Sachbeschädigung im Mai - Jetzt zahlen???

... Den Vertrag hatte sie tatsächlich unterschrieben. Inklusive 1000,- € bei eigenem Verschulden. Das ist aber meiner Meinung nach was anderes bei Vandalismus.

Ein Eigenverschulden dürfte damit wohl nicht vorliegen. Wenn sie also Geld haben wollen müssten sie auch ein Eigenverschulden nachweisen. Dem steht die Anzeige bei der Polizei gegenüber. Zudem hat die Werkstatt trotz Hinweis auf einen "fast nicht vorhandenen Kratzer" das KFZ offensichtlich ohne Beanstandung zurückgenommen. Hätte es ein Problem gegeben, hätten sie es im eigenen Interesse protokollieren müssen/sollen.
Da im Verhältnis Kunde/Werkstatt offenbar nichts schriftliches existiert ist die Zuordnung des Vorfalls im Falle von "Erinnerungslücken" auch nicht so einfach.
Ich würde das erstmal ganz entspannt sehen und ggfs. einen rechtlichen Beistand bemühen.
 
Ein Eigenverschulden dürfte damit wohl nicht vorliegen.
Ich habe keine Ahnung, wie das juristisch bewertet wird. Aber wenn mir jemand mein Auto verkratz und sich derjenige nicht ermitteln lässt, dann habe ich entweder die Möglichkeit den Schaden so zu belassen, wie er ist (oder es selber zu reparieren), oder ich melde das meiner Versicherung und wickle das ganze über meine Vollkasko ab. Im zweiten Fall wird das von der Versicherung aber ja auch behandelt, als wäre es Eigenverschulden. Ich glaube (!) zwar, sollte der Täter dann noch ermittelt werden, kann sich die Versicherung das Geld wieder holen, aber wenn das Verfahren schon eingestellt wurde, dürfte die Sache wohl gelaufen sein.
Was ich damit sagen möchte. Juristisch könnte es in diesem Fall belanglos sein, ob ein unbekannter oder man selber den Schaden verursacht hat.

Wobei Du natürlich völlig recht hast. Wenn das Autohaus nichts schriftliches hat, dürfte es eher am Autohaus liegen, zu beweisen, dass mehr als nur die Motorhaube beschädigt wurde.

Gruß
 
Der Schadensersatz, den das Autohaus beansprucht, richtet sich primär gegen die Vandalen und die Versicherung. Die wollen nicht auf der Eigenbeteiligung sitzen bleiben...darum das Schreiben an den TE.

Der Anspruch gegen die Freundin des TE kann sich nur aus dem Mietvertrag ergeben. Eine Haftung aufgrund der gesetzlichen Mietbestimmungen setzt ein Verschulden voraus. Das liegt nach meinem Verständnis nicht vor.

Danach kann nur noch ein vertraglicher Anspruch auf Ersatz der 1000,- € Selbstbeteiligung bestehen. Der Anspruch zieht aber nur, wenn Verschulden vorliegt - was ja eben nicht der Fall ist.

Woraus soll sich also bitte sonst noch eine Haftung ergeben können?

Ich würde wie folgt vorgehen:

1. Dem Autohaus schriftlich mitteilen, dass der Anspruch nicht anerkannt wird, da kein Verschulden vorliegt und daher auch keine Zahlung erfolgt.
2. Warten was passiert....

Wenn die es ernst meinen, werden die einen Mahnbescheid beantragen oder direkt Klage beim Amtsgericht erheben. Dann ist immer noch genügend Zeit einen Anwalt zu beauftragen.

Von daher kühlen Kopf bewahren und auf deren nächsten Schritt warten, wenn das Zahlungsverlangen abgelehnt wurde.

Gruß

Fred
 
Der Schadensersatz, den das Autohaus beansprucht, richtet sich primär gegen die Vandalen und die Versicherung. Die wollen nicht auf der Eigenbeteiligung sitzen bleiben...darum das Schreiben an den TE...

Anruf, es gab ja nie ein Schreiben. Die haben meine Freundin am Freitag Abend um 18:30 Uhr angerufen und informiert. Er war schlecht vorbereitet, redete was von "ganzer Karosserie", hatte kein Gutachten vorliegen, nur einen Preis und merkte wohl dass meine Freundin sich nicht auf die Sache einlassen wollte.

Gestern kam auf jeden Fall nichts mehr. Kein Anruf nichts. Als erstes würden wir wohl das Gutachten anfordern und natürlich nicht zahlen.
Dann damit mal zu einem Anwalt gehen (Freund meiner Eltern) der uns dann sagen kann wie die Rechtslage aussieht.

Das wir jetzt keine Pferde scheu machen ist wohl klar, sprich wenn vom Autohaus nichts kommt, dann gehen wir auch nicht hinterher. Wir werden aber für das nächste mal dann besser vorbereitet sein wenn von denen noch einmal was kommen sollte.
 
Macht euch eine Notiz über den Anruf und heftet diese ab. Dann fahrt die Drehzahl runter ... Tiefenentspannung ;-)

Woll'n wir wetten: Die rufen alle Kunden der Reihe nach an um die Aufbereitung zu refinanzieren.

Eine Reaktion eurerseits gibt es erst wenn ein Schreiben eintrudelt mit irgendwelchen Ansprüchen. Und dann könnt ihr entsprechend Antworten und denen die Vertragsklauseln um die Ohren hauen.
 
So, denn mal nun das Ergebnis der Geschichte.

Nach wie vor kam keine schriftliche Benachrichtigung, Zahlungsaufforderung o.ä.
Es wurde immer wieder alle per Telefon versuch zu klären. Meine Freundin blieb ruhig und sachlich und hatte immer wieder auf Fakten hingewiesen wie den späten Hinweis, die exorbitanten Kosten für die Lackierung einer Motorhaube usw.

Nun hat vor ein paar Tagen wieder einmal das besagte Autohaus angerufen und am Apparat war ein Kundenbetreuer. Er sagte meiner Freundin dass sie es bei der Sache auf sich beruhen lassen wollen und nichts weiter kommen wird. Sie hoffen uns nicht als gute Kunden zu verlieren und "Achtung!" er entschuldigte sich für das unprofessionelle Verhalten seines Kollegen. (Lustig, die Rechtschreibprüfung sagt dass ich unprofessionell falsch schreibe, nehme ich das un weg ist alles gut. Mac OSX ist halt solche Wörter nicht gewöhnt ;) )

Ich könnt mich totlachen, letztendlich sind wir aber froh da so gut rausgekommen zu sein und haben für's nächste mal auch eine Rechtsschutzversicherung :D
 
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