Der Schadensersatz, den das Autohaus beansprucht, richtet sich primär gegen die Vandalen und die Versicherung. Die wollen nicht auf der Eigenbeteiligung sitzen bleiben...darum das Schreiben an den TE.
Der Anspruch gegen die Freundin des TE kann sich nur aus dem Mietvertrag ergeben. Eine Haftung aufgrund der gesetzlichen Mietbestimmungen setzt ein Verschulden voraus. Das liegt nach meinem Verständnis nicht vor.
Danach kann nur noch ein vertraglicher Anspruch auf Ersatz der 1000,- € Selbstbeteiligung bestehen. Der Anspruch zieht aber nur, wenn Verschulden vorliegt - was ja eben nicht der Fall ist.
Woraus soll sich also bitte sonst noch eine Haftung ergeben können?
Ich würde wie folgt vorgehen:
1. Dem Autohaus schriftlich mitteilen, dass der Anspruch nicht anerkannt wird, da kein Verschulden vorliegt und daher auch keine Zahlung erfolgt.
2. Warten was passiert....
Wenn die es ernst meinen, werden die einen Mahnbescheid beantragen oder direkt Klage beim Amtsgericht erheben. Dann ist immer noch genügend Zeit einen Anwalt zu beauftragen.
Von daher kühlen Kopf bewahren und auf deren nächsten Schritt warten, wenn das Zahlungsverlangen abgelehnt wurde.
Gruß
Fred