Wieder Mord aus reiner Mordlust in Berlin - wie stoppt man diesen Wahnsinn?

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Jetzt werden die Kopftreter noch angefeuert. Mich würd ja interessieren, was wirklich passiert ist.
Streit in Tram eskaliert: "Tritt ihm ins Gesicht"

Vermutlich nicht das, was dort steht -.- Seit den Lügen rum um Zimmermann, glaub ich den echt nix mehr.


Sprecht ihr Leute an, die in der Kälte pennen? Ich hätte Angst, dass die mich anschreien, dass sie mich dort auch nicht wecken, wenn ich schlafe. Wenn jeder die fragt, ob alles okey ist, dann finden die doch nie ihren Schlaf
 
Vermutlich nicht das, was dort steht -.- Seit den Lügen rum um Zimmermann, glaub ich den echt nix mehr.
Ist wohl eine Pressemitteilung der Polizei gewesen.

http://www.all-in.de/nachrichten/lo...-den-obdachlosen-Tueten-Mann;art26090,1299004
Das ist z.B. ein solcher Fall. Er nimmt kein Geld, keine Spenden und ist kein Säufer. Ich hab ihn schon morgens um acht zwischen Mülltonnen stehend mit Schnee auf der Jacke gesehen. Irgendwann wird man ihn finden.
 
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Und wenn wir schon dabei sind: die Linksradikalen sind ja so sozial und fordern immer Verteilung nach unten. Ich habe aber noch keinen gesehen, der sein Bier mit Obdachlosen teilt.

Ich bn kein Linksradikaler und sollte mich niht angesprochen fühlen, aber ich sehe das so:

1.) Auch wenn das Vorurteil oft genug zutrifft finde ich es dennoch grenzwertig, einen Obdachlosen pauschal mit Säufern gleich zu stellen. => Kein Bier für den Obdachlosen
2.) Auch wenn der Obdachlose das Klischee erfüllen und ein Säufer sein sollte aber vom Alkohol weg will, ist Alkohol nicht hilfreich. Wenn man ihm helfen will sollte man Fachleute herbei holen die ihn in eine Suchtkinik packen. => Kein Bier für den Obdachlosen
3.) Wenn der Obdachlose ein Säufer ist und sich unbedingt kaputt saufen will kann er das auch ohne meine Beihilfe. => Kein Bier für den Obdachlosen.
 
Du solltest glaube ich das Bier eher als Metapher für Alles sehen
 
Ich bn kein Linksradikaler und sollte mich niht angesprochen fühlen, aber ich sehe das so:

1.) Auch wenn das Vorurteil oft genug zutrifft finde ich es dennoch grenzwertig, einen Obdachlosen pauschal mit Säufern gleich zu stellen. => Kein Bier für den Obdachlosen
2.) Auch wenn der Obdachlose das Klischee erfüllen und ein Säufer sein sollte aber vom Alkohol weg will, ist Alkohol nicht hilfreich. Wenn man ihm helfen will sollte man Fachleute herbei holen die ihn in eine Suchtkinik packen. => Kein Bier für den Obdachlosen
3.) Wenn der Obdachlose ein Säufer ist und sich unbedingt kaputt saufen will kann er das auch ohne meine Beihilfe. => Kein Bier für den Obdachlosen.

4) Wenn ich einen obdachlosen kenne, der kein säufer ist, aber gern mal - wie ich - ein bier trinkt, sich aber kaum mal eines leistet, dann gebe ich (linker spinner) gern mal eines aus und trinke das mit dem zusammen. => Ein bier für den obdachlosen.
 
Das könnte man als "Lebensmüdigkeit" ansehen also als Suizidversuch werten. Da könnte man dann schon was machen...
Kann man nicht. Das wäre vielleicht manchmal sinnvoll, geht aber nicht. Der Arzt kann das werten wie er will, wenn jemand gehen möchte und das klar äußert, ist alles andere Freiheitsberaubung.
 
die Linksradikalen sind ja so sozial und fordern immer Verteilung nach unten. Ich habe aber noch keinen gesehen, der sein Bier mit Obdachlosen teilt.


Wieso gab es öfters Versuche von Linken, St. Martin zum "Laternenfest" umzubenennnen?


Weil St. Martin seinen eigenen Mantel geteilt hat. :hehehe:
 
Wieso gab es öfters Versuche von Linken, St. Martin zum "Laternenfest" umzubenennnen?

