Schock! iPod ertränkt! Wer kennt sich mit Haftpflicht aus?

heldausberlin schrieb:
Nach dem Vorfall wird er's wohl auch nicht mehr ;)

Nö, aber ich könnte meine Mordgedanken bei voller Erstattung des Kaufpreises glaub ich vergessen :) Dann fahr ich nämlich noch vorm Urlaub zum Machändler meines Vertrauens und hol mir nen 60GB Color iPod :D (Aber das ist wohl vorerst Wunschdenken.)
 
ach so, und viel Glück beim Verhandeln mit seinen Eltern

um es nochmal zu verdeutlichen, die Haftpflicht zahlt ja auch nicht wenn du das Haus des Nachbarn anzündest oder mit einem Vorschlaghammer sein Auto zerstörst.
 
Brannigan schrieb:
Die Haftpflicht zahlt ja auch nicht wenn du das Haus des Nachbarn anzündest oder mit einem Vorschlaghammer sein Auto zerstörst.
Es sei denn, es war unabsichtlich rotfl
 
Brannigan schrieb:
ach so, und viel Glück beim Verhandeln mit seinen Eltern

um es nochmal zu verdeutlichen, die Haftpflicht zahlt ja auch nicht wenn du das Haus des Nachbarn anzündest oder mit einem Vorschlaghammer sein Auto zerstörst.

Ja, das war mir irgendwie schon klar... aber irgendwie war ich doch so durchnässt und ein wenig geschockt, dass der Gedanke halt zunächst "Haftpflicht" war. Schlimm auch: Der iPod hat auch sowas wie ideellen Wert, schließlich hab ich das Geld dafür damals bei Harald Schmidt (im Unterklassenfernsehen :D ) mit Schokoriegelraten gewonnen...
 
jcl schrieb:
(Klasse, ich seh grad: Meine weißen Sennheiser PX200 wurden verschickt, juhu :D)


Wofür brauchst Du die denn jetzt noch? :rolleyes:


Sorry für meinen Sarkasmus....Herzliches Beileid!

Viel Erfolg bei der "Elternverhandlung"!!!
 
und wenn die es doch über die Versicherung laufen lassen wollen mit der Version, dass ihr Junior dich unabsichtlich angerempelt hat, dann lass dich bloß nicht darauf ein.
 
Brannigan schrieb:
und wenn die es doch über die Versicherung laufen lassen wollen mit der Version, dass ihr Junior dich unabsichtlich angerempelt hat, dann lass dich bloß nicht darauf ein.
Denn das ist Versicherungsbetrug! :motz :D
 
Jo, ich werd wie gesagt nachher mal rübergehen und gucken was sich machen lässt. Ideal wäre natürlich, wenn sie sagen, "okay, gib mal deine Kontonummer"... aber nunja, wir werden sehen und ich werde Bericht erstatten.
 
jcl schrieb:
Jo, ich werd wie gesagt nachher mal rübergehen und gucken was sich machen lässt. Ideal wäre natürlich, wenn sie sagen, "okay, gib mal deine Kontonummer"... aber nunja, wir werden sehen und ich werde Bericht erstatten.
Wenn du Pech hast, wird dich sein Vater mit anrempeln mit den Worten: "Ey, hast du die Freundin von meinem Sohn angefasst, oder was?!" rotfl
 
MacEbola schrieb:
Und nun noch meine eigene persönliche Meinung: Wer etwas kaputt macht, sollte es aus seiner eigenen Tasche zahlen.

Menschen mit Rückgrat machen sowas. ;)

So ein Unsinn, Du scheints nicht verstanden zu haben wofür so eine Versicherung gedacht ist. Es handelt sich hier ausßerdem keinesfalls um einen Versicherungsbetrug, denn eine Versicherung deckt gerade auch grobe Fahrlässigkeit, nur Vorsatz ist ausgeschlossen. Man kann sich sicher streiten ob das Schubsen unter Wissen vom Vorhandensein der beiden Geräte, schon vorsätzlich war aber es handelt sich um eine Party, die Leute waren vielleicht betrunken deshalb kommt meiner Meinung nach ein vorsätzliches Handeln hier eher nicht in Betracht. Vorsatz wäre in diesem Fall, der Typ hat Dich in den Pool gestossen um die Geräte zu zerstören und das glaube ich ja nicht, oder? Aber wenn Du es genau wissen möchtest, solltest Du mal bei einem befreundeten Rechtsanwalt fragen. Ist immer besser als das Halbwissen oder Nichtwissen aus einem Forum...

pp.
 
max@hismac schrieb:
Da wäre er dann ja versichert, kein Problem. ;-)
und vom Schmerzensgeld kann er sich sogar zwei iPods kaufen :D
 
Brannigan schrieb:
ach so, und viel Glück beim Verhandeln mit seinen Eltern

um es nochmal zu verdeutlichen, die Haftpflicht zahlt ja auch nicht wenn du das Haus des Nachbarn anzündest oder mit einem Vorschlaghammer sein Auto zerstörst.

Das ist was ganz anderes. Bevor Du hier irgendeinen (war nicht so gemeint ;) ) postest solltest Du dich wenigstens mit den einfachsten juristischen Termini vertraut machen.
Vorsatz ist demnach "das Wissen und Wollen des rechtswidrigen Erfolges."
Ich glaube nicht das der Typ wollte das der Ipod und das Handy kaputt gehen, wenn ja, dann hat er wohl Pech gehabt. Ansonsten hat er "jcl" zwar vorsätzlich in den Pool geschubst aber nicht mit dem Wissen und Wollen! (Achtung wichtig, denn allein das Wissen reicht für vorsätzliches Handeln nicht aus) die Geräte zu zerstören. Aber wie gesagt Anwalt oder jemanden kompetenten fragen hilft. Niemals das Forum...


pp.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also zahlt die Versicherung, wenn ich zwar weiß, dass Feuer das Haus niederbrennen wird, es aber gar nicht will? Das müsste man mir mal erläutern. Ich bin ja meist etwas dumm.
 
max@hismac schrieb:
Also zahlt die Versicherung, wenn ich zwar weiß, dass Feuer das Haus niederbrennen wird, es aber gar nicht will? Das müsste man mir mal erläutern. Ich bin ja meist etwas dumm.
Natürlich, oder meinst Du wenn Du eine Kerze umgeworfen hast, die Gardinen
fangen Feuer und Du kannst dich gerade noch retten, dass Du dann das Haus bezahlen musst? Du wusstest doch, dass jetzt das Haus abbrennen wird.
Anders gelegen ist es natürlich Du wirfst die Kerze um das Haus abzubrennen (das ist Vorsatz das Wissen und Wollen des rechtswidrigen Erfolges!).

pp.
 
Das ist ja mal interessant. Da waren letzten Leute im Ort, die haben Wunderkerzen an den Weihnachtsbaum gehängt, weil das so klasse aussieht, angeblich. Dummerweise ist ihnen dabei aber die Butze abgebrannt. Da stellt sich dann doch auch mal die Frage nach der Fahrlässigkeit, im Rechtsjargon ja auch gern nach der groben solchen.
Bekommt man dann alles bezahlt oder sagt vielleicht mal jemand, dass die Wunderkerzen nicht so schlau waren, auch wenn man es denn gut meinte?
 
Ich rate an, die Angelegenheit mit dem Versicherungsvertreter zu besprechen. Wenn dieser in Kenntnis des wahren Sachverhaltes anrät, eine bestimmte Formulierung in den Schadensantrag aufzunehmen, dann kann man sich ein wenig zurücklehnen. Die Mitteilung an den Versicherungsvertreter sollte allerdings schriftlich wahrheitsgemäß erfolgen, da man sich dann hierauf beziehen kann.

Zu Recht muss allerdings auch eingeräumt werden, dass der Schubser soviel Rückrat besitzen sollte, den Schaden zu begleichen. Und wenn er damit Probleme hat, dann kann er seine Haftpflichtversicherung um Schadensausgleich bitten. Wenn diese dann aufgrund möglicher Falschangaben die Deckung verweigert, dann ist das dessen Problem und nicht das Problem des Geschädigten.
 
mezzomus schrieb:
Ich rate an, die Angelegenheit mit dem Versicherungsvertreter zu besprechen. Wenn dieser in Kenntnis des wahren Sachverhaltes anrät, eine bestimmte Formulierung in den Schadensantrag aufzunehmen, dann kann man sich ein wenig zurücklehnen. Die Mitteilung an den Versicherungsvertreter sollte allerdings schriftlich wahrheitsgemäß erfolgen, da man sich dann hierauf beziehen kann.

Zu Recht muss allerdings auch eingeräumt werden, dass der Schubser soviel Rückrat besitzen sollte, den Schaden zu begleichen. Und wenn er damit Probleme hat, dann kann er seine Haftpflichtversicherung um Schadensausgleich bitten. Wenn diese dann aufgrund möglicher Falschangaben die Deckung verweigert, dann ist das dessen Problem und nicht das Problem des Geschädigten.
Ja, das sehe ich genauso. Natürlich, um hier Missverständnisse zu vermeiden, muss die Haftpflicht des Schubsers angesprochen werden, nicht die des Geschädigten!

pp.
 
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