Sehr geehrter Herr ......,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ein Umzug bedingt keine außerordentliche Kündigung.
Unsere DSL-Verträge sind nicht ortsgebunden, da sie deutschlandweit
genutzt werden können. Neben der DSL-Einwahl über eine von 1&1
bereitgestellte DSL Leitung, steht Ihnen auch die Einwahl mit Ihrer
Benutzerkennung über eine Analog- oder ISDN-Leitung zur Verfügung.
Bei Vertragsabschluss haben Sie sich mit der Mindestvertragslaufzeit
gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden erklärt.
Bitte beachten Sie hierzu auch die Leistungsbeschreibung des Tarifes
innerhalb Ihres 1&1 Control-Centers.
Im Falle der Kündigung des bisherigen Telekomanschlusses, fällt auch der
1&1 DSL Netzanschluss weg. Dadurch wird von uns die Abbuchung der
monatlichen Grundgebühr für diesen Zeitraum eingestellt. Wir berechnen
lediglich den Internetzugangstarif weiter.
Wir bieten Ihnen im Rahmen Ihres Wohnungswechsels an, den 1&1
DSL-Netzanschluss am neuen Wohnort zu schalten. Wir benötigen dazu Ihre
neue Anschrift und Rufnummer.
Die einmalige Pauschale zur Einrichtung Ihres 1&1 DSL-Netzanschlusses
beträgt 49,00 Euro.
Wenn Sie dennoch eine Kündigung zum Ablauf der Vertragslaufzeit
wünschen, führen Sie diese bitte online unter
https://vertrag.1und1.de
durch.
Melden Sie sich dazu bitte einfach mit Ihrer Kundennummer und dem
Passwort an, welches Sie auch im 1&1 Control-Center verwenden.
Alternativ können Sie auch Ihre Benutzerkennung/Login-ID und Ihr
Internet-Zugangskennwort verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Vertragskundenservice
1&1 Internet AG