T-Shirt bedrucken, Motiv geschützt

...ich denke doch, das du als Student, des lesens mächtig bist:

jo:


Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht.

Das Wichtige hast du geschickt abgeschnitten und den Satz mit einem Punkt versehen. Aber:

oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.

Ob auf Papier oder Stoff gedruckt wird ist egal.
 
Auch bezüglich des gefälschten T-Shirts: Manchmal besser Klappe halten, wenn man keine Ahnung hat --> http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steu...beschlagnahme/e0_private_einfuhren/index.html

jetzt wird es hier aber bunt!

...ich denke doch, das du deine eigenen Links liest?

In der Praxis treten immer wieder Probleme auf, ab welcher Menge oder welchem Wert die Waren einen kommerziellen Charakter besitzen. Dafür können aber keine eindeutigen Regeln aufgestellt werden. Vielmehr muss der Zollbeamte für jede einzelne Sendung eine neue Entscheidung treffen. Dies erfolgt aufgrund seiner konkreten Feststellungen in dem betreffenden Einzelfall.

Übersteigt der Wert der Gesamtsendung die entsprechenden Wertgrenzen, wird jede Fälschung unabhängig davon, ob ein kommerzieller Charakter vorliegt, einbehalten.
 
jetzt wird es hier aber bunt!

...ich denke doch, das du deine eigenen Links liest?


Was will der Herr mir damit sagen? Zahl mir eine Reise in die Türkei, ich besorge ein gefälschtes Shirt und gehe freiwillig zum Beweis durch den roten Ausgang.

Niemand nimmt bei ein paar unterschiedlichen Shirts irgend einen kommerziellen Charakter an.
Anders sieht das aus wenn du zwei volle Koffer verschweißter orangener Shirts in unterschiedlichen Größen dabei hast. Aber dann sind wir wieder bei unserer tausendfachen Vervielfältigung des Shirts, um die gehts hier nicht ;-)
 
Ob auf Papier oder Stoff gedruckt wird ist egal.

...ist es nicht, denn für Kopierer wird explitzt eine Urheberabgabe auf den Gerätepreis bezahlt.

...sprich, alles was du über einen Kopiere "bedrucken" kannst, ist okay.

...T-Shirts werden aber in der Regel (wenn die Qualität stimmen soll) im Siebdruck bedruckt. Das fällt nicht unter das "kopiere" und ist daher nicht vergleichbar.
 
Das Siebdruckverfahren ist ein "anderes Verfahren mit ähnlicher Wirkung". Abfotografieren und ausdrucken geht auch. Zum Beispiel. Oder das Bild auf einem alten Plasma so lange zeigen bis es sich eingebrannt hat.
 
...sorry, aber mir wird das zu blöd!

..dafür ist mir die Zeit zu schade!
 
...sorry, aber mir wird das zu blöd!

..dafür ist mir die Zeit zu schade!

Du weisst es sowieso besser :cake:

Tipp noch zum Schluss: Häng dich nicht am Wortlaut auf. Dass ein Siebdruckverfahren ähnlich sein kann und dem Wortlaut nicht widerspricht wird jeder einsehen müssen, genau wie bei theleologischer Auslegung jeder einsehen wird, dass § 53 I nicht darauf abzielt, zwischen irgendwelchen technischen Verfahren zu unterscheiden (bspw. "Ausbelichten ok, Tintenstrahl verboten" oder sowas).
 
Zuletzt bearbeitet:
...richtig so!



..ist es nicht, denn es kommt nicht auf das Drucken an, sondern auf die Nutzung. Du darfst das Werk ja auch nicht 1000x auf Papier drucken und als Einladung verteilen ...... das Drucken auf Papier oder T-Shirt ist egal ... es geht um die Nutzung.



..es geht dabei nicht um eine geschützte Marke, sondern um ein geschütztes Werk.

wir reden hier von einer ubahn-karte.
 
Also Schwachsinn wird hier schon verzapft - eine u.U. Urheberechtsverletzung mit Klauen gleichzusetzen ist wohl der größte Blödsinn den ich jemals gehört habe. Und auch wenn das noch 10.000 mal wiederholt wird dann wird es rechtlich nicht richtiger!

@TE
Dir kann, wenn du sowas machst, eigentlich GAR NIX passieren! Die können dich maximal auf Unterlassung klagen wenn dich ein Vertreter der Madrider Ubahnen damit rumlaufen sieht und deinen Namen ausfindig macht und wenn du damit Kohle machst dann haben sie nen Verwendungsanspruch und halt vielleicht irgendwelche Schadenersatzansprüche aus dem Urheberrechtsgesetzt, aber da gibt es andere Leute die die Rechtsfolgen besser beurteilen können.

Warum sollte sich die Madrider Ubahn dran stören wenn ihr sinnloser Plan auf irgendwelchen Shrits ist? Die freuen sich maximal noch!!!


PS: Soviel überkorrekten unnützen Schwachsinn gibt´s eh nur in Deutschland, und in den USA.

PPS: Das deutsche Recht kannst du wohl ohnehin vergessen, wäre viel interessanter was spanische Gesetze dazu sagen. Aber ich finde die Diskussion allein schon im Ansatz lächerlich und kleinkariert und einfach nur bähhhhhhh :)
 
und was genau hat das dem ubahn-netz der stadt madrid auf einem tshirt zu tun?

...es geht hier darum, das sich eine Firma geweigert hat diesen U-Bahn-plan auf ein T-shirt zu drucken.

...und mein Ratschlag war, sich durch eine freundliche anfrage bei dem rechteinhaber versichern zu lassen, das die gewünschte Nutzung okay ist (damit dann die Firma das t-Shirt bedruckt). Das kostet ausser ein paar zeilen freundlichen Text, nichts weiter.

...zu 100% wird er da ein go bekommen.

...beispielsweise haben die Münchner VB explizit den hinweiss auf ihrer website.
Bitte beachten Sie an diesen veröffentlichen Plänen das Urheberrecht. Die Pläne dürfen nicht verändert werden! Eine private Nutzung ist erlaubt. Vor einer gewerblichen Nutzung ist eine Einwilligung der MVV GmbH einzuholen.

http://www.mvv-muenchen.de/de/home/fahrgastinformation/mvv-netz/netzplaene/index.html

...NUR immer davon auszu gehen, das das sowieso alles okay ist, halte ich für falsch und steht für ein denken, das die Rechte Anderer nicht respektiert.
 
Sollte eh logisch sein.

Aber wenn der Sommer heiss ist kann man ploetzlich auch ueber sowas diskutieren. Und wie man hier sieht seitenlang (mir ist die Ironie bewusst dass auch ich hiermit zum offtopic beitrage).

Zum Thema: Genehmigung einholen schadet sicher nicht. Wer faul ist geht zum naechsten T-Shirt-Drucker und wer Zeit hat baut den Plan vereinfacht nach.
 
okay. wo ist beim bedrucken eine privaten tshirts eine "gewerbliche" nutzung zu sehen? verkauft er das shirt? muss ich mir eine genehmigung holen, wenn ich den plan per hand nachzeichne?
 
Nirgens, nein und nein. Und genau darum gings ja auch hier.

dann verstehe ich das problem nicht? was kommt als nächstes? wenn ich in münchen in einer ubahnstation ein foto schiesse, auf dem so eine karte im hintergrund zu sehen ist und ich diese bei flickr hochlade, muss ich mit einer abmahnung rechnen?
 
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