Illustrator gesucht

Zum Thema "Humor":
Mich erreichte gerade eine exklusive Illustration zum Thema, die wirklich bis ins Detail ausgearbeitet wurde. Der Urheber bietet sein Werk für den schlappen Betrag von 2500,- Euro an, inkl. Nutzungsvergütung (selbstverständlich nur eingeschränkt). Ein Schnäppchen! Der "Künstler" konnte polizeilich noch nicht ermittelt werden, aber die Fahndung läuft, um weiteren Schaden zu begrenzen.

- Sterling
 
Zuletzt bearbeitet:
@mirzel: klasse, interessant und kompliziert :)
Ja, nicht?
Sehr hübsch finde ich allerdings die Formulierung in § 32a:
3) Auf die Ansprüche nach den Absätzen 1 und 2 kann im Voraus nicht verzichtet werden.
Denn ich bekomme immer wieder gern sogenannte "Verzichtserklärungen" von Agenturen vorgelegt, für die ich arbeite ("… der Urheber erklärt hiermit seinen Verzicht auf weitere Forderungen").

Zip, Zilch, Nada, meine Lieben - darauf KANN man gar nicht verzichten.
 
Was ist denn aufgrund der Gesetze gefährlicher für Leib und Seele? Eine Illustration für eine Agentur zu zeichnen oder die Besteigung des K2? In Anbetracht, das wohl beide Dinge lebensgefährlich sind, bietet die Agentur das größere Risiko abzustürzen, denn der K2 hat keinen Anwalt.

- Sterling
 
Das Problem bei der Urheberrechtsregelung liegt aber in der Definition dessen, was "branchenüblich" bedeutet.
Das eröffnet eine so große Spannbreite, dass Urheber kaum vor Dumping geschützt sind.
Und die üblichen Sätze sinken seit Jahren.
 
Genau! Was bedeutet schon "üblich"? Wer heute das "übliche" Kölsch bestellt, wird überrascht sein, wie "unüblich" es schmeckt, wenn man vom üblichen Gebräu einmal absieht, was man unüblicherweise nicht bestellen würde, weil es so üblich ist. Hauptsache, Schankwirt und Gast sind zufrieden. Wer beim Wirt die Zeche prellt, der holt die Polizei und wenn die auch nicht zahlt, gibt es eine Runde aufs Haus. Die "üblichen" Gewohnheiten lassen sich eben nicht beziffern und was das Gesetz dazu sagt ist doch unüblich in einer Branche, in der man zu unüblichen Konditionen übliches leistet, weil es unüblich wäre, übliches zu verlangen! Wer das doch tut, der sollte sein Glas leer machen, denn es wird sein letztes sein.

- Sterling
 
"Das Branchenübliche", meine Lieben, besteht im Mittelwert des Honorars von drei über Agenten abgefragten Illustratoren.
Das jedenfalls empfahl die GWA anlässlich der UrhG-Novellierung im Jahre 2oo2.

Das führte zu einem ungewohnt hohen Aufkommen von Schriftverkehr bei den Agenten, die nun "Auf-Teufel-komm-raus" kalkulieren mussten, obgleich sie zum Teil wussten, dass der Job schon lange an einen anderen Illustrator vergeben war.
Sie wollten ja aber ihre Kunden, die Agenturen, nicht verprellen.

Inzwischen hat sich die Aufregung etwas gelegt, und die Kunden verfahren wieder wie vorher - - - bis es dann wieder einmal bei einem von ihnen knallt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kollege Mirzel,
das Verfahren mit den drei abgefragten Illustratoren mag bei 08/15-Aufträgen funktionieren, aber viele Illustrationen sind schwer vergleichbar.
Ich glaube nicht, dass sich IllustratorInnen bei strittigen Fragen gegen Agenturen und Verlagen damit ein justitiabel schlagendes Argument verschaffen können. Es wird, wenn es überhaupt zu einem gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, vermutlich auf einen Vergleich hinauslaufen. Und der Illustrator ist, wenn er das ein paar Mal macht, tot.

Vor allem löst das nicht das prinzipielle Problem der Billig-Konkurrenz durch im Schnellgang ausgebildete KollegInnen, die unbedingt an Aufträge kommen müssen und dafür bereit sind, ihre Mutter zu verkaufen.

Ich bin sehr gespannt, wie die im Eingangspost gestellte Aufgabe gelöst wurde, und vor allem: Was dafür für ein Honorar geflossen ist.
 
Eigentlich basiert die Gesetzgebung auf Verbands-Verhandlungen.
Berufsverbände der Urheber, so ist’s per Gesetz vorgesehen, müssen sich mit den Nutzer- (Auftraggeber-)Verbänden an einen Tisch setzen, um Honorare auszuhandeln. Darauf soll die Rechtssprechung dann zurückgreifen (man will so die Gutachter sparen).