"Laternenfest" hieß das schon immer. Was du mit "öfters" meinst, weiß ich nicht. Dies etwa (http://www.tagesspiegel.de/weltspie...artin-linke-bedauert-eigentor/9032356.html)?:

Nach dem Sturm der Entrüstung veröffentlichte der Linken-Sprecher am Mittwoch eine Presseerklärung. "Dass St. Martinsumzüge nicht mehr stattfinden sollen oder der katholische Heilige gar abgeschafft wird, ist nicht meine Meinung," stellte Rüdiger Sagel klar. "Einige meiner Aussagen sind offensichtlich oder absichtlich missinterpretiert worden. Wenn sich davon jemand betroffen fühlen sollte tut mir das leid."


Von rechts hingegen gab's dies (http://de.wikipedia.org/wiki/Nationalsozialistischer_Weihnachtskult):

Der nationalsozialistische Weihnachtskult hatte das Ziel, eine „Deutsche Weihnacht“ der Volksgemeinschaft zu etablieren. DurchIndoktrination mit Hilfe von nationalsozialistischer Propaganda sollte im Bewusstsein des deutschen Volkes der Einfluss deschristlichen Glaubens zurückgedrängt werden.[SUP][1][/SUP] Anstelle Jesu Christi sollte Adolf Hitler die Rolle des Messias und Welterlöserseinnehmen.[SUP][2][/SUP] Der nationalsozialistische Weihnachtskult verband patriotische, „jugendbewegte“ und völkische Weihnachtsmythik,[SUP][3][/SUP]vermeintlich aus der germanischen Mythologie entliehene Symbolik,[SUP][3][/SUP][SUP][4][/SUP] übersteigerte Mütter-[SUP][5][/SUP] und Heldenglorifizierung.[SUP][6][/SUP]

Die germanisierte Ausdeutung der Weihnacht stand zu Beginn besonders im Interesse germanophiler Kreise innerhalb derSchutzstaffel der NSDAP, des Amts Rosenberg und der Volkskunde. In der Vorkriegszeit beeinflusste das Propagandaministeriumüber das Winterhilfswerk des Deutschen Volkes das Weihnachtsfest. Es wurde vor der Bevölkerung als „Fest des ganzen Volkes […] über Klassen, Stände und Konfessionen hinweg“ inszeniert.[SUP][3][/SUP] Während des Zweiten Weltkrieges vereinnahmte die nationalsozialistische Führung das Weihnachtsfest als Kriegspropaganda. Der Versand von Feldpostpäckchen, die Produktion und Ausstrahlung von sogenannten Weihnachtsringsendungen im Rundfunk sowie die Ausrichtung von Weihnachten als Fest der Helden- und Totenverehrung gehörten zum festen Bestandteil in diesen Jahren.
 
Du gehst zum Lachen auch in den Keller, oder? :hehehe:
 
Deinen witz hatte ich wohl nicht verstanden. Der ist dann echt für den keller.
 
Kann man nicht. Das wäre vielleicht manchmal sinnvoll, geht aber nicht. Der Arzt kann das werten wie er will, wenn jemand gehen möchte und das klar äußert, ist alles andere Freiheitsberaubung.

Ein Arzt kann das nicht alleine. Da braucht es schon einen richterlichen Beschluss. Gehen darf er meinetwegen wenn er will aber nicht in der Öffentlichkeit. Ich bin überzeugt es gibt einen Weg wenn man nur wollte...
 
Freiheitsentziehende Massnahmen darf ein Arzt in sog. Ausnahmesituationen zeitlich begrenzt auch ohne richterlichen Beschluss anordnen.
Bei akuter Fremd- oder Selbstgefährdung wird die Polizei hinzugezogen und es finden ebenfalls FeM statt.
 
Freiheitsentziehende Massnahmen darf ein Arzt in sog. Ausnahmesituationen zeitlich begrenzt auch ohne richterlichen Beschluss anordnen.
Bei akuter Fremd- oder Selbstgefährdung wird die Polizei hinzugezogen und es finden ebenfalls FeM statt.

ich denke es ist juristisch heikel und nicht billig - mehr nicht. Kaufbeuren könnte wenn es wollte!
 
ich denke es ist juristisch heikel und nicht billig - mehr nicht. Kaufbeuren könnte wenn es wollte!
Ich vermute, dass es schon an der unklaren Zuständigkeit scheitert. Es ist schon unglaublich, dass einem Einzelnen nicht geholfen werden kann. In diesem Bericht im Kasten ganz unten gibt es Ansätze, wie in Hamburg Obdachlosen geholfen wird. Wie das in München oder gar in einer Kleinstadt geregelt ist weiss ich aber nicht. Wie geschrieben sehe ich die selben Obdachlosen täglich mitten im Münchner Bahnhof. Sehr oft haben sie verformte Beine oder schlecht versorgte Verletzungen. Von daher gehe ich davon aus, dass diesen Menschen nicht geholfen wird oder sie keine Hilfe annehmen.

