heldausberlin
Aktives Mitglied
- Dabei seit
- 01.05.2004
- Beiträge
- 13.873
- Reaktionspunkte
- 340
Nach dem Vorfall wird er's wohl auch nicht mehrjcl schrieb:Er ist nicht mein Freund.
Folgen Sie dem Video unten, um zu sehen, wie Sie unsere Website als Icon auf Ihrem Homescreen erstellen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Nach dem Vorfall wird er's wohl auch nicht mehrjcl schrieb:Er ist nicht mein Freund.
heldausberlin schrieb:Nach dem Vorfall wird er's wohl auch nicht mehr
Es sei denn, es war unabsichtlich rotflBrannigan schrieb:Die Haftpflicht zahlt ja auch nicht wenn du das Haus des Nachbarn anzündest oder mit einem Vorschlaghammer sein Auto zerstörst.
Brannigan schrieb:ach so, und viel Glück beim Verhandeln mit seinen Eltern
um es nochmal zu verdeutlichen, die Haftpflicht zahlt ja auch nicht wenn du das Haus des Nachbarn anzündest oder mit einem Vorschlaghammer sein Auto zerstörst.
jcl schrieb:(Klasse, ich seh grad: Meine weißen Sennheiser PX200 wurden verschickt, juhu )
Denn das ist Versicherungsbetrug! :motzBrannigan schrieb:und wenn die es doch über die Versicherung laufen lassen wollen mit der Version, dass ihr Junior dich unabsichtlich angerempelt hat, dann lass dich bloß nicht darauf ein.
und das kann ja schließlich jedem mal passieren.heldausberlin schrieb:Es sei denn, es war unabsichtlich rotfl
Wenn du Pech hast, wird dich sein Vater mit anrempeln mit den Worten: "Ey, hast du die Freundin von meinem Sohn angefasst, oder was?!" rotfljcl schrieb:Jo, ich werd wie gesagt nachher mal rübergehen und gucken was sich machen lässt. Ideal wäre natürlich, wenn sie sagen, "okay, gib mal deine Kontonummer"... aber nunja, wir werden sehen und ich werde Bericht erstatten.
MacEbola schrieb:Und nun noch meine eigene persönliche Meinung: Wer etwas kaputt macht, sollte es aus seiner eigenen Tasche zahlen.
Menschen mit Rückgrat machen sowas.
Da wäre er dann ja versichert, kein Problem. ;-)heldausberlin schrieb:anrempeln
und vom Schmerzensgeld kann er sich sogar zwei iPods kaufenmax@hismac schrieb:Da wäre er dann ja versichert, kein Problem. ;-)
Brannigan schrieb:ach so, und viel Glück beim Verhandeln mit seinen Eltern
um es nochmal zu verdeutlichen, die Haftpflicht zahlt ja auch nicht wenn du das Haus des Nachbarn anzündest oder mit einem Vorschlaghammer sein Auto zerstörst.
Natürlich, oder meinst Du wenn Du eine Kerze umgeworfen hast, die Gardinenmax@hismac schrieb:Also zahlt die Versicherung, wenn ich zwar weiß, dass Feuer das Haus niederbrennen wird, es aber gar nicht will? Das müsste man mir mal erläutern. Ich bin ja meist etwas dumm.
Ja, das sehe ich genauso. Natürlich, um hier Missverständnisse zu vermeiden, muss die Haftpflicht des Schubsers angesprochen werden, nicht die des Geschädigten!mezzomus schrieb:Ich rate an, die Angelegenheit mit dem Versicherungsvertreter zu besprechen. Wenn dieser in Kenntnis des wahren Sachverhaltes anrät, eine bestimmte Formulierung in den Schadensantrag aufzunehmen, dann kann man sich ein wenig zurücklehnen. Die Mitteilung an den Versicherungsvertreter sollte allerdings schriftlich wahrheitsgemäß erfolgen, da man sich dann hierauf beziehen kann.
Zu Recht muss allerdings auch eingeräumt werden, dass der Schubser soviel Rückrat besitzen sollte, den Schaden zu begleichen. Und wenn er damit Probleme hat, dann kann er seine Haftpflichtversicherung um Schadensausgleich bitten. Wenn diese dann aufgrund möglicher Falschangaben die Deckung verweigert, dann ist das dessen Problem und nicht das Problem des Geschädigten.