Da es aber für recht viele Bereiche noch keine Berufsverbände (á la BDG, AGD, BFF, etc.) gibt, bzw. 2oo2 gab (von den Verhandlungen ist man - selbst im Falle der "Illustratoren-Organisation" - noch weit entfernt), empfahl die GWA 2oo2, als diese Gesetz-Novellierung gültig wurde, zwischenzeitlich auf diese Lösung zurückzugreifen.

Ich muss ja gestehen, dass ich nur auf einen Fall warte, in dem ein alter freelancender Urheber (Illustrator/Fotograf/Texter/Komponist) stirbt, und ein Erbe, der überhaupt keine Verbindung in die Branche hat (sagen wir mal, ein pfiffiger Rechtsanwalt, der also auch keine Nachteile beim Klagen wegen ausbleibender Folgeaufträge hat), die ausstehenden Summen einfordert.
 
Krasser Fred :kopfschüttel:
 
Ach so, by the way, die "Billigheimer" betreffend (die, die ihre Mutter verkauften):
gerade die wollten wir mit der Illustratoren-Organisation ja einfangen und ihnen klarmachen, was andere Illustratoren bei solchen Jobs verdienen.

Es ist ja gerade hier in Deutschland ein Problem in der Ausbildung der Illustratoren, dass hier die Dozenten - zumindest hier in HH ist das der Fall - in den seltensten Fällen noch als Illustratoren aktiv sind, und somit den Kontakt zur Aussenwelt, was Honorarhöhen und Rechtliches angeht, schon lange verloren haben.

Die Ausbildung hier an der Fachhochschule für Gestaltung lässt in diesen Bereichen jedenfalls so einiges zu wünschen übrig.
Interessant wurde es bei Illustratoren-Stammtischen immer, die Augen der Fachhochschul-Absolventen zu sehen, die immer größer wurden, als es um Lieferzeiten und gezahlte Honorare ging … "der HAT aber dick aufgetragen!" erboste sich unwillig ein mit mir den Heimweg antretender Ex-Fachhochschüler, auf einen hauptsächlich für Werbeagenturen arbeitenden Layoutillustrator anspielend, der seine Arbeitsbedingungen schilderte.
"Eigentlich nicht", murmelte ich zurück, "ich bin noch ein wenig teurer …"
 
@ Girgl42: wieso "krass"?
 
Bei der Illustratoren-Organisation gab es ja diese Debatten auch immer wieder, Stichwort "Berufsehre". Und da wurde genauso den Kopf geschüttelt über Honorare, die erfahrene Profis verlangen.

Ich denke, dass geht hier vielen auch so: Sie sind kaum vertraut mit den Kalkulationen eines Freiberuflers, wissen nicht, was er an Unkosten und Abschreibungen hat, wie viele nicht honorierte Arbeitszeiten, und so weiter.
Dann denken sie, boah, der will so viel Mücken für so eine einfache Aufgabe?

Große Teile der Konkurrenz kalkulieren gar nicht, sondern sehen nur das, was am Ende auf dem Scheck steht, und sind froh, dass sie überhaupt einen kriegen.
Andere haben ein Zweiklassensystem und bieten preiswerte Erledigung unter anderem Namen an.

Jeder sieht halt, wie er durchkommt, und darauf spekulieren Auftraggeber wie der Threadstarter.
 
[…] Andere haben ein Zweiklassensystem und bieten preiswerte Erledigung unter anderem Namen an. […]

Ui, davon habe ich ja noch nie gehört - ist aber auch nicht unbedingt praktikabel, wenn ich’s so recht überlege … ich kann ja nicht unter einem anderen Namen an’s Telefon gehen…

Weitergeben ("… an einen Kollegen, Moment, ich verbinde*…") klappt - zumindest bei meinen Kunden - auch nicht. Die wissen, dass ich eine "One-man-show" bin.

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Edit:
Ich kenne allerdings einige "Illustrationsbetriebe", bei denen ein Illustrator die Aufträge annimmt, und sie an seine "Mitarbeiter" weitergibt. Die Kunden wissen zum größten Teil nicht davon, dass die Jobs dann von anderen Leuten gemacht werden.

Das ist es aber wohl nicht, was Du meinst.
 
Mit den Kunden verhandeln sie wohl unter ihrem richtigen Namen, aber als Urheber steht dann ein Künstlername, um den guten Ruf der eigenen Marke durch einen Billigauftrag nicht zu verderben.
Sinn der Sache ist, dass so auch schwach bezahlte Aufträge angenommen und entsprechend sparsam erledigt werden können.

Ich weiss aber, ehrlich gesagt, nicht, wie viele das tatsächlich so handhaben, und ob das wirklich auf Dauer funktioniert.
Man wird es vermutlich auch nicht erfahren.

Aber allein dass dieses Verfahren ernsthaft diskutiert wird, zeigt, wie groß der Druck geworden ist.
 
Naja, bei dem Agenturkrams kommt ja ohnehin zumeist keine Namensnennung.

