § 474 Abs. 2 BGB jedoch nicht beim Verbrauchsgüterkauf: Bestellt ein Verbraucher bei einem Unternehmer eine Sache, so geht die Gefahr erst über, wenn der Verbraucher die Sache erhalten hat. Abweichende Vereinbarungen (z. B. „unversicherter Versand nur auf Gefahr des Käufers“) sind nach § 475 Abs. 1 BGB unwirksam.

Der Zeitpunkt des Gefahrübergangs spielt im Kaufrecht auch deshalb eine besondere Rolle, weil dieser Zeitpunkt maßgeblich ist für die Sachmangelfreiheit der Kaufsache: "Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat." (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB). Tritt ein Sachmangel also erst nach dem Gefahrübergang auf oder geht die Sache unter, so hat der Käufer grundsätzlich keine Gewährleistungsansprüche aus § 437 BGB. Beim Verbrauchsgüterkauf wird jedoch zugunsten des Verbrauchers innerhalb der ersten sechs Monate gesetzlich vermutet, dass der Sachmangel schon bei Gefahrübergang bestand. Der Unternehmer muss beweisen, dass der Mangel erst nach dem Gefahrübergang entstanden ist (Beweislastumkehr gem. § 476 BGB).

http://de.wikipedia.org/wiki/Gefahrübergang
 
Nach allem, was ich hier gelesen hab, kommen mir leichte Zweifel an der Seriosität des Käufers.
Wenn so ein gewichtiger Tower runterfällt, ist definitiv die Verpackung beschädigt. Und zwar so gewaltig, daß es klar sichtbar ist und zumindest ICH die Sendung nicht angenommen hätte. Oder den Paketboten auf einen Kaffee in die Wohnung gebeten, um ihn den Auspackvorgang bezeugen zu lassen.

Ich will niemandem Böses unterstellen. Aber die Angelegenheit ist nicht koscher. Lass Dir Bilder der Versandverpackung schicken, dann kannst Du evtl. sehen, ob nachträglich manipuliert wurde. Sollte er den Karton nicht mehr haben (wollen): Vorsicht! Eigentlich dokumentiert JEDER Empfänger Schäden im eigenen Interesse, weil ER die defekte Sendung dem Versandunternehmen präsentieren muss.

Als kleines abgebrühtes Miststück sag ich aber auch mal, der Käufer war saublöd. Er hätte zwecks Schadensmeldung, die er ja vornehmen muss, einfach besseres, aber passendes Verpackungs- und Füllmaterial vorlegen können. Hatte selbst mal einen Transportschaden zu vermelden, und es war sehr lustig, wie wenig die korrekte Verpackung geprüft wurde. Da hätt ich eigentlich manipulieren können ohne Ende........ (duck weg)

Mach also erstmal nichts, lass ihn meckern. Hauptsache, DU hast ein reines Gewissen und kannst den guten Zustand des Rechners notfalls per Foto garantieren.
 
Obwohl hier schon genügend Glaskugelleser, Volljuristen und Verbraucherschützer ihre Meinung geäußert haben, möchte ich noch anmerken, daß

St.Garg schrieb:
3 Lagen Karton+1 Lage Schaumstoff (ca 1 cm dick)
ja wohl ein absoluter Witz sind.


Meiner unbedeutenden Meinung nach hast Du die verdammte Anstandspflicht, das Ding zurückzunehmen und keine weitere große Welle zu machen.
Wer die Umverpackung wegschmeißt … :rolleyes:
 
Es wurde ja schon mehrmals darauf hingewiesen, daß man sich den Transportschaden quittieren lassen soll. Hab ich auch mal versucht (DHL). Der Fahrer meinte allerdings nur, daß er da gar nix quittiert, höchstens das Paket mit dem Vermerk "Annahme verweigert" (auf Kosten des Versenders) zurück schickt. Hat da jemand andere/gleiche Erfahrungen gemacht?
In meinem Fall hab ich das Paket trotzdem angenommen, da eh nur Klamotten drin waren.
 
