Hallo,
so sinnvoll eine ultimative Regelung in Sachen Vergütung für eine Dienstleistung als Illustrator auch wäre, so halte ich es für unmöglich, einen Vergleich und praktischen Nutzen zu verallgemeinern, denn schon angesichts zweier Tätigkeiten, die gemäß einer festgelegten Zieldefinition zu einem Ergebnis führen, kann von juristischer Seite nichts bewogen werden, der einen Tätigkeit mehr Ernsthaftigkeit abzugewinnen als der anderen.
Beispiel (Anhang) anhand von 2 Zeichnungen von Figuren:
Niemand, außer der Kunde, kann Gründe dafür aussprechen, die eine oder andere Figur zu "gebrauchen", denn so was kann juristisch nicht geregelt werden. Eine künstlerische Schöpfung lässt sich nicht umspannen, außer mit einem Briefing. Wäre ja auch noch schöner, wenn die Wertigkeit einer Illustration anhand vom Grad seiner Ausarbeitung und Wirkung abhängen würde, denn was gut oder schlecht ist, was nutzbar ist und unnütz, bestimmt immer noch der Kunde. Als Illustrator habe ich lediglich das Vergnügen, ihm Angebote zu machen und Alternativen aufzuzeigen. Zu Konditionen, die ich vorher festlege und die sich auf das Projekt beziehen, wo Zeichnungen zum Einsatz kommen sollen, aber das richtet sich nie nachdem, was und wie man zeichnet. Eine Verallgemeinerung und Verbindlichkeit für alle Illustratoren wäre der erste Schritt zur Zensur und darauf sollte man im gegenseitigen Interesse verzichten. Es wird Kunden und Projekte geben, wo Figur 1 gewünscht ist, eben weil beabsichtigt ist, so was zu präsentieren und es mag Kunden geben, die Figur 2 wählen, weil es den Vorstellungen von einer Tätigkeit näher kommt, sich vergüten zu lassen. In beiden Fällen handelt es sich um eine Illustration und nach welchen Kriterien die Wertschöpfung erfolgen kann, kann niemand besser beurteilen als der Illustrator selbst und sein Kunde. Lassen wir es bitte nicht zu, dass die Bürokratie in allen Belangen einen Platz findet. Ich spreche mich gegen Verbände aus - im Bereich der Illustration!
- Sterling