Ich glaube z.B., dass ich zwar der Illustrator mit den höchsten Auflagen in Deutschland bin - ich arbeite ziemlich viel für Packungsagenturen, und meine Zeichnungen und Schriftzüge füllen Regalmeter um Regalmeter in den Supermärkten und die Auflagen sind immens hoch und die Sachen laufen ja über Jahrzehnte un- oder nur leicht verändert -, aber dennoch kennt meinen Namen so gut wie niemand.
 
Also ich als Printgrafiker habe in meinen AGB stehen, dass ich berechtigt bin, angenommene Aufträge auch an Zulieferer weitergeben zu dürfen. Dieser Passus ist in meinem Bereich nicht unüblich. Natürlich sind Illustrationen Eures Metiers unverwechselbarer als, auch wenn ich meinen Arbeitsbereich damit mal eingrenzen mag, „normale“ Printlayouts. Dennoch bin ich froh, wenn ich auch mal Sachen rausgeben kann, wenn es denn sein muss, z.B. aus Zeitgründen, um einen Kunden nicht draufsetzen zu müssen. Ich wurde auch schon von anderen Freiberuflern gebucht, auch nichts Neues.
Gruß, Al
 
Hallo,

so sinnvoll eine ultimative Regelung in Sachen Vergütung für eine Dienstleistung als Illustrator auch wäre, so halte ich es für unmöglich, einen Vergleich und praktischen Nutzen zu verallgemeinern, denn schon angesichts zweier Tätigkeiten, die gemäß einer festgelegten Zieldefinition zu einem Ergebnis führen, kann von juristischer Seite nichts bewogen werden, der einen Tätigkeit mehr Ernsthaftigkeit abzugewinnen als der anderen.

Beispiel (Anhang) anhand von 2 Zeichnungen von Figuren:
Niemand, außer der Kunde, kann Gründe dafür aussprechen, die eine oder andere Figur zu "gebrauchen", denn so was kann juristisch nicht geregelt werden. Eine künstlerische Schöpfung lässt sich nicht umspannen, außer mit einem Briefing. Wäre ja auch noch schöner, wenn die Wertigkeit einer Illustration anhand vom Grad seiner Ausarbeitung und Wirkung abhängen würde, denn was gut oder schlecht ist, was nutzbar ist und unnütz, bestimmt immer noch der Kunde. Als Illustrator habe ich lediglich das Vergnügen, ihm Angebote zu machen und Alternativen aufzuzeigen. Zu Konditionen, die ich vorher festlege und die sich auf das Projekt beziehen, wo Zeichnungen zum Einsatz kommen sollen, aber das richtet sich nie nachdem, was und wie man zeichnet. Eine Verallgemeinerung und Verbindlichkeit für alle Illustratoren wäre der erste Schritt zur Zensur und darauf sollte man im gegenseitigen Interesse verzichten. Es wird Kunden und Projekte geben, wo Figur 1 gewünscht ist, eben weil beabsichtigt ist, so was zu präsentieren und es mag Kunden geben, die Figur 2 wählen, weil es den Vorstellungen von einer Tätigkeit näher kommt, sich vergüten zu lassen. In beiden Fällen handelt es sich um eine Illustration und nach welchen Kriterien die Wertschöpfung erfolgen kann, kann niemand besser beurteilen als der Illustrator selbst und sein Kunde. Lassen wir es bitte nicht zu, dass die Bürokratie in allen Belangen einen Platz findet. Ich spreche mich gegen Verbände aus - im Bereich der Illustration!

- Sterling
 
Zuletzt bearbeitet:
Quark, Sterling.

Das wäre so, als ob man "1 Musikstück, bitte" sagt - das umfasst auch alles vom Jingle bis zur Symphonie.

Selbstredenen ist Illustration nicht gleich Illustration, aber kann gibt schon allgemein verbindliche Aussagen treffen, wie lange man für die beiden Illustrationen, die Du als Beispiel beigelegt hast, benötigt.
Kennt man dann noch die Auflage und Verbreitung, kann man schon einen durchaus verbindlichen Standard-Preis veranschlagen.
 
@Mirzel: Weil ne einfache Anfrage zu einer Grundsatzdiskussion inkl. diversen Beleidigungen geworden ist.

Hammer...echt.
 
Dass Pinzgau sein Angebot in der „Jobbörse” positioniert
und auch besser durchdacht hätte, wäre wünschenswert
und richtig gewesen!

Dass aber stets bei der Suche nach einem Freelancer zum
Teil beleidigende, besserwisserische, mit dem Angebot we-
nige oder nicht befassende Äusserungen auf die betreffende
Person niederhageln, ist unhöflich und in den meisten Fäl-
len der Sache nicht dienlich. Von „elitären” Mac-Besitzern
sollte man anderes, vor allem mehr Höflichkeit seinen Kol-
legen gegenüber, erwarten können!;)

Es war von Pinzgau ein Angebot eingestellt worden. Werden
von gewissen „Fachkräften” auch Zeitungen mit Leserbriefen
wegen schlechter und/oder unzureichender Darstellung bom-
bardiert?

Mir ist solches nicht bekannt!:D



Mit freundlichen Grüssen

Jürgen
 
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