Sachbeschädigung im Mai - Jetzt zahlen???

Und bei 1000€ Selbstbeteiligung geht man doch gleich umsichtiger mit dem Fahrzeug um. Ist völlig normal bei Mietwagen der Mittel- und Oberklasse. Bei richtig teuren Autos kann da auch schnell mal 5000€ SB und mehr anfallen.
 
Da wirst Du schlicht und ergreifend Pech haben!
Durch die Anzeige ist belegt, das das bei euch passiert ist. Ob ihr das selbst gewesen seit oder es nur bei euch passiert ist, ist für die Kasko, wenn sie keinen Schädiger ausmachen können, völlig wurscht.

Durch den Gutachter ist belegt, was passiert ist. Die Schnitzen sich die 3000.-- Schaden ja auch nicht so aus den Rippen. Du kannst jetzt höchstens noch das Gutachten anfechten. Aber den Ersatzgutachter und das Gerichtsverfahren zahlst erstmal Du. Und wenn nichts rauskommt (was IMHO wahrscheinlich ist), dann zahlst Du sowieso...

Klar, dass eine Werkstatt das zu einem Bruchteil instandsetzen kann, deswegen ist jedoch nach wie vor der Schaden entstanden.

5 Monate später ist zwar schon ein bisschen länger, aber durchaus OK. Ich mein, ihr habt das Fahrzeug beschädigt (also gut, es wurde bei euch beschädigt), das da noch was Nachkommt ist doch logisch, oder?
Und alles was Lackier- und solche Arbeiten anbetrift ist nunmal recht aufwändig und dementsprechend teuer.

Charlie
 
Da das Gutachten aber erst 2 Monate nach der Rückgabe erstellt wurde, denke ich schon das man das gut anfechten kann. Frag mal bei www.recht.de oder www.jurathek.de in den Foren nach. Auf die Netiquette da achten (Autohaus A vermietet Auto an B welches von unbekanntem C zerkratzt wurde... usw), sonst bekommst Du keine Antwort. Danach kann Deine Freundin ja immer noch entscheiden ob sie sich einen Anwalt nimmt und das Autohaus klagen lässt...
 
@SonOfNyx99
Natürlich sind die Farben genormt, aber wenn auf eine Motorhaube 2Jahre lang die Sonne brennt, glaubst du dann wirklich, die Farbe ist noch wie am ersten Tag?
Wenn es sich um eine Metallic-Lackierung handelt, ja. Und selbst wenn es keine Metallic-Lackierung ist, erwarte ich bei heutigen Lacken, dass sie wenigstens zwei Jahre "durchhalten".

Ich hab das nicht zum Spaß geschrieben, sondern weil ich den Fall schon selbst erlebt hab.
Wann war das "Erleben" denn? Ich meine vor 10 Jahren war es durchaus normal, dass Lacke schnell(er) alterten.

Nachfrage bei meiner Versicherung ergab aber, daß dieses Vorgehen normal ist.
Ehrlich gesagt erwarte ich von jeder halbwegs guten Lackiererei dass sie die neue Farbe dem Wagen anpassen und nicht umgekehrt.

Mich schockiert immer wieder wie Autohäuser mit Geld umgehen.
Das wird das eigentliche Problem sein. Warum "fuschen" (damit meine ich nur die Motorhaube neu zu lackieren), wenn es auch anders geht?


@Pepe-VR6
Hat denn die Polizei wenigstens Fotos von dem Schaden gemacht?

Gruß
 
Das wird das eigentliche Problem sein. Warum "fuschen" (damit meine ich nur die Motorhaube neu zu lackieren), wenn es auch anders geht?

Die werden es halt auch so handhaben, wie der eine oder andere von uns auch sehr gerne mal:
Reparaturkosten nach Vorgaben der Vertragswerkstatt angeben, Versicherungssumme kassieren, in der Hinterhofklitsche oder selber für einen Bruchteil machen/machen lassen und sich über das zusätzliche Taschengeld freuen.
 
Wenn man's selber macht ist's ok, aber ne Werkstatt darf es nicht oder wie?

Ich glaube ihr solltet nicht so siegessicher sein, im schlimmsten Fall kommen dank eurer hilfreichen Tipps dann noch Kosten dazu, die die SB um ein vielfaches übersteigen..
 
Ich glaube ihr solltet nicht so siegessicher sein, ...
Ich glaube siegessicher ist hier niemand. Meine persönliche Einschätzung ist jedenfalls, dass man wenig Aussicht auf Erfolg haben wird.

Was lernen wir daraus? Der Ehrliche ist der Dumme.
 
Also, entscheidend ist zunächst mal, was in der Anzeige der Polizei stand. Wenn das jetzt drinsteht, dass die Motorhaube beschädigt ist und 2 Monate später (!) der Gutachter feststellt, dass noch Tür, Kotflügel etc. hinüber sind, dann werden sie damit nicht durchkommen. Für mich scheint es ein wenig nach "Generalüberholung".

Also, ich rate folgendes:

1. Gutachten zeigen lassen
2. Wenn das Gutachten dem Schaden lt. Polizeianzeige nicht entpricht, dann Angebot bei einem Lackierer über die Lackierung der Motorhaue eines Fahrzeuges dieses Typs einholen
3. Dann dem Autohaus mitteilen, dass das Gutachten nicht den Schaden beschreibt und ihr nur bereit seid, diesen zu bezahlen. Verweis auf das Angebot des Lackierers.

War es ein freier Händler oder ein Markenhändler? Habt ihr das Auto da gekauft? Falls ja, hat man sehr gute Argumente für ein kulantes Verhalten.

Aber in jedem Fall wird es halt nen paar hundert Euro kosten, so eine Motorhaube ist nicht gerade billig. Aber 3000 EUR wären selbst bei BMW ausgeschlossen...
 
@Pepe-VR6
Hat denn die Polizei wenigstens Fotos von dem Schaden gemacht?

Gruß

Das werden wir morgen dann mal klären was die Polizei aufgenommen hat und wie es dokumentiert wurde. Ich meine sie haben keine Fotos gemacht von den 5 Autos, kann mich aber täuschen.

...
Was lernen wir daraus? Der Ehrliche ist der Dumme.

Das hat meine Freundin auch schon gesagt. Hätte sie es nicht erwähnt, hätten die nichts gewusst. Bei der Rückgabe wurde das Auto nicht geprüft. Sie hatten nur die Aussage meiner Freundin und eine Kopie der Anzeige.

Also, entscheidend ist zunächst mal, was in der Anzeige der Polizei stand. Wenn das jetzt drinsteht, dass die Motorhaube beschädigt ist und 2 Monate später (!) der Gutachter feststellt, dass noch Tür, Kotflügel etc. hinüber sind, dann werden sie damit nicht durchkommen. Für mich scheint es ein wenig nach "Generalüberholung".

Das Gefühl haben wir auch. Wie erwähnt, für ein Auto von 2007 sah er ganz schön runtergewirtschaftet aus. Absolut runtergeritten. Ein Fehler meiner Freundin war es wohl zudem kein Übernahmeprotokoll zu machen, wo all die kleinen Vorschäden erwähnt werden. So können die ihr ja alles unterjubeln.

Aber in jedem Fall wird es halt nen paar hundert Euro kosten, so eine Motorhaube ist nicht gerade billig. Aber 3000 EUR wären selbst bei BMW ausgeschlossen...

Es ist eine sehr kleine Motorhaube :D
Um das Kind mal beim Namen zu nennen: Es ist ein Mercedes/Smart Vertragshändler. Das Auto ist eine A-Klasse in schwarz. Die Motorhaube einer A-Klasse ist sehr klein, so dass trotz der hohen Kosten einer Mercedes-Werkstatt solche Kosten nicht entstehen dürfen.

Ich denke die haben der ganzen Karre einen Neulack verpasst und wollen die Kosten dem Kunden überbügeln.
 
Es ist eine sehr kleine Motorhaube :D
Um das Kind mal beim Namen zu nennen: Es ist ein Mercedes/Smart Vertragshändler. Das Auto ist eine A-Klasse in schwarz. Die Motorhaube einer A-Klasse ist sehr klein, so dass trotz der hohen Kosten einer Mercedes-Werkstatt solche Kosten nicht entstehen dürfen.

Ich denke die haben der ganzen Karre einen Neulack verpasst und wollen die Kosten dem Kunden überbügeln.

Na, da würde ich mir jetzt weniger Gedanken machen. Mercedes ist zwar nicht billig, aber 3000 EUR kostet nicht die Motorhaube einer A-Klasse. :D Mal zum Vergleich: Ich habe noch einen aktuellen Smart und irgendwelche Idioten haben mit einem Schlüssel den Kotflügel zerkratzt. Bei Smart/Mercedes machen lassen, kam gut 200 EUR. Ok, Smart ist preiswerter, aber Sachen für eine A-Klasse nicht 15x teurer.

Entscheidend ist wirklich, was in der Polizeianzeige steht und ob es Zeugen gibt. Und die gibt es, nämlich Dich. :D Wenn Du bezeugen kannst, zur Not auch vor Gericht, dass die Vandalen nur die Motorhaube zerkratzt haben und im Polizeibericht zumindest nichts gegenteiliges steht, was Deine Freundin ausgesagt hat, dann sollte das kein Thema sein. Und lass Dir halt von einer Mercedes-Niederlassung mal den Preis für eine Neulackierung der Motorhaube nennen, ist ja nur nen Anruf.

Ansonsten -und das ist das Gute bei Mercedes- schreibst Du mal an Mercedes direkt (Geschäftsleitung), Kopie Presseabteilung mit Hinweis auf Autobild etc. :D wirkt ganz gut. So sinngemäß, Du bist gerne bereit, den Schaden zu bezahlen, aber seit wann hat Mercedes es nötig, Kunden für dumm zu verkaufen etc.. Aber, wie gesagt, lass Dir das Gutachten vorher zeigen, damit Du argumentieren kannst. Im Normalfall ist Mercedes da fair und kulant. Es scheint so, dass der lokale Händler dich veralbern will. Und für die Zukunft:

1. Neuen Händler suchen :D
2. Rechtschutzversicherung abschliesen, ist in diesem Land wichtig
 
Ansonsten -und das ist das Gute bei Mercedes- schreibst Du mal an Mercedes direkt (Geschäftsleitung), Kopie Presseabteilung mit Hinweis auf Autobild etc. :D wirkt ganz gut. So sinngemäß, Du bist gerne bereit, den Schaden zu bezahlen, aber seit wann hat Mercedes es nötig, Kunden für dumm zu verkaufen etc.. Aber, wie gesagt, lass Dir das Gutachten vorher zeigen, damit Du argumentieren kannst. Im Normalfall ist Mercedes da fair und kulant. Es scheint so, dass der lokale Händler dich veralbern will. Und für die Zukunft:

1. Neuen Händler suchen :D
2. Rechtschutzversicherung abschliessen, ist in diesem Land wichtig

Na wegen ihrem Smart war meine Freundin ja da :D
Ansonsten muss ich das mit dem Schrieb an Mercedes usw. über meine Freundin eintüten lassen. Ich arbeite als Ingenieur bei dem Verein ;)

zu 1.: Definitiv. Das nächste mal gehen wir gleich zur Niederlassung, da siegte bei uns ein wenig die Faulheit weil der Weg kürzer war.

zu 2.: Bin schon am Gucken was da empfehlenswert ist. Erinnere mich da immer an "Advocard ist Anwalts Liebling" wobei bewiesen wäre das ich für Werbung empfänglich bin :D
 
Und lass Dir halt von einer Mercedes-Niederlassung mal den Preis für eine Neulackierung der Motorhaube nennen, ist ja nur nen Anruf.

Lass einen Freund oder irgendwen genau bei dieser Niederlassung anfragen, was denn eine Lackierung der Motorhaube kostet, wegen Kratzer und so.
 
Gibt es Protokolle über den Zustand des Autos vor und nach der Nutzung?

Wichtig ist das Protokoll das man VOR der Nutzung bekommt um alle Vorschäden zu dokumentieren.
 
Wenn man's selber macht ist's ok, aber ne Werkstatt darf es nicht oder wie?

Ich glaube ihr solltet nicht so siegessicher sein, im schlimmsten Fall kommen dank eurer hilfreichen Tipps dann noch Kosten dazu, die die SB um ein vielfaches übersteigen..

Hier ist niemand siegessicher. Es steht außer Frage, dass dem TE bzw. dessen Freundin Kosten entstehen werden, denn für den Schaden müssen sie aufkommen. Die Frage ist eben nun, ob die 3.000€ für die Lackierung einer Motorhaube gerechtfertigt sind und zumindest ich bin der Meinung, dass diese Summe jenseits von Gut und Böse ist. Da kommt einfach der Verdacht auf, dass da noch weitere Schäden mit abgearbeitet werden sollen, die eigentlich nicht dem TE bzw. dessen Freundin anzulasten sind.

Kleiner Vergleich: ich bin vor Jahren einmal einem Hund ausgewichen (ja, blöde Idee) und dann durch einen Maschendrahtzaun gefahren -> 7.000€ Schaden inkl. Komplettlackierung des Fahrzeugs und Ersatz für diverse Plastikanbauteile. Wie man dann auf 3.000€ für eine Motorhaube kommen will, ist mir ein Rätsel - dafür bekommt man ja schon fast 2 neue.

Noch einmal: an einer Zahlung wird der TE bzw. dessen Freundin nicht vorbei kommen, es geht hier nur um die Höhe.
 
Aber selbst wenn 3000 Euro zu hoch gegriffen sind, befürchte ich, dass sie weiterhin die SB in voller Höhe zahlen müssen.
 
Seid Ihr nicht bei einem Autofahrerclub Mitglied? Oft hat man hier auch einen Rechtsschutz.
 
Bei einer zukünftigen Rechtsschutzversicherung aber vorher abklären, worunter so ein Fall fällt. Denn wenn Du eine Verkehrsrechtsschutz abschließt und der z.B. unter Vertragsrecht fällt, nützt es einem auch nichts.
 
Seid Ihr nicht bei einem Autofahrerclub Mitglied? Oft hat man hier auch einen Rechtsschutz.

Ja, ADAC Mitglied. Aber das was du meinst muss man extra abschliessen.

Bei einer zukünftigen Rechtsschutzversicherung aber vorher abklären, worunter so ein Fall fällt. Denn wenn Du eine Verkehrsrechtsschutz abschließt und der z.B. unter Vertragsrecht fällt, nützt es einem auch nichts.

Habe jetzt eine abgeschlossen in der auf jeden Fall wir beide abgesichert sind und neben Privat- und Berufsrechtschutz auch Verkehrsrechtschutz mit drin ist. Wenn es wirklich so weit gehen sollte dann können wir die wohl auch schon verwenden, weil sie keine "Vorlaufzeit" von 3 Monaten hat ;)
 
Glaub ich nicht, weil die Tat vor dem Schutz getätigt wurde.
 
Habe jetzt eine abgeschlossen in der auf jeden Fall wir beide abgesichert sind und neben Privat- und Berufsrechtschutz auch Verkehrsrechtschutz mit drin ist. Wenn es wirklich so weit gehen sollte dann können wir die wohl auch schon verwenden, weil sie keine "Vorlaufzeit" von 3 Monaten hat ;)

Ne, das geht leider definitiv nicht. Die Versicherer rechnen immer den Tag, an dem der Schaden die Ursache hatte, also bei Dir der Tag des Vandalismus. An dem Tag musst Du eine Versicherung haben. Und wenn man ganz großzügig rechnen würde, wäre das der Tag der Rechnung durch den Autohändler.

Beides trifft für Dich nicht zu.

Aber für die Zukunft sicherlich sinnvoll.
 
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