Woraus schließt du dass der (die) Täter keine mit Steuermitteln finanzierte Verteidigung haben darf/dürfen? Extra für dich: Einen Staranwalt halte ich für weit übertrieben, ein Pflichtverteidiger würde reichen. Und ja, die Täter waren Afghanen. (3 von ihnen mehrfach vorbestraft, einer davon wieder mal auf der Flucht.)
Und die Unterstellung, ich hätte geschrieben es sei überhaupt nicht vorstellbar, dass ein österreichisches Mädel einen festen Freund aus Afghanistan haben kann, hättest du dir sparen können.
Lern` erst mal lesen.