kemor
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Eine Halterfeststellung wird wohl reichen um den Bußgeldbescheid zuzustellen.
In Deutschland wird eben nicht der bestraft, der das Fahrzeug "hält", sondern der Fahrer.
Und der muß einwandfrei identifiziert werden. In der Regel hält man Motorradfahrer daher
an und nimmt die Personalien an Ort und Stelle auf. Später wird es schwierig.
Einem Halter droht aber im Falle eines "ich weiß nicht, wer da gefahren ist" ein Fahrtenbuch,
was echt ätzend ist!