.
Der Fahrer muss weder beim Öffnen des Pakets dabei sein, noch muss er Schäden aufnehmen. Wenn es Schäden gibt, dann muss man zum Schalter gehen.

Zusätzlich muss der Inhalt so verpackt sein, dass er einen Sturz aus 1 Meter Höhe übersteht. (oder 1,5m...)

Meiner Meinung nach, war das Paket wohl schlecht verpackt. Daraus folgt, dass der Verkäufer seinen Pflichten nicht nachgekommen ist!

Mfg
Jimmy Jazz mit gefährlichem Halbwissen.


.
 
.........ja wohl ein absoluter Witz sind..

Sorry, tau, aber dieses Styropor, in den O-Verpackungen, schützt auch nicht wirklich. Es gibt bei Aufprall keinen Deut nach, nicht einmal, wenn ich drauftrete! Und ich hab selbst noch zwei komplette echte Apple-Kartons, die Dank Hermes in perfektem Ebay-verkaufstauglichen Zustand sind. Schützen und halbwegs nachgeben tun nur Luftpolster!

Bei einem solchen Schaden wie hier genannt ist entweder der Karton kaputt und man verweigert die Annahme, der Versender ein Schwindler, oder der Empfänger auf Krawall gebürstet.

Mit gesundem Menschenverstand sollte sich eine Einigung erzielen lassen.

Edit:
Ich findes es eigentlich sehr schlimm und kundenunfreundlich, daß die Versandunternehmen mittlerweile verstärkt versuchen, den schwarzen Peter abzuschieben. Wer einmal ein Verteilzentrum live gegutachtet hat, sollte wissen, wie ruppig es da zugeht. Da fällt schon mal eine Sendung vom Förderband. Interessant wird es für die Unternehmen wohl nur, wenn ein Mitarbeiter zu Schaden kommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry, tau, aber dieses Styropor, in den O-Verpackungen, schützt auch nicht wirklich. Es gibt bei Aufprall keinen Deut nach, nicht einmal, wenn ich drauftrete! Und ich hab selbst noch zwei komplette echte Apple-Kartons, die Dank Hermes in perfektem Ebay-verkaufstauglichen Zustand sind. Schützen und halbwegs nachgeben tun nur Luftpolster!

eine 25 kg-Alumaschine mit einem Schaumstoffkleidchen zu versehen und sich auf die 3 Lagen Karton zu verlassen ist schlicht fahrlässig.
Die 1 cm Schaumstoff können hier evtl. auch den Karton vor äußerlicher Beschädigung beim Aufprall aus meinetwegen 1 Meter Höhe geschützt haben, welcher aber das Alugehäuse durch sein massives Eigengewicht dennoch verbogen hat.

Die aufwändigen Originalverpackungen sind mit viel Ingenieurarbeit entwickelt worden und exakt für den Zweck, das Innenleben zu schützen, ausgelegt.
 
Wie ich bereits oben schrieb, erkennt die Post (oft) noch nicht einmal
Originalverpackungen als Versandverpackungen an.
Für den Rechnerversand gibt es Spezialverpackungen.

Wie so etwas auszusehen hat, kann man auf der Post Seite nachlesen.

Die meisten Versender verpacken ihre Ware einfach zu nachlässig.
Somit ist auch klar, warum die Post eine Reklamation selten annimmt.

Des weiteren gebe ich tau Recht, dass ein Aufprall bei
der beschriebenen Verpackung vermutlich nicht mal Spuren
hinterlässt- beim Inhalt jedoch schon.

Was den Versand einer Ware von einer Firma zu einem Kunden angeht,
so ist es nicht mit einem Privatversand zu vergleichen.
Deshalb reicht bei Auslieferung auch die Apple Verpackung.
Die Kartons werden gesondert gestapelt und pfleglich behandelt.
Der Bote kennt auch explizit den Inhalt und die Art des Handlings
ist auch vorgeschrieben.
Darum wird bei einer Reklamation und Rücksendung / Abholung
auch ein anderer Karton verwendet als bei Anlieferung (besserer Schutz).
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo St. Garg,

ich weiss ja nicht, wie es in Austria gehandhabt wird,
allgemein ist der Empfänger bei ANNAHME der Sendung
verpflichtet im Beisein des Transporteurs auf eventuelle
Schäden zu begutachten. Könnte ja jeder nach drei Wochen
kommen und Totalschaden anmelden. Hierbei spielt auch
keine noch so kulante Versicherung mit.

