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NorbertH schrieb:Hallo ich bin zwar kein Web-Designer aber habe noch etwas Senf übrig.
Du als Auftragnehmer (Web-Designer) hast auch deinen Auftraggeber vor
Schaden zu Bewahren.
Soll heißen, das du deinen Auftraggeber über mögliche Rechtliche - Konsequenzen
Aufzuklären hast.
Solltest du einen Text einbauen der Rechtlich fragwürdig ist bist du der Dumme, auch wenn du deinem Auftraggeber darüber in Kenntnis gesetzt hast bezw trägst du eine Teilschuld.
Denn wenn nicht DU wer dann hätte es Wissen müssen und Verhindern müssen.
Als Beispiel.
Ein Fliesenleger setzt dich darüber in Kenntnis das er die Fliesen nicht Verlegen kann weil
Der Boden noch zu Feucht ist.
Du verlangst trotzdem das er die Fliesen verlegt, und es entsteht ein Schaden, die Fliesen
Halten nicht.
Der Fliesenleger musste die Kosten zur hälfte mit Tragen, laut des Richters.
Bom0815 schrieb:Ah Mondmann...mir dämmert was
Also... die ersten beiden Links (auf der ersten Threadseite) bezogen sich auf das Telemediengesetz. Da geht es, laienhaft und juristisch garantiert fehlerhaft ausgedrückt, um die Weitergabe von Nutzerdaten wie IP-Adresse und Co. (etwa bei Straftaten, Filesharing etc.).
Der Link, den Du in Deinem letzten Beitrag gepostet hast, bezieht sich auf das
Urheberrecht.
Da ist zu sagen: derjenige, der eine Webseite betreibt und, etwa durch Veröffentlichung von Bildern, gegen Urheberrechtsbestimmungen verstößt, haftet im Zweifelsfall dafür. Garantiert.
Ob Du als Webdesigner mit haftest, das hängt - wenn überhaupt - sicher von vielen Faktoren ab.
Z.B. wäre es nicht so toll, wenn Du Dir im Internet (Google-Bildersuche etwa) Fotos besorgst, die Du dann in eine Webseite einbaust, die Du im Auftrag eines Kunden erstellst. Dann haftest Du, ja.
Wenn Du hingegen ausschließlich Material (Bilder, Texte, Grafiken) verwendest, das Dir der Auftraggeber zur Verfügung stellt und Du im Werkvertrag/der Auftragsbestätigung o.ä. ausdrücklich Dir vom Auftraggeber versichern lässt, dass durch dieses Material keine Rechte Dritter verletzt werden (bzw. er, der Auftraggeber, im Falle einer Rechtsverletzung Dich von Ansprüchen freistellt), dann dürftest Du auf der sicheren Seite sein.
Zum Thema "Rechtsberatung": nach geltendem Recht darfst Du Deinen Kunden eigentlich überhaupt nicht diesbezüglich "beraten". Also ist nicht nur eine "ausführliche Rechtsberatung" nicht gestattet, sondern überhaupt keine.
Und, sei mir nicht bölse, aber die Aussage "Als Webmaster hat man dafür Sorge zu tragen, daß alles in Ordnun geht, denn du bist derjenige der die Seite macht." ist in dieser verallgemeinernden Form einfach nicht richtig.
Du sprichst davon, Du habest das in einem "Internetbericht" gelesen. Nenn mal ne Quelle.
Bom0815 schrieb:Da ist zu sagen: derjenige, der eine Webseite betreibt und, etwa durch Veröffentlichung von Bildern, gegen Urheberrechtsbestimmungen verstößt, haftet im Zweifelsfall dafür. Garantiert.
Mondmann schrieb:Nur ist das Problem (mein Problem) etwas anderer Natur.
Beispiel Impressum.
Ich kann alle relevanten Daten anführen, und dafür sorgen, daß man das Impressum von jeder Seite aus erreicht.
Doch wird es immer findige Anwälte geben, die da etwas auszusetzen haben und mit deswegen eine Abmahnung schicken. Da ich mit ein Anwalt nicht leisten kann, muss ich zahlen!
Also wer oder was schützt mich denn davor?
Muss ich zum Aufraggeber sagen: "Ja pass mal auf, das Impressum lässt du von Deinem Anwalt erstellen und ich stells dann rein" ????
Da wird garantiert jeder "kleine" Kunde sagen: "Ok lassen wir das mit der Website"
Das wäre zu einfach.Oliver23 schrieb:Also ich denke das wird doch auch gemacht. Seiten mit rechtsradikalen Inhalten zum Beispiel werden oft in den USA gehosted.
Ja!Bom0815 schrieb:warum sollte Dir, der eine Webseite gestaltet, jemand eine Abmahnung schicken, wenn Du nicht der Seiteninhaber und -Betreiber bist, der im Impressum aufgeführt ist ?
Natürlich mußt du nicht zahlen.Mondmann schrieb:Doch wird es immer findige Anwälte geben, die da etwas auszusetzen haben und mit deswegen eine Abmahnung schicken. Da ich mit ein Anwalt nicht leisten kann, muss ich zahlen!
Also wer oder was schützt mich denn davor?
Ist aber dann auch das Problem des Kunden.Mondmann schrieb:Muss ich zum Aufraggeber sagen: "Ja pass mal auf, das Impressum lässt du von Deinem Anwalt erstellen und ich stells dann rein" ????
Da wird garantiert jeder "kleine" Kunde sagen: "Ok lassen wir das mit der Website"
Es besteht bei rein privaten Homepages noch eine andere rechtliche Situation.Mondmann schrieb:Nein, selbstständig will ich mich nicht machen. Es soll als nebenerwerb sein.
Was ist mit den Webseiten die ich privat gemacht habe?
Warscheinlich nicht anders?
Mondmann schrieb:Nein, selbstständig will ich mich nicht machen. Es soll als nebenerwerb sein.
Was ist mit den Webseiten die ich privat gemacht habe?
Warscheinlich nicht anders?
performa schrieb:Du kannst, darfst ja geschäftsmäßige Rechtsberatung als Webdesigner leisten.
Insofern sehe ich auch bei dir nicht die Pflicht, für das Impressum zu haften.
Mußt du halt schauen, was in deinem Vertrag (mit deinem Auftraggeber) drinsteht.
No.Time schrieb:Er macht auch keine Rechtsberatung, da er dem Auftraggeber keine Hinweise zur Gestaltung des Impressums gibt, sondern die komplette Seite inklusive Impressum erstellt. Er selbst muss sich rechtlich beraten lassen um das fehlerfrei zu erledigen.
Wird der Auftraggeber aufgrund eines fehlerhaften Impressums abgemahnt und hat er den Fehler nicht selbst verursacht so wird er sich postwendend an den Webdesigner wenden. Und das sowohl mit Recht als auch zu recht!
No.Time schrieb:Wird der Auftraggeber aufgrund eines fehlerhaften Impressums abgemahnt und hat er den Fehler nicht selbst verursacht so wird er sich postwendend an den Webdesigner wenden. Und das sowohl mit Recht als auch zu recht!
Bom0815 schrieb:Ich glaube, nicht. Du hast als der Auftraggeber und Seitenbetreiber eine gewisse Sorgfaltspflicht. Ich könnte mir vorstellen, dass eben diese verletzt wird, wenn man auf eine fachliche Beratung (und eine solche in Bezug auf rechtliche Pflichten darf nur der Anwalt machen) verzichtet.