Durch die direkte Zustellung oder die direkte aktive Um-/Weiterleitung an eine Packstation oder einen Nachbarn macht man diese nach aktueller Rechtsprechung zum unmittelbaren Erfüllungsgehilfen. Das Paket gilt dann als zugestellt.
		
		
	 
Kann nur in der Praxis nicht als zugestellt gelten, wie ich aus eigener Erfahrung weiß: Hatte ein Paket an eine Station liefern lassen, das erste (und letzte!) Mal. Von UPS hatte ich eine E-Mail erhalten, dass das Paket bei dem "Access Point" hinterlegt ist, dazu ein Briefmarken-Foto dieser automatisierten Station. Hatte mich noch gewundert, warum ich in der Mail keinen Abholcode habe und die Station wollte dann natürlich einen. In der Mail stand, man müsse beim Access Point seinen Lichtbildausweis vorzeigen - offensichtlich passte die Mail nicht zur Art der Hinterlegung.
Bin dann im Gespräch mit UPS gewesen am Telefon, während ich bei der Station stand, um an diesen Code zu gelangen. Die konnten mir adhoc keinen geben und meinten, ich würde den dann binnen 24 Stunden als SMS bekommen. Das fand nur leider nie statt.
So war zwar technisch gesehen das Paket für mich hinterlegt worden, aber ohne Möglichkeit es aus der Station zu bekommen konnte das Paket natürlich niemals als zugestellt gelten. Das ist so ganz und gar nicht rechtlich wasserdicht, sobald du sagst keinen Code bekommen zu haben, übersteigt der Aufwand das nachzuprüfen bzw. nachzuweisen jeden Warenwert. 
Die Station hatte übrigens eine "Support"-Telefonnummer, die man bei Fragen anrufen konnte. Will jemand raten wo die hinzeigte? Zu einer Tankstelle. Der Tankstellen-Mitarbeiter meinte, für UPS ist er nicht zuständig, da muss ich das Paket aus der Station holen.
...und damit war sämtlicher Hinterlegungsblödsinn für mich auch gestorben, inzwischen bin ich soweit, dass ein Paket entweder zuverlässig zugestellt wird oder es geht zum Absender retour. Bei der letzten nicht zustellbaren Sendung vom Applestore hatte ich Apple kontaktiert und die hatten mir im Gespräch dann UPS dazugeholt, die mir dann direkt eine Zustellung versprochen und am Ende auch eingehalten haben.