Ich würde es auf ein Ärger mit dem Empfänger ankommen
lassen!


Viel Glück

Jürgen
 
Es wurde ja schon mehrmals darauf hingewiesen, daß man sich den Transportschaden quittieren lassen soll. Hab ich auch mal versucht (DHL). Der Fahrer meinte allerdings nur, daß er da gar nix quittiert, höchstens das Paket mit dem Vermerk "Annahme verweigert" (auf Kosten des Versenders) zurück schickt. Hat da jemand andere/gleiche Erfahrungen gemacht?
In meinem Fall hab ich das Paket trotzdem angenommen, da eh nur Klamotten drin waren.


Der Fahrer ist verpflichtet, einen Schaden aufzunehmen, dies
nach mündlicher Auskunft eines DHL-Mitarbeiters. Bei mir
ein ähnlicher Fall (SCSI-Platte, brandneu) geduldig wartete
der Fahrer, bis ich die massive aber beschädigte Verpackung
öffnete. Sichtbar war kein Schaden an der Festplatte. Gott-
seidank war die Platte nach Einbau okay. Für einen Schaden,
auch bei ordnungsgemässer Verpackung, braucht man unbe-
dingt einen Zeugen.


Gruss Jürgen
 
Es gibt auch unwissende Nachbarn, Mitbewohner, usw. die evtl. eine Sendung annehmen.
Wie gesagt, gerade bei dieser speziellen Beschreibung der "Verpackung" kann es auch sein, daß man äußerlich nicht viel sieht.

Ich finde es ein wenig beschämend, wie hier im Thread auf die Blockade-Masche gepokert wird.
 
Sorry, tau, aber dieses Styropor, in den O-Verpackungen, schützt auch nicht wirklich. Es gibt bei Aufprall keinen Deut nach, nicht einmal, wenn ich drauftrete! Und ich hab selbst noch zwei komplette echte Apple-Kartons, die Dank Hermes in perfektem Ebay-verkaufstauglichen Zustand sind. Schützen und halbwegs nachgeben tun nur Luftpolster!

....sorry dir zu widersprechen, aber die originalverpackung der PM/MacPro ist so mit das beste und robusteste was ich kenne.
...5 cm styropor, rundrum und aus einem stück, lediglich oben gibt es einen deckel. Der Mac passt haargenau ..... besser kann man den nicht verpacken.
 
Ich finde es ein wenig beschämend, wie hier im Thread auf die Blockade-Masche gepokert wird.

Wieso Blockade :confused:

Wenn das Paket hingefallen ist/sonstiges, dann ist das Transportunternehmen daran schuld. Sollte die Verpackung für einen normalen Transport zu schlecht gewesen sein, wird das Unternehmen das sicherlich einfach darlegen können.

Momentan ist der Verkäufer die vollkommen falsche Ansprechstelle.
Da kann man nun wirklich nicht verlangen, dass er jetzt einfach mal so ein paar Hunderter losmachen soll, einen funktionierenden Mac verkauft hat und nun nur noch einen Schrottpreis dafür bekommt.
 
Wieso Blockade :confused:

Wenn das Paket hingefallen ist/sonstiges, dann ist das Transportunternehmen daran schuld. Sollte die Verpackung für einen normalen Transport zu schlecht gewesen sein, wird das Unternehmen das sicherlich einfach darlegen können.

Was es ja bereits getan hat.
Er war auch schon auf der Post wegen der Versicherung. Diese meinte aber, der Mac war nicht ausreichend Verpackt gewesen. Also sei alles meine Schuld.
 
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