Man muss sich einfach einmal eine solche Situation vorstellen (heimlicher Fachbegriff: „nicht-wartezimmer-vertretbare Patienten„). Es ist zum einen der äußere Aspekt (Kommentar einer wohlmeinenden, aber erschütterten Arzthelferin: „Man kann sich nicht vorstellen, wie entsetzlich ein menschliches Wesen riechen kann„), von der Kleidung und den z. T. unvorstellbaren (Haut-)Erkrankungen ganz zu schweigen, zum anderen die Wesensart und das Auftreten vieler dieser Menschen, besonders im fortgeschrittenem Stadium des geistigen Abbaus und womöglich noch unter Alkohol oder Rauschdrogen stehend.
Das sind vielleicht die Gründe, warum die Passanten den 58jährigen in Wien nicht angesprochen und deshalb seine Notlage nicht erkannt haben.
 
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München ist führend in der Wohnunglosenhilfe. Aber auch hier gibt es Menschen, die sich nicht helfen lassen wollen
 
Freiheitsentziehende Massnahmen darf ein Arzt in sog. Ausnahmesituationen zeitlich begrenzt auch ohne richterlichen Beschluss anordnen.
Bei akuter Fremd- oder Selbstgefährdung wird die Polizei hinzugezogen und es finden ebenfalls FeM statt.

Gegen den erklärten Willen eines Patienten darf kein Arzt handeln - und daher schon gar keine "Freiheitsentziehende Massnahmen" nach eigenem Gusto anordnen ... :Oldno:
 
Freiheitsentziehende Massnahmen darf ein Arzt in sog. Ausnahmesituationen zeitlich begrenzt auch ohne richterlichen Beschluss anordnen.
Bei akuter Fremd- oder Selbstgefährdung wird die Polizei hinzugezogen und es finden ebenfalls FeM statt.
das wäre mir neu. Selbst eine zeitlich sehr begrenzte Fixierung von Intensivpatienten im Bett (mit Handmanschetten) ist ohne richterlichen Beschluss illegal
 
Ist aber so. Die Schlagworte hierbei sind "nicht einwilligungsfähig" und "Bewegungen nicht willentlich koordiniert" hier genügt ein ärztliches Attest. Gut zusammengefasst in den Münchener Empfehlungen.
Grundsätzlich ist natürlich bei jeder FeM ein richterlichen Beschluss einzuholen. Geht aber eben nicht immer sofort.

Gruß,

Conz
 
Wenn eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt, darf ein Arzt oder in Ausnahmesituationen auch ein Pfleger ein "Wegsperren" anordnen. Das muss kein Suizidversuch sein. Letztlich ist eine Notaufnahme eines Patienten, der akut lebensgefährlich verletzt ist oder ggf. andere verletzen könnte, auch nichts anderes als ein durch den Arzt oder Pfleger angeordneter Freiheitsentzug.

Aber: Dazu muss eine Notsituation vorliegen und das passiert immer nur vorübergehend.

Art. 2 GG: Selbstbestimmungsrecht. Wenn ich hackendicht und völlig verwahrlost sage, dass ich bei -3 Grad lieber im Park pennen will, ist das mein Recht.

Alles andere muss ein Richter entscheiden.

Notarzt rufen, damit der ihn "mal mitnimmt", weil er nicht für sich selbst sorgen kann, ist nicht ohne weiteres drin. Um das auf den verlinkten Fall zu beziehen: Das soll dann aber entweder die Polizei oder der Rettungsdienst entscheiden.

Nee. Ist es nicht. Was du da ansprichst, ist die Betreuung nach 1906 BGB. Das was anderes.

Wenn jemand bereits in einem Heim ist und einen gerichtlich bestellten Betreuer hat, dann finden die FeM auf Grundlage der angeordneten Betreuung statt.

Auf einen Obdachlosen trifft das in der Regel überhaupt nicht zu. Der kann allenfalls im Rahmen eines medizinischen Notfalls, nach dem PsychKG oder der Gefahrenabwehr festgehalten werden. Und das macht auch nicht "irgendein Arzt", sondern in der Regel ein Psychiater oder im simplen Fall die Polizei. In Ausnahmefällen auch mal die Feuerwehr.
 
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