...ich denke doch, das du als Student, des lesens mächtig bist:
jo:
Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht.
Das Wichtige hast du geschickt abgeschnitten und den Satz mit einem Punkt versehen. Aber:
oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
Ob auf Papier oder Stoff gedruckt wird ist egal.