wann ist ein impressum pflicht?

@häckmäc

"Ich habe mir sagen lassen, daß sowohl safari, als auch firefox und sogar der IE gifs darstellen kann."

aber lynx zum beispiel nicht! deshalb geht es wohl nicht..
es müssen ja ALLE das impressum lesen können.
 
ohne gewähr.. aber JA!

nachtrag: obwohl ich selber meine steuernummer drauf hab :p

seh ich gerade ! war wohl auch unsicher..
 
Zuletzt bearbeitet:
umstIdent
steuernummer

wo kann man da nähere Infos zu finden?
 
steuernummer hat auch eigentlich eine ganz andere funktion..
 
google..?

das eigentlich gesetzt, welches das impressum betrifft ist das tdg §6

(teledienstegesetz!)
 
auszug daraus:
"Die normale Steuernummer braucht (und sollte, aus Datenschutzgründen) nicht im Impressum stehen..."
 
UStId : wenn du am innergemeinschaftlichen Handel teilnimmst.

Deine "normale" Steuernummer gehört nicht rein - wie styler schon sagte:
auszug daraus:
"Die normale Steuernummer braucht (und sollte, aus Datenschutzgründen) nicht im Impressum stehen..."

Ich habe hier ein mehrseitiges schreiben einer Anwaltskanzlei liegen, welches mir im speziellen die Impressumsangaben für Zahnärzte aufführt. Da steht es ähnlich...

Gehe einfach auf Nummer sicher: wenn du in einer Auftragsarbeit oder für dich selber nicht sicher bist, frage einfach deinen Anwalt (oder lass das die firma erledigen). Ich gebe es auch so an Firmen, für die ich arbeite weiter, dass bei Ungewissheit vorher der Anwalt konsultiert wird. So fahre ich und die auftraggebende Firma sicher.

Denn wie schon gesagt: es gibt ein paar ausgebuffte Kanzleien, die sich auf das aufspüren falscher oder ungenügender Impressums spezialisiert haben und ordentlich abmahnen. So was fällt schlussendlich auf die ausführende Agentur zurück und darauf habe ich keinen Bock ;)
 
styler schrieb:
@macsurfer

wenn du werbelinks oder links zu gewerblichen seiten hast, brachst du ein impressum.
Nein, so meinte ich das nicht... Wenn ich die HP gewerblich nutzen würde, dann würde ich das Impressum in Kauf nehmen. Für ohne popelige nichts aussagende HP jedoch, nicht... Bleibt aber jedem selbst überlassen...
 
das stimmt schon.. aber auch eine nicht gewerblich genutzte seite, die aber z.b. bei einer banner-rotation mitmacht, braucht nunmal ein impressum!

natürlich ist es jedem selbst überlassen, aber gegen das "gesetzt" ist es trotzdem..
 
Da haben wir's ja:
Wer übrigens verhindern möchte, daß sein Name bzw. seine Adreßdaten später in den Suchmaschinen auftauchen, sollte die Impressums-Seite mittels einer robots.txt (siehe auch: Hilfe-Tool) vor dem Zugriff von Suchmaschinen schützen. Der gelegentlich geäußerte Tip, die geforderten Pflichtangaben in einer Grafik unterzubringen, hat den Nachteil, daß für Nutzer, die mit reinen Textbrowsern wie z.B. Lynx im Netz unterwegs sind, das Impressum sozusagen nicht vorhanden ist. Das gleiche gilt, wenn das Impressum nur bei eingeschaltetem Javascript erreichbar ist. Diese Mängel können ggf. vor Gericht gegen den Website-Inhaber verwendet werden.
(Quelle: http://www.anbieterkennung.de/)
 
Stimmt alles, deshalb habe ich meine private HP samt Impressum wieder deaktiviert... Bin nämlich nicht begeistert, wenn alle Welt mein persönliche Anschrift inkl. Mailadresse nachlesen könnte... Natürlich ist es etwas anderes, wenn man mit der HP Geld verdient, dann muss man eben in den sauren Apfel beissen... Für mich ist die Grenze dann damals überschritten worden, wo ich diese Daten preisgeben musste (für eine nichtssagende, private "Hallo Welt" HP)...
 
v.a. ist das der Lohn eines ausführlichen Impressums - Richtlinien für empfangene Mails zu stellen. :mad:
 
Zur "Verschlüsselung" der Anbieterkennzeichnung:

Stephan Ott

Impressumspflicht contra Spam-Vermeidung -
Ein unauflöslicher Konflikt?

http://www.jurpc.de/aufsatz/20050078.htm

Es muss derzeit nur die Umsatzsteueridentifikationsnummer, nicht aber die (Umsatz-)Steuernummer angegeben werden:

TDG § 6 Allgemeine Informationspflichten

Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

...

6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach §
27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.

...

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/__6.html
 
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