Schock! iPod ertränkt! Wer kennt sich mit Haftpflicht aus?

ich glaube man kriegt da kein geld zurück oder ein neues gerät, weil der ipod is ja nich zum baden gedacht, und deshalb haste ihn ja nich so behandelt, wies beschrieben is........... meine freundin hat ihr handy ertränkt und da hieß es beim laden: ihr problem. sie hat sich n neues gekauft und jetzt geht das alte plötzlich wieder..... also bete zu gott das handy und ipod einfach so wieder funktionieren und frag beim geschäft nach. vielleicht gibs ja echt geld zurück.........viel glück!!!!!!!!!!!!!!!!
 
lodel schrieb:
ich glaube man kriegt da kein geld zurück oder ein neues gerät, weil der ipod is ja nich zum baden gedacht, und deshalb haste ihn ja nich so behandelt, wies beschrieben is........... meine freundin hat ihr handy ertränkt und da hieß es beim laden: ihr problem. sie hat sich n neues gekauft und jetzt geht das alte plötzlich wieder..... also bete zu gott das handy und ipod einfach so wieder funktionieren und frag beim geschäft nach. vielleicht gibs ja echt geld zurück.........viel glück!!!!!!!!!!!!!!!!

aber in dem geschilderten Fall mitm dem iPod ist es ja Fremdverschulden!
Dass wenn ich selber meinen iPod / Handy versenke, dafür aufkommen muss, klingt logisch...

MfG Kryp
 
Hmm, Klärung noch im Gange, Problem: Bon schon seit Ewigkeiten nach ner Wegwerfaktion eines näheren Verwandten namens Mutter verschwunden. Ist das erheblich? Neupreis & Restwert können ja dennoch ermittelt werden.
 
pixelpunk schrieb:
Das ist was ganz anderes. Bevor Du hier irgendeinen Unsinn postest solltest Du dich wenigstens mit den einfachsten juristischen Termini vertraut machen.


pp.
Lieber pixelpunk,
sicherlich ist oft eine Grenze zwischen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz schwer zu ziehen. Meiner Meinung nach handelt es sich hierbei zumindest um einen Eventualdolus, also indirekten Vorsatz, da er ja, wie jcl erklärt hat, mehrfach darauf hingewiesen wurde, dass sich ipod und Handy in den Taschen von jcl befanden. Selbst wenn er noch minderjährig ist, greift vermutlich nicht §828 III BGB. Stand er unter Alkoholeinfluss kommt noch §827 S. 2 BGB in Betracht, wo wir dann wieder bei dem Thema Fahrlässigkeit landen.


Bitte zeige in Zukunft ein wenig mehr Niveau, was das Kommentieren von anderen Forenbeiträgen betrifft, und spare dir deine Unterstellungen. Mögen auch einige Forenbeiträge von Unwissen gezeichnet oder einfach provokant sein, so ist es dennoch nicht angebracht die Meinung anderer Forenteilnehmer als Unsinn öffentlich zu brandmarken. :) Das Ziel des Forums ist doch ein freundliches Miteinander, oder?

pixelpunk schrieb:
Aber wie gesagt Anwalt oder jemanden kompetenten fragen hilft. Niemals das Forum...
Ganz meine Meinung :D
 
Also ich denke was man kriegt hängt vom Vertrag ab
Ein Freund hat mal dusseliger weise meinen Fernseher gekillt (ich kann selber nicht nachvollziehen wie das passieren konnte) und ich bekam den Zeitwert ersetzt.
Wobei es wohl auf das Alter ankommt.

gruß Honki
 
Die Haftpflichtversicherung kommt für den zeitwert aus und wenn du wissen willst, was du in etwa bekommt, bilde den Mittelwert über deinem iPod entsprechende Angebote bei eBay. Viel anders machen es die Versicherungen bei solchen neuen "technischen Schnickschnack" auch nicht. Ein Freund von mir hat mal ein Handy vonn der Versicherung wiedererstatttet bekommen, wobei man ihm mitgeteilt hat, dass die Internetrecherche einen zeitwert von 80 Euro ergeben hat.
Der Text an die Versicherung sollte schon wasserdicht sein, denn gerade bei handys stellen sie sich sehr an, weil es ein häufiges Objekt des Betruges ist (laut Auskunft meines Versicherungsmokels)

Im Übrigen würde die Versicherung nach geschilderter Sachlage nicht zahlen. Man hätte Schadensersatzentsprüche gegenüber dem Typen.
Der Fall fällt nicht unter grobe Fahgrlässigkeit. Auch das Argument des "Wissens und Wollens" zieht nicht. Er wußte von den elektronischen geräten, man kann davon ausgehen, dass er weiß, dass Eelektronik Wasser nicht so gerne hat und dennoch hat er es getan. Man spricht in diesem zusammenhang von konkludentem handeln.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo.
Ich verstehe leider nicht so richtig, wieso sich der Geschädigte damit rumplagen muss?!
Eigentlich sollte der Verursacher dafür gerade stehen und dieser müsste sich um die Erstattung von seiner Versicherung kümmern.
Dass dem wohl in den meisten Fällen nicht so ist, ist, meiner Meinung nach, sehr bedauerlich! :mad:

MfG Kryp
 
jcl schrieb:
Nö, aber ich könnte meine Mordgedanken bei voller Erstattung des Kaufpreises glaub ich vergessen :) Dann fahr ich nämlich noch vorm Urlaub zum Machändler meines Vertrauens und hol mir nen 60GB Color iPod :D (Aber das ist wohl vorerst Wunschdenken.)

Da waere ich mal ganz vorsichtig. Die Haftpflicht zahlt doch im allgemeinen (wenn sie denn zahlt - das kann ich nicht beurteilen) nur den Zeitwert der untergegangen Sache - nicht den Wiederbeschaffungspreis und schon gar nicht den Preis, den eine Sache mal gekostet hat (da waeren sie auch schoen bloed, nicht wahr?)

Also lieber nicht im Voraus bestellen sondern eher einen Urlaub ohne Musik ertragen...

Viele Gruesse,
nio
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EDIT: Ok, das kommt davon, wenn man so frueh aufsteht - hab uebersehen, dass das schon gesagt wurde
 
Zuletzt bearbeitet:
Also bei das Fahrrad meiner Mutter wurde mal geklaut. Das hat mal 750Mark gekostet. Schon ein sehr altes Fahrrad :). Jedenfalls haben wir den Kaufpreis (jetzt in Euro) erstattet bekommen.
 
Noch was anderes: Nokia Handys neigen dazu, trotz Dusche nach ein paar Tagen wieder zu funktionieren. Besonders die etwas älteren Modelle wie das 3650. Nur so eine Anmerkung, bevor Du Dir jetzt sofort ein Neues holst.
 
Leute, Leute, ich wollte schon ätzen: "Da ist jemand mit dem iPod baden gegangen....", aber das entspricht ja der Wahrheit.

Zum Thema: Je nachdem welche Haftpflicht du vor der Nase hast, kann es passieren, dass sie einen Kovo für die Reparatur verlangen, oder einen Nachweis eines Reparaturversuchs. Denn wie sich schon herausgestellt hat: Baden gehen muß nicht unbedingt den technischen Tot der Hardware bedeuten, zumal Festplatten z.B. gekapselt sind. Wenn es so problemlos wie möglich gehen soll, versuch die Geräte gründlich zu trocknen - wenn es kein Salzwasser war dürfte das kein problem sein.
Was das Thema Haftpflicht einlässt: Das kann dauern - 4 Wochen wäre schnell!
 
Seine Priv. Haftpflichtversicherung zahlt, wie bereits erwähnt, bei Vorsatz sowieso nicht. Wenn das tatsächlich ein Freund von dir ist, kann er dir die Kohle für ein neues Handy sowie für einen neuen Ipod 20GB doch auch so geben. Es sei denn die Bezeichnung "Freund" ist etwas übertrieben. Außerdem hört bei Geld ja bekanntlich die Freundschaft auf. Ein Bekannter von mir hat einem seiner Freunde mal beim Umzug geholfen. Stundenlang hat er Schränke, Waschmaschine usw. mit in den 3. Stock geschleppt. Irgendwann hat er dann mal die Tür zugemacht, als sie wieder runtergegangen sind. Sein doofer Kumpel hat allerdings seinen Schlüssel drin vergessen. Am Ende musste ein Schlüsseldienst kommen. Sein Freund hat ihn dann solange bearbeitet bis er selber geglaubt hat, er wäre Mitschuld. Er hat dann die Hälfte ca. 100,- Euro für den Schlüsseldienst übernommen. Ein paar Tage später hat er dann im Gespräch mit mir geschnallt, dass er über'n Tisch gezogen wurde. Er hatte natürlich überhaupt keine Schuld. Er kann ja nicht wissen, dass der andere Depp seinen Schlüssel liegen gelassen hat. Und offen lassen kann man eine Wohnung ja wohl auch nicht. :( Also wenn dein Kumpel sich weigert zu zahlen und die glücklicher Besitzer einer Rechtschutzversicherung bist, solltest du zum Anwalt gehen. Vermutlich wird dein Bekannter dann schon nach dem ersten Brief einlenken.
 
xenayoo schrieb:
Leute, Leute, ich wollte schon ätzen: "Da ist jemand mit dem iPod baden gegangen....", aber das entspricht ja der Wahrheit.

Zum Thema: Je nachdem welche Haftpflicht du vor der Nase hast, kann es passieren, dass sie einen Kovo für die Reparatur verlangen, oder einen Nachweis eines Reparaturversuchs. Denn wie sich schon herausgestellt hat: Baden gehen muß nicht unbedingt den technischen Tot der Hardware bedeuten, zumal Festplatten z.B. gekapselt sind. Wenn es so problemlos wie möglich gehen soll, versuch die Geräte gründlich zu trocknen - wenn es kein Salzwasser war dürfte das kein problem sein.
Was das Thema Haftpflicht einlässt: Das kann dauern - 4 Wochen wäre schnell!

Festplatten sind nicht wasserdicht. Und die neuen Platten haben unten, aus Kostengründen,über der Platine keine Metallplatte mehr. Ipod & Handy sind Schrott. Das Wasser bekommt da keiner mehr raus.

Theoretisch könntet ihr auch behaupten, er hat dich versehentlich angerempelt. Solche Geschichten riechen allerdings immer sehr nach Versicherungsbetrug. Könnte sein, dass du Ipod & Handy zum Versicherungsgutachter schicken musst. Der prüft dann ob die Dinger tatsächlich voll Wasser sind. Besser wäre es aber die Sache ohne Versicherung abzuwickeln. Dann bekommst du den vollen Kaufpreis von deinem Kumpel.
 
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SteveJobs schrieb:
Festplatten sind nicht wasserdicht. Und die neuen Platten haben unten, aus Kostengründen,über der Platine keine Metallplatte mehr. Ipod & Handy sind Schrott. Das Wasser bekommt da keiner mehr raus.

Theoretisch könntet ihr auch behaupten, er hat dich versehentlich angerempelt. Solche Geschichten riechen allerdings immer sehr nach Versicherungsbetrug. Könnte sein, dass du Ipod & Handy zum Versicherungsgutachter schicken musst. Der prüft dann ob die Dinger tatsächlich voll Wasser sind. Besser wäre es aber die Sache ohne Versicherung abzuwickeln. Dann bekommst du den vollen Kaufpreis von deinem Kumpel.
So "Kumpels" haben häufig kein Geld. Da muß dann abgestottert werden....
 
Also mir ist mal was passiert.... :D

Da ging ich mit ner Horde Kumpels auf so 'nem Bootsanlegesteg lang. Hatte mein iPod und Handy dabei. Ein Kumpel hinter mir stolperte weil sich seine Schnürsenkel öffneten, verlor das Gleichgewicht, fiel nach vorn, riss mich mit um und wir beide fielen in's Wasser..... :cool:

iPod und Handy kaputt... Haftpflichtversicherung zahlte :cool:

:D
 
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dissi schrieb:
Also bei das Fahrrad meiner Mutter wurde mal geklaut. Das hat mal 750Mark gekostet. Schon ein sehr altes Fahrrad :). Jedenfalls haben wir den Kaufpreis (jetzt in Euro) erstattet bekommen.
Das Fahrrad ist entweder über eine Diebstahlversicherung versichert oder über die Hausratversicherung. Hier word der Wiederbeschaffungswert gezahlt, bzw. standardmäßig1% der Versicherungssumme bei der Hausratsversicherung.
Bei der Haftpflicht wird nur der Zeitwert gezahlt.
 
Kryptaesthesie schrieb:
Hallo.
Ich verstehe leider nicht so richtig, wieso sich der Geschädigte damit rumplagen muss?!
Eigentlich sollte der Verursacher dafür gerade stehen und dieser müsste sich um die Erstattung von seiner Versicherung kümmern.
MfG Kryp

Genau so sehe ich das auch - du als Geschädigter musst mit der Versicherung nix tun - du verlangst einfach Ersatz von dem "Täter" (egal ob absichtlich zerstört oder nicht) und woher das Geld kommt (Versicherung, Taschengeld, Eltern) ist dir egal. Wenn er sich nicht kümmert - ihr scheint einen gemeinsamen Bekanntenkreis zu haben, mal sehen was ihm sein Ruf wert ist.... (man braucht das "schändliche" Verhalten nur mal 3-4 Leuten gegenüber zu erwähnen und nach 2 Tagen weiß es die halbe Schule / Firma / Stadt).

Grüße, Stefan
 
SteveJobs schrieb:
Festplatten sind nicht wasserdicht. Und die neuen Platten haben unten, aus Kostengründen,über der Platine keine Metallplatte mehr. Ipod & Handy sind Schrott. Das Wasser bekommt da keiner mehr raus.

Das ist voelliger Bloedsinn. Festplatten sind komplett staubdicht, da kommt auch kein Wasser rein. Das kleinste Staubkorn oder ein Kondenstropfen von ins Gehaeuse eingedrungener Feuchtigkeit wuerde sonst den Tod der Festplatte bedeuten.

Mein iPod ist auch mal abgesoffen (undichte Mineralwasserflasche in der Tasche) der funktioniert ein Jahr spaeter immernoch ohne Probleme.
 
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Jeff Kelly schrieb:
Festplatten sind komplett staubdicht, da kommt auch kein Wasser rein.

Das halte ich fuer ein Geruecht...und zwischen deinem iPod der ein bissel Wasser im Rucksack abbekommen hat und ein iPod der in den Pool faellt ist ein grosser Unterschied :)
 
So, mal aktueller Zwischenstand. Generell weiß man noch nix genaues, allerdings bin ich jetzt stolzer Besitzer eines 19,90€ Discmans (schauerliches Ding, das). Danke schonmal für die zahlreichen Antworten!
Erstmal: Der Freund ist lediglich ein solcher in Bezug auf das Mädel, dass ich in den Pool geworfen hab. In Bezug auf mich ist er eher ein Bekannter, der die Straße runter wohnt :)
Zum Thema "Was ist, wenn die Haftpflicht nicht zahlt?": Generell sollte das nicht das Problem sein. Der wohnt noch bei Mami und Papi und ich behaupte einfach mal kühn, dass denen das so unangenehm wäre, mir Geld zu schulden (weil eben grad mal die Straße runter), dass sie mich "auszahlen" und ihr Sohnemann das dann bei seinen Eltern abstottert.
Zum Handy: Das gute Stück gibt tatsächlich wieder Lebenszeichen von sich, allerdings nicht so vertrauenserweckend, als dass ich es als "heil" bezeichnen würde.
Zum iPod: Nachwievor funkstille. Aber wie gesagt, das gute Stück hatte auch recht lange Zeit, ziemlich vollzulaufen. Man muss mit Klamotten ja auch erstmal aus sonem Pool wieder rauskommen. Die Festplatte mag ja Wasserdicht sein, allerdings bezweifle ich, dass das meiste da drin nen ordentlichen Kurzschluss überlebt.
So, jetzt hol ich erstmal meine Sennheiser PX200 white von der Post ab. Mir blutet jetzt schon das Herz, die an diesen Dudel-Scheiben-Dreher zu stecken :rolleyes:.

Und nochmal: Wirklich toll, wie einem hier mit Rat und Tat zu Seite gestanden wird! Da freut man sich doch nochmal doppelt so sehr, Macuser zu sein.

Edit: Handy irgendwie wieder gestorben. Wär ja auch zu schön gewesen.
Der Discman klingt im übrigen erstaunlich gut für sein Geld. Jetzt muss er nur noch 2 Wochen durchhalten :)
 
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