Nachdem ich das "Verbrauchsgut" auch in frage gestellt hatte, haben die in einer weiteren Mail folgendes geschrieben:
Guten Tag
danke für Ihre Email.
Die Gewährleistung bezieht sich nur auf Mängel die bei der Übergabe der Ware bereits vorhanden waren. (Herstellungsfehler)
Innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf wird nach aktueller Rechtssprechung davon ausgegangen, dass der Artikel bereits bei Übergabe diesen Mängel aufwies. Hier ist es Pflicht des Verkäufers das Gegenteil zu beweisen.
Nach Ablauf der 6 Monate tritt aber die sogenannte Gewährleistungsumkehr in Kraft.
Da der Artikel ja dann schon einige Zeit problemlos funktionierte ist ein Herstellungsfehler eher unwahrscheinlich, und mann geht davon aus dass der Artikel bei Übergabe einwandfrei war.
Daher ist nach 6 Monaten der Kunde in der Pflicht zu beweisen, dass es wirklich ein Herstellungsfehler war.
Natürlich bedeutet dies, dass Sie von uns im Zuge der Sachmängelhaftung einen Ersatz erhalten, wenn Sie es bestätigen können, dass es ein Herstellungsfehler war.
Schöne Grüße / Best Regards
Melanie E
PDA-SQUARE-Team