Positivity
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Aber bei dem Kleinkram könnte ich die Kartons ja dann echt einfach wegtun.
Oder in der Bucht vergolden Womit wir auch wieder beim Thema wären.
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Aber bei dem Kleinkram könnte ich die Kartons ja dann echt einfach wegtun.
Und wenn man ein Bild der leeren Verpackung hat, das Wort "Verpackung" im Titel in Großbuchstaben geschrieben hat sowie in Fettdruck angemerkt hat, dass es sich um die leere Verpackung handelt?
Als Kategorie wählt man natürlich Verpackung, nicht iPhone oder so aus.
man war ja dennoch im Irrtum. Und wenn derjenige das sofort anzeigt, dass sein Gebot nur aufgrund eines Irrtums abgegeben wurde, kann die Abgabe des Gebots als nichtig erklärt werden
Gut aber irgendwo muss man doch eine Grenze ziehen können, oder? Wenn ich auf irgendwas biete, und meine, ich dachte, das seie irgendwas anderes? Obwohl, wenn das Gesetz das so sagt, dass man das Gebot immer zurück ziehen kann, muss man wohl einfach damit leben.
Wahrscheinlich bieten die Leute eh nur auf die Auktionen, bei denen es eben nicht offensichtlich ist.
@Yllia: Das sind dann diese Spaßbieter? Die bieten und klicken quasi parallel dazu auf Irrtum?
§ 121 BGB
Anfechtungsfrist
(1) Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119, 120 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat.
Jemand, dem der Hirnschmalz fehlt, ...
Dann erklärt er seinen Irrtum und muss den Vertrauensschaden ersetzen bzw. tragen. Heißt: zurück schicken und sämtliche Versandkosten tragen. Das restliche Geld bekommt er dann zurück.Kenntnis erlangt derjenige ja erst, wenn er das Paket aufmacht